Studium im Ausland
Campus Schwäbisch Hall
Sie möchten ins Ausland?
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen – von der Planung und Bewerbung über Finanzierung und Anerkennung bis zur Rückkehr an die Hochschule Heilbronn.
Damit Ihr Traum vom Auslandsemester möglichst unkompliziert zur Realität wird, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte zu befolgen:
- Mit der Planung für ein Auslandssemester sollten Sie 12-15 Monate vor dem gewünschten Antritt beginnen. Lesen Sie sich dafür unseren Leitfaden Musterablauf Auslandssemester durch (siehe Download-Center). Eine Bewerbung ist nur einmal im Jahr zum 31. Januar für das darauffolgende WS und SoSe möglich!
Beispiel: Wenn Sie sich im Januar 2027 bewerben, können Sie frühestens zum WS 27-28 oder SoSe 28 ins Ausland! - Informieren Sie sich frühzeitig über die Partnerhochschulen von MV. Lesen Sie vor allem die Erfahrungsberichte anderer MV-Studierender, die schon ein Semester im Ausland absolviert haben.
Auch wenn Sie sich noch nicht ganz sicher sein sollten, ob Sie ein Semester im Ausland verbringen möchten, besuchen Sie bitte unbedingt die Informationsveranstaltungen des Internationalisierungsreferates der Fakultät sowie des International Office.
Die Termine werden auf den Internetseiten veröffentlicht und zusätzlich per Rundmail bekannt gegeben. Meist findet sie zu Anfang jedes Wintersemesters im Oktober statt.
Vereinbaren Sie ein erstes persönliches Beratungsgespräch mit dem Internationalisierungsreferat. Für das Beratungsgespräch sollten Sie breits Ihre 1. Priorität der Wunschhochschule parat haben, sodass wir Sie bestmöglich unterstützen können und bereits Ihre Fächerwahl mit Ihnen besprechen können.
Erstellen Sie für Ihre 1. Wunschhochschule einen Proof of Recognition ( PoR) für die spätere Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen aus dem Ausland.
ERASMUS Studierende benötigen außerdem ein Learning Agreement (das Learning Agreement muss erst erstellt werden, wenn Sie bereits einen Platz erhalten haben.)Alle Details zum Bewerbungsablauf finden Sie hier.
Nehmen Sie Kontakt zum International Office auf, dort wird Ihnen bei den Themen Bewerbung und Finanzierung geholfen.
Teilen Sie Ihre Erlebnisse und Erfahrungen nach Ihrer Rückkehr mit Ihren Kommilitonen durch einen kurzen Bericht bei einer Infoveranstaltung oder durch ein Engagement als Buddy für incoming students am Campus SHA.
An den meisten Partnerhochschulen der Fakultät MV ist das Absolvieren des Auslandssemesters aufgrund unterschiedlicher Semesterzeiten meist nur im Wintersemester möglich.
Lediglich folgende Hochschulen haben ähnliche Semesterzeiten wie die Hochschule Heilbronn, weshalb an diesen Hochschulen auch ein Aufenthalt im Sommersemester möglich ist:
- Wroclaw University of Economics (Polen),
- University of Zagreb (Kroatien),
- Inha University u. Handong Global University (Südkorea),
- National Taipei University (Taiwan)
Daher eignet sich für Studierende der Fakultät MV vor allem das 5. Studiensemester für ein Auslandssemester. Dies erfordert jedoch das Vorziehen des Praktischen Studiensemesters in das 4. Semester.
Für alle Studierende gilt folgendes zu beachten:
Optimal: Ziehen Sie das Praxissemester ins 4. Fachsemester vor und gehen im 5. Fachsemester ins Ausland.
Denn dann haben Sie, wenn Sie im 6. Semester wieder an der HHN sind die Möglichkeit, ggfl. noch Kurse, die Ihnen evtl. aus dem 4. Semester fehlen, im 6. Semester nachzuholen.
Nicht so optimal: Schieben Sie das Praxissemester auf das 6. Semester, können Sie, wenn Sie von Ihrem Auslandssemester zurück an die HHN kommen, Veranstaltungen aus dem 4. oder 6. Semester erst im 8. Semester wieder besuchen.
