Wenn Sie vorhaben, Ihr Auslandssemester auf eigene Faust - als sog. Freemover - an einer ausländischen Hochschule Ihrer Wahl zu absolvieren, so können Sie dies nur an einer Hochschule tun, die keine Partnerhochschule der HHN ist.
Eine Übersicht über die Partnerhochschulen der HHN finden Sie hier.
Beachten Sie: Auch wenn Sie als Freemover ein Auslandssemester verbringen, müssen Sie doch die PoR-Änderungsfristen einhalten.
Alles Wissenswerte für Freemover zum Thema PoR-Erstellung / Anerkennung etc. finden Sie hier (unter "Infos für Freemover").