Auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden sich umfassende Informationen für Studierende, die über Erasmus+ einen studiengebührenfreien Studienaufenthalt im Ausland absolvieren möchten: Studium im Ausland in Erasmus+ Programmländern.
Ebenfalls auf den Seiten des DAAD finden sich Informationen zur Erasmus+ Auslandsmobilität zu Praktikazwecken für Studierende und Graduierte: Auslandspraktikum. Das International Office stellt weiterführende Informationen zu Erasmus-Praktika im Menüpunkt Finanzierung Auslandsaufenthalt zur Verfügung.
Eine Auflistung der Erasmus+ Partnerhochschulen in Programmländern der Hochschule Heilbronn, mit denen Abkommen bezüglich einer studiengebührenfreien Auslandsmobilität zu Studienzwecken bestehen, finden Sie hier. Auf der Liste können Sie ersehen, welche Partnerhochschulen mit Ihrer Fakultät ein Erasmus+ Abkommen abgeschlossen haben und für welches Studienniveau (Bachelor, Master). Darüber hinaus sind die Partnerhochschulbetreuer*innen gelistet, an die Sie sich zwecks Beratung zur jeweiligen Partnerhochschule wenden können.
Alle Informationen zur Bewerbung für einen Erasmus+Studienplatz an einer Partnerhochschule finden Sie unter dem Menüpunkt Bewerbung für ein Auslandssemester. Die Erasmus-Förderung muss nicht separat beantragt weden. Mit dem Antrag auf einen Erasmus-Studienplatz ist der Antrag auf die Förderung verbunden.
DAUER EINER ERASMUS+ FÖRDERUNG:
Der Studienaufenthalt im Ausland dauert mindestens 2 Monate und höchstens 12 Monate. Man kann über Erasmus+ mehrmals einen Auslandsaufenthalt zu Studien- oder Praktikazwecken absolvieren, pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktor) jedoch insgesamt maximal 12 Monate.
BERECHNUNG DES ERASMUS+ MOBILITÄTSZUSCHUSSES
Die finanziellen Fördersätze für Erasmus+ Studienaufenthalte in Erasmus+ Programmländern orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Die EU hat 3 Länderkategorien definiert (Stand Projekt 2021). In den in Klammern gesetzen Ländern hat die Hochschule Heilbronn aktuell keine Erasmus+ Partnerhochschulen bzw. innerhalb Deutschlands ist keine Erasmus+ Mobilität möglich.
Ländergruppe 1
Ländergruppe 2
Ländergruppe 3
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) als nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im Programm Erasmus+ hat für das Erasmus+ Projekt 2021 (Erasmus+ Studierendenmoblität mit Programmländern) folgende Fördersätze festgelegt (basierend auf 30 Tage/Monat):
Ländergruppe 1
Ländergruppe 2
Ländergruppe 3
Aus Budget-Gründen können wir nicht in allen Fällen eine finanzielle Förderung für den gesamten Mobilitätszeitraum bewilligen. Ggf. werden auch Zero-Grant-Tage (ohne finanzielle Förderung) für den Erasmus+ Auslandsaufenthalt mit einkalkuliert.
Beantragung von Sondermitteln für Erasmus+ Studien- und Praktika-Aufenthalte ist für folgende Gruppen möglich:
Im Projekt 2021:
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
Im Projekt 2022:
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende
Weiterführende Informationen erhalten Sie beim International Office.