1. Wenn Sie im 5. Semester ins Ausland gehen möchten, müssen Sie sich im 3. Semester bewerben:
Lassen Sie sich am besten bereits während Ihres 2. Semesters - aller spätestens zu Anfang Ihres 3. Semesters beraten.
2. Wenn Sie erst im 7. Semester gehen möchten, müssen Sie sich im 5. Semester bewerben:
Dann sollte eine Beratung im 4. bzw. spätestens 5. Semester erfolgen - Achtung: Im 5. Semester sind Sie meist in Ihrem Praxissemester u. müssen das mit einplanen.
Für alle MPW-Studierenden, die ihr Studium zum Sommersemester beginnen: Hier eignet sich das 4. od. 6. Semester am besten für ein Auslandssemester.
1. Wenn Sie im 4. Semester ins Ausland gehen möchten, müssen Sie sich im 2. Semester bewerben:
Lassen Sie sich bereits während des 1. Semesters beraten - spätestens zu Anfang des 2. Semester.
2. Wenn Sie im 6. Semester ins Ausland gehen möchten, müssen Sie sich im 4. Semester bewerben:
Lassen Sie sich während Ihres 3. Semesters - spätestens zu Anfang des 4. Semesters beraten.
Ein Auslandssemester ist selbstverändlich auch noch im 7. Semester möglich. Jedoch empfiehlt es sich, dieses bereits zwischen dem 3. und 5. Semester in den Studienablauf einzuplanen, da dies die Kursplanung erleichtet.
Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt sind ein abgeschlossenes Grundstudium zum Zeitpunkt der Nominierung (absolutes Muss), eine hinreichend belegte Motivation, unsere Einschätzung, ob Sie die HHN im Ausland gut repräsentieren und ausreichende Plätze bei den Partnerhochschulen.
Ebenso verlangen die meisten Partnerhochschulen sehr gute Englischkenntnisse, die durch einen Test nachzuweisen sind. In der Regel werden Kenntnisse mindestens auf B2 Niveau entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorausgesetzt. Einen Oxford-Test of English können Sie an der Hochschule Heilbronn ablegen. Für den DAAD-Sprachnachweis wenden Sie sich bitte an Jason Humphreys, dieser reicht für alle Partnerhochschulen - außer den kanadischen- aus. Alle anderen (IELTS/TOEFL/Cambrigde) müssen Sie rechtzeitig und auf eigene Kosten ablegen!
Falls mehr Bewerber*innen auf eine Hochschule kommen als Plätze zur Verfügung stehen, gibt es eine Rangliste. Nach der Nominierung müssen Sie sich auch bei der Partnerhochschule nochmals bewerben, diese hat die letzte Entscheidung, ob Sie genommen werden oder nicht.
Die Noten werden nach einer festgelegten Umrechnungstabelle umgerechnet. Die ECTS werden ebenfalls nach einer Tabelle umgerechnet, die gerade überarbeitet wird. Ein Credit an Ihrer Gasthochschule kann dabei zwischen 0,5 und 2 ECTS umfassen!. Achten Sie bei der Erstellung des Proof of Recognition (PoR) darauf.
Reichen Sie nach Ihrem Aufenthalt Ihren Antrag auf Notenanerkennung direkt beim Prüfungsausschuss bei Frau Klesatschke ein.
Details finden Sie unter Ablauf - Nach dem Auslandssemester.
Allgemeines
Sie können auf eigene Faust - als sog. Freemover - ins Ausland gehen, allerdings müssen Sie sich um alles selbst kümmern. Freemover bewerben sich nicht über das International Office, sondern direkt bei der gewünschten Hochschule. Sie sind für die Kommunikation mit der Universität im Ausland selbst zuständig und sollten die Bewerbungsfristen der ausländischen Universitäten unbedingt beachten.
Der unterzeichnete Proof of Recognition (PoR) ist das einzige Dokument, dass Sie als Freemover von der Hochschule benötigen. Für alles weitere sind Sie als Freemover selbst verantwortlich.
