Während des Auslandssemesters

Möglicherweise werden zu Beginn des Auslandssemesters noch Änderungen an Ihrem Proof of Recognition erforderlich, da beispielsweise vereinbarte Lehrveranstaltungen nicht wie geplant oder zeitgleich an der Gasthochschule stattfinden.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall unverzüglich Kontakt mit dem Internationalisierungsreferat auf, da Änderungen des Proof of Recognition und des Learning Agreements nur innerhalb der unten genannten Fristen möglich sind.

Nach Ablauf dieser Fristen werden keine Änderungen des Proof of Recognition und des Learning Agreements mehr genehmigt!

Wenn Sie Änderungen an Ihrem PoR / LA vornehmen müssen, beachten Sie bitte genau die untenstehenden Änderungshinweise.

Wie muss ich bei Änderungen vorgehen?

Da Änderungen des PoRs nur in einem gewissen Zeitraum möglich sind, prüfen Sie bitte schnellstmöglich, ob es eine passende Alternative gibt. Gehen Sie dann wie folgt vor:

  1. Kontaktieren Sie nun umgehend Ihren Studiendekan, führen Sie den Grund für den Änderungswunsch an und senden diesem den Proof of Recognition (PoR) in der alten UND neuen Fassung zur Prüfung zu.

    Erklären Sie in Ihrer E-Mail  an den Studiendekan, welche Prüfungsleistungen Sie ändern möchten und wie.

  2. Lassen Sie den PoR dann noch vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnen und senden Sie den neuen PoR dem Internationalisierungsreferat zur Ablage zu.
  3. Denken Sie auch daran, den neuen PoR im Mobility Online Portal hochzuladen.


Wichtig: Sobald ein neuer PoR unterzeichnet wurde, verlieren alle Vorgängerversionen ihre Gültigkeit!

Bitte überprüfen Sie Ihre Dokumente immer sowohl auf Vollständigkeit, Korrektheit Ihrer Angaben als auch Einheitlichkeit des Proof of Recognitions und des Learning Agreements (siehe Änderungen des Learning Agreements). Hierfür sind Sie selbst verantwortlich.

Für alle Teilnehmenden am Erasmus+-Programm:

  1. Senden Sie den alten UND neuen PoR (siehe hierzu "Änderungen des Proof of Recognition"), sowie das Änderungsformular "During the Mobility" mit Table A2 und B2 des Learning Agreements an das Internationalisierungsreferat.

  2. Erklären Sie in Ihrer E-Mail an das Internationalisierungsreferat, welche Prüfungsleistungen genau Sie wie geändert haben.

    Nur so ist es für das Internationalisierungsreferat möglich, das Learning Agreement zu prüfen!


  3. Das Internationalisierungsreferat prüft die Unterlagen und unterzeichnet das Learning Agreement und legt das Dokument ab. Sie erhalten dann das unterzeichnete Formular zurück.

  • Wichtig: Es werden KEINE Learning Agreements unterzeichnet ohne dass ein aktualisierter, bereits vollständig unterzