Im Folgenden sind die einzelnen Schritte zu Ihrem Weg zum Auslandssemester aufgeführt. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch.
Bitte beachten Sie stets die Bewerbungsfristen für unsere Fakultät!
Vor dem Auslandssemester ist von den Studierenden einen sogenannten Proof of Recognition (PoR) zu erstellen. Dieses Dokument legt fest, welche im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen für welche Lehrveranstaltungen nach der SPO anerkannt werden. Dieses Dokument ist für die spätere Notenanerkennung unabdingbar. Wichtig:
Erstellen Sie den PoR für Ihre Wunschhochschule im Ausland und lassen diesen von Ihrem Studiendekan überprüfen und unterschreiben. Achten Sie darauf, ihm Kursbeschreibungen von den ausländischen Kursen mitzuliefern und auch darauf, dass alle darin enthaltenen Bezeichnungen korrekt sind. Ihre jeweilige SPO liefert Ihnen alle benötigten Angaben.
Laden Sie den unterzeichneten PoR spätestens bis zum 15. Januar 2022 im digitalen Briefkasten auf ILIAS hoch.
Betitelung der Datei:
PoR_Auslandssemester_Nachname_Vorname_PHS.pdf (Bsp.: PoR_WS_2022-23_Mustermann_Max_Universidad de Jaen.pdf)
Das Internationalisierungsreferat holt dann noch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden ein. Sie erhalten dann den Por vollständig unterzeichnet zurück.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung ist die Teilnahme an dem verpflichtenden Beratungsgespräch.
Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester im folgenden Studienjahr (WS 22-23 u. SoSe 23) ist jeweils der 31. Januar.
Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsschritte abgeschlossen sein und die Unterlagen dem International Office vorliegen. Verspätetet oder unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden!
Bei der Bewerbung geben Sie bitte drei priorisierte Wunschpartnerhochschulen an. Hierdurch erhöhen Sie Ihre Chance, einen Ihrer Wünsche zu erhalten.
Bitte beachten Sie: Falls an einer Ihrer Wunschpartnerhochschulen ein TOEFL oder IELTS Test erforderlich sein sollte, dann empfehlen wir Ihnen dringend, sich bereits jetzt um einen Testtermin zu kümmern. Das Testergebnis muss zwingend zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partnerhochschule vorliegen.
Die Bewerbung besteht aus 4 Teilschritten:
Sobald Sie alle o.g. Dokumente im Portal hochgeladen haben, kann das Online-Bewerbungsformular (3 Seiten) generiert und dann von Ihnen unterzeichnet werden.
Bitte beachten:
Das Online-Bewerbungsformular kann erst generiert werden, wenn Sie den vollständig unterzeichneten PoR vom Internationalisierungsreferat nach dem 15. Januar 2022 zugesendet bekommen und es im Portal hochgeladen haben.
Laden Sie das unterschriebene Online-Bewerbungsformular zusammen mit dem unterzeichneten Beratungsformular (Nachweis über ein Beratungsgespräch) unterschrieben bis spätestens 25. Januar 2022 in 1 (!) PDF-Datei! im digitalen Briefkasten in ILIAS hoch:
Betitelung der Datei:
Auslandssemester_Nachname_Vorname_PHS.pdf (Bsp.: WS_2022-23_Mustermann_Max_Universidad de Jaen.pdf)
Bei einer Bewerbung an einer Partnerhochschule haben Sie jetzt erst mal nichts mehr zu tun.
Die Plätze an den Partnerhochschulen werden nach den folgenden Kriterien vergeben:
Anfang / Mitte März informiert Sie das International Office über die Nominierung für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule oder ggf. über eine Absage.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nominierung an einer Partnerhochschule noch keine feste Zusage für den Platz an der Partnerhochschule bedeutet. Die Entscheidung über eine Zulassung bleibt der Partnerhochschule vorbehalten. In der Regel akzeptieren jedoch die Partnerhochschulen unsere Nominierungen.
Nach der Nominierung durch das International Office der Hochschule Heilbronn, müssen Sie sich noch an der Partnerhochschule bewerben.
Informationen hierzu erhalten Sie meist im März / April, entweder durch das Interntational Office oder direkt von der Partnerhochsschule. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Bewerbungsverfahren und die vorgegebenen Fristen!
Bei Unklarkeiten bezüglich des Bewerbungsverfahrens wenden Sie sich bitte umgehend an das International Office, welches Sie bei Ihrer Bewerbung unterstützen wird.
Falls Sie einen Auslandsstudienaufenthalt an einer ERASMUS+ Partnerhochschule durchführen, finden Sie hier weitere Informationen und Unterlagen.
Für den Aufenthalt an einer ERASMUS+ Partnerhochschule muss immer auf Basis des Proof of Recognition (PoR) das sogenannte Learning Agreement erstellt werden.
Die Angaben des PoR müssen immer mit den Angaben auf dem Learning Agreement übereinstimmen.
Bitte beachten Sie: Das Learning Agreement wird vom Internationalisierungsreferat erst unterzeichnet, wenn ein übereinstimmender, unterzeichneter PoR mit eingereicht wird. Nach Prüfung unterzeichnet das Internationalisierungsreferat das Learning Agreement.
Sobald Sie eine Zusage von der Partnerhochschule erhalten haben, gibt es noch eine einiges Organisatorisches zu klären und zu beachten. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!)
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Studierende, die an eine ERASMUS Partnerhochschule gehen werden, haben darüber hinaus noch ein paar weitere Anforderungen des DAADs zu erfüllen, um die ERASMUS Förderung erhalten zu können. Alle Informationen hierzu erhalten Sie selbstverständlich vom International Office. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Internetseiten und insbesondere auch die eMails des International Office.
Das alles hört sich jetzt erst einmal viel an, ist aber wirklich gut machbar und das wichtigste: ES LOHNT SICH - STÜRZEN SIE SICH IN DIESES ABENTEUER UND WAGEN SIE DEN SPRUNG INS AUSLAND!!
Wenn Sie vorhaben, Ihr Auslandssemester auf eigene Faust - als sog. Freemover - an einer ausländischen Hochschule Ihrer Wahl zu absolvieren, so können Sie dies nur an einer Hochschule tun, die keine Partnerhochschule der HHN ist.
Eine Übersicht über die Partnerhochschulen der HHN finden Sie hier.
Beachten Sie: Auch wenn Sie als Freemover ein Auslandssemester verbringen, müssen Sie doch die PoR-Änderungsfristen einhalten.
Alles Wissenswerte für Freemover zum Thema PoR-Erstellung / Anerkennung etc. finden Sie hier (unter "Freemover-Regelung").