Sie dürfen als Freemover nicht an eine Partnerhochschule gehen, mit welcher die HHN bereits ein Agreement abgeschlossen hat.
Eine Übersicht aller Partnerhochschulen der HHN finden Sie hier.
Die einzigen HHN-Fristen, die Sie als Freemover beachten müssen, sind die Fristen zur Änderung Ihres PoRs - danach werden keine Änderungen mehr an den PoRs akzeptiert:
- Für ein Auslandssemester im Wintersemester: 15. Oktober
- Für ein Auslandssemester im Sommersemester: 01. April
Für ein erfolgreiches Auslandssemester lesen Sie sich die unten stehenden Informationen aufmerksam durch:
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Vergewissern Sie sich, dass die Semesterzeiten zu denen der HHN passen.
- Erstellen Sie dann den sog. Proof of Recognition (PoR) . Die Vorlage finden Sie auf dieser Seite im Download-Center.
Was muss ich bei Erstellung des PoRs beachten?- Wichtig ist die exakte Bezeichnung und ECTS-Anzahl der jeweiligen Veranstaltungen. Nur das, was auf dem Proof of Recognition steht und unterzeichnet ist, gilt später.
- Bitte denken Sie daran, dass Sie jeweils nur komplette Module im Ausland belegen können u. keine einzelnen Submodule.
- Sie müssen jeweils im Ausland Kurse mit mindestens genauso vielen oder mehr ECTS-Punkten belegen, wie für das HHN-Modul berechnet werden.
- Wenn Sie an eine Hochschule gehen, die keine ECTS, sondern z.B. amerikanische credit Punkte hat, beachten Sie, dass Sie die credits in ECTS umrechnen müssen. Erkundigen Sie sich vorab beim Internationalisierungsreferat, wieviele ECTS für die jeweiligen credits vergeben werden.
- Der PoR MUSS maschinell ausgefüllt werden.
- Fügen Sie bitte auch jeweils die Kursinhalte der dortigen Universität dem PoR bei, sodass Ihr Studiendekan auch fachlich beurteilen kann, ob die ausgesuchten Kurse vergleichbar sind.
Legen Sie dann den PoR zur fachlichen Prüfung Ihrem Studiendekan vor.
Dieses Dokument ist Ihr „Vertrag“ mit der Hochschule, dass Ihnen die Veranstaltungen, die Sie dort aufgeführt haben, auch später anerkannt werden.- Als letztes muss der PoR dann noch vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet werden.
- Reichen Sie den vollständig unterzeichneten PoR im Internationalisierungsreferat zur Ablage ein.
Finanzierungsmöglichkeit: Stiftungsstipendium
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Bonn bietet diverse Fördermöglichkeiten für Deutsche, die im Ausland studieren möchten. Alle aktuellen Infos, Bewerbungstermine und Bewerbungsunterlagen hierzu finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie sich Ihre Leistungen aus dem Ausland beim Prüfungsausschuss via "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland" anerkennen lassen.
Alle Informationen finden Sie hier.

Infos auf ILIAS
Weitere Informationen rund um das Thema Studium im Ausland finden Sie auch auf ILIAS.
Treten Sie diesem Kurs bei für wichtige Updates!
FAQ
Vorbereitung
Das Merkblatt „Musterablauf Auslandssemester“ erläutert die zeitliche Planung des Auslandsaufenthaltes beispielhaft im 5. Semester. Im Merkblatt „Praktisches Studiensemester und Auslandssemester“ finden Sie ausführliche Informationen zum Vorziehen des Praktischen Studiensemesters.
Bitte beachten Sie, dass sich der Ablauf verschiebt, wenn Sie Ihr Bachelor-Studium zum Sommersemester beginnen. In dem Fall eignet sich das 4. Semester am besten für einen Auslandsaufenthalt. Das 5. ist hier als Praxissemester weiterhin vorgesehen. Sie müssen in diesem Fall das Praxissemester nicht vorziehen.
Da ein Studiensemester im Ausland einer sorgfältigen und frühzeitigen Planung bedarf, sollten Sie mindestens eine Vorlaufzeit von 9-12 Monaten einrechnen und entsprechend früh mit der Infosuche beginnen.
Bedenken Sie, dass Sie sich immer nur einmal pro Jahr - Ende Januar - für das darauffolgende WS UND SoSe bewerben können.
Bitte sprechen Sie unbedingt mit Ihrem zuständigen BAföG-Amt über Ihre Pläne zum Auslandssemester. Bekommen Sie Inlands-BAföG, haben Sie auf jeden Fall auch Anspruch auf Auslands-BAföG. Wenn Sie bisher kein Inlands-BAföG bekommen, haben Sie durch die höheren Kosten im Ausland möglicherweise Anspruch auf Auslands-BAföG. Prüfen Sie dies auf jeden Fall!
Bitte beachten Sie weiterhin, dass sich durch das Vorziehen des Praktischen Studiensemesters Ihr BAföG-Anspruch eventuell verschieben oder verringern kann und sprechen Sie auch diesen Punkt unbedingt bei Ihrem BAföG-Amt an.
Bitte erkundigen Sie sich vorher, ob für Ihre Wunsch-PHS ein BAföG-Anspruch besteht. Dies ist nicht für jede PHS der Fall.
Sie können als Freemover ins Ausland gehen, allerdings führen Sie den administrativen Prozess des Auslandssemesters dann selbstständig durch. Beachten Sie, dass Sie zudem nur an Hochschulen gehen dürfen, die keine Partnerhochschule der HHN ist. Eine Übersicht aller Partnerhochschulen finden Sie hier. Von der Suche nach einer geeigneten Gasthochschule über das selbstständige Einholen von Informationen bis hin zum Bewerbungsprozess an der Gasthochschule, organisieren Sie alles selbst.
Vermittlungsorganisationen unterstützen bei der Suche nach einem Studienplatz und bieten teilweise Stipendien an. Bitte beachten Sie jedoch immer, dass neben den Studiengebühren an der Wunschhochschule, die Vermittlungsorganisationen unter Umständen Gebühren verlangen.
Es ist zudem unbedingt zu empfehlen, dass Sie mit der Internationalisierungsreferentin Cornelia Bächle und Ihrem Studiengangverantwortlichen über Ihre Pläne sprechen. Bitte denken Sie auch daran, rechtzeitig ein Proof of Recognition zu erstellen.
Sie erhalten eine E-Mail vom International Office mit allen relevanten Informationen, wie Sie sich bei der Partnerhochschule bewerben müssen und worauf Sie achten sollten.
Wenn Sie für Ihren Erstwunsch keine Nominierung erhalten haben, dann wird das International Office prüfen, ob bei Ihrem Zweitwunsch oder Drittwunsch noch ein Platz frei ist. Das International Office wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen nur die Unterlagen für Ihre erste Priorität abgegeben werden.
Das Transcript of Records ist eine Bestätigung Ihrer bisher im Studium erbrachten Noten in englischer Sprache. Den Notenspiegel/ Transcript of Records, können Sie im HIS Online-System herunterladen.
Wir empfehlen Ihnen mindestens 20 ECTS im Ausland zu erzielen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es bei Unterschreitung von 30 ECTS zu einer Studienzeitverlängerung kommen kann.
Weiterhin verlangen wir von Ihnen unbedingt das Erbringen von Pflichtleistungen im Ausland; das heißt, Sie sollten im Ausland Prüfungen mitschreiben, die Sie dann später anrechnen lassen.
Wenn Sie an einer Erasmus+-Partnerhochschule studieren, so beachten Sie dass die ECTS Anzahl von 15 ECTS nicht unterschritten werden sollte, um keine Probleme mit Ihrer Erasmus+-Förderung zu bekommen.
Wurden Sie vom International Office für eine PHS nominiert, so steht als nächstes die Bewerbung bei dieser PHS ans. Zahlreiche PHS - vor allem im asiatischen sowie englischsprachigen Raum verlangen bei der Bewerbung einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse.
Bitte erkundigen Sie sich vorab, welche Nachweise die PHS anerkennt. Für europäische Hochschulen reicht meist ein DAAD-Sprachnachweis über das Niveau B2 aus. Diesen kann Ihnen Jason Humphreys auf Nachfrage ausstellen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Sprachtests, die die HHN anbietet.
Partnerhochschulen
An den Partnerhochschulen der Fakultät für Management und Vertrieb verfügen wir in der Regel jeweils über zwei Austauschplätze pro akademisches Jahr.
Die meisten Partnerhochschulen bieten zahlreiche Lehrveranstaltungen und ganze Studienprogramme auf Englisch an – entweder für alle Studierende oder explizit nur für Austauschstudierende. Ausnahmen bilden hier lediglich spanisch- und französischsprachige Länder. In diesen Ländern sind Kenntnisse in der Landessprache von Vorteil, jedoch haben auch dort die meisten Hochschulen ein englisches Kursangebot.
An vielen ausländischen Hochschulen, darunter auch an unseren Partnerhochschulen in Finnland, den Niederlanden, Irland, Spanien und Ungarn, Mexiko und Kanada stimmen die Semesterzeiten nicht mit denen in Deutschland überein.
An diesen Partnerhochschulen beginnt das Sommersemester beispielsweise schon Ende Januar/Anfang Februar, wenn am Campus Schwäbisch Hall noch Prüfungen geschrieben werden. Das Wintersemester beginnt oft schon Ende August/Anfang September. Deshalb ist an diesen Partnerhochschulen ein Auslandsaufenthalt nur im Wintersemester möglich.
Lediglich an unseren Partnerhochschulen in Breslau, Taiwan und Südkorea stimmen die Semesterzeiten exakt mit denen an der Hochschule Heilbronn überein, weshalb an dieser Hochschule auch ein Auslandssemester im Sommersemester möglich ist.
Bisher stehen uns an unserer polnischen Partnerhochschule Wroclaw University of Economics in Breslau, sowie an der Universidad Politécnica de Madrid 1-2 Austauschplätze für Masterstudierende zur Verfügung.
Die Semesterzeiten in Polen entsprechen denen der Hochschule Heilbronn, weshalb ein Auslandsaufenthalt im Sommersemester möglich ist. Das 3. Semester ist im Masterstudiengang MAC als mögliches Auslandssemester eingeplant. An der Partnerhochschule in Madrid ist ein Auslandssemester nur zum Wintersemester möglich.
Für die Partnerhochschulen der Fakultät Management und Vertrieb finden Sie die Links zum Vorlesungsverzeichnis auf der Fakultätsseite für "Auslandsaktivitäten" unter dem Punkt "Partnerhochschulen". Für alle anderen Hochschulen (Freemover) müssten Sie das Vorlesungsverzeichnis selbst auf der Website der entsprechenden Hochschule suchen.
Dies ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Bitte unbedingt als erstes Rücksprache mit der Internationalisierungsreferentin der Fakultät Management und Vertrieb halten.
Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Partnerhochschulen der Hochschule Heilbronn.
Da Änderungen des PoRs / LA nur in einem gewissen Zeitraum möglich sind, prüfen Sie bitte schnellstmöglich, ob es eine passende Alternative gibt und wenden Sie sich an das Internationalisierungsreferat. Geben Sie den Grund für den Änderungswunsch an. Gehen Sie dann wie folgt vor:
- Kontaktieren Sie nun umgehend Ihren Studiendekan, führen Sie den Grund für den Änderungswunsch an und senden diesem den Proof of Recognition in der alten und neuen Fassung zur Prüfung zu.
- Lassen Sie den PoR dann noch vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnen und senden Sie neuen PoR dem Internationalisierungsreferat zur Ablage zu.
Wichtig: Sobald ein neuer PoR unterzeichnet wurde, verlieren alle Vorgängerversionen ihre Gültigkeit! - Für alle Teilnehmenden am Erasmus+-Programm:
Senden Sie den alten und neuen PoR, sowie das Änderungsformular "During the Mobility" mit Table A2 und B2 des Learning Agreements dem Internationalisierungsreferat zu. Das Internationalisierungsreferat prüft die Unterlagen und holt die Unterschrift des Auslandsbeauftragten (notwendig für das LA) für Sie ein und legt das Dokument ab. Sie erhalten dann das unterzeichnete Formular.
Wichtig: Es werden KEINE Learning Agreements unterzeichnet ohne dass ein aktueller, vollständig unterzeichneter PoR vorliegt.
Bitte überprüfen Sie Ihre Dokumente immer, bevor Sie diese zur Unterzeichnung weiterleiten sowohl auf Vollständigkeit, Korrektheit Ihrer Angaben als auch Einheitlichkeit des Proof of Recognitions und des Learning Agreements. Sie sind selbst für die Richtigkeit Ihrer Angaben verantwortlich.
Leistungserbringung
Es bleibt der Status „eingeschriebene/r Studierende/r". Die Rückmeldung zum Semester ist wie gewohnt erforderlich. Während des Auslandssemesters sind der Verwaltungskosten- und der Studentenwerksbeitrag zu entrichten.
Nein. Für Prüfungen, die in Deutschland nicht mitgeschrieben werden, sondern im Ausland, dürfen sich die Studierenden nicht anmelden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses unserer Fakultät (Reiter: Anrechnung von Leistungsanerkennung).
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Prüfungsausschusses, wie die Anträge formal korrekt gestellt werden müssen und welche Unterlagen für die Einreichung erforderlich sind. (Reiter: Anrechnung von Leistungsanerkennung). Dort finden Sie auch eine Ausfüllhilfe.
Während Sie sich im Auslandssemester befinden, dürfen Wiederholungsprüfungen an der HHN mitgeschrieben werden. Für diese müssen Sie sich wie gewohnt unter HIS anmelden.
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Prüfungsleistungen stellen.
Ihre Leistungen werden also nicht automatisch in Ihren Notenspiegel übertragen.
Bitte erfragen Sie direkt beim Prüfungsausschuss unserer Fakultät (pa-sha@hs-heilbronn.de), welche Unterlagen Sie hierfür einreichen müssen.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Nein, Sie entscheiden selbst, welche Note Sie vom
Ausland zur Anerkennung heranziehen möchten. Sie tragen ausschließlich die Prüfungsleistungen in das Formular für die Leistungsanerkennung (Ausland)
ein, die Sie (gemäß genehmigtem PoR) anerkennen lassen möchten.
NIcht bestandene Kurse werden nicht als Fehlversuch gewertet.
Bitte beachten Sie, dass Kurse, die Sie an der PHS belegen und für die Sie keine Note erhalten, sondern ggf. nur ein "bestanden", Ihnen an der HHN nur mit einer "4,0" angerechnet werden können.
Bitten Sie daher Ihren Prüfer vor Ort immer um eine Benotung, wenn Sie einen "4,0"-Eintrag in Ihrem Notenspiegel vermeiden möchten.
Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte immer vorab den Prüfungsausschuss der Fakultät.
Während Sie sich im Auslandssemester befinden, dürfen Wiederholungsprüfungen an der HHN mitgeschrieben werden. Für diese müssen Sie sich wie gewohnt unter HIS anmelden.
Jedoch müssen Sie selbst darauf achten, dass Sie sich fristgerecht wieder abmelden, wenn Sie die Prüfung an der HHN nicht mitschreiben möchten, denn wenn Sie angemeldet sind und unentschuldigt fehlen, zählt die 5,0.
Kurse, die Sie an der PHS erfolgreich absolvieren, jedoch nicht anerkannt werden können, können als Zusatzfach (mit Note) in Ihrem Zeugnis der HHN aufgeführt werden. Voraussetzung ist, dass eine Note vergeben wird. Insgesamt können bis zu fünf Zusatzfächer berücksichtigt werden.
Diese Zusatzfächer müssen als solche in Ihrem PoR aufgeführt werden und Sie müssen dort auch ein äquivalentes Fach aus dem Curriculum eines der Studiengänge der HHN angeben unter dem das Zusatzfach dann in Ihrem Notenspiegel aufgeführt werden kann.
Kontakt - Fakultät MV
Kontakt - International Office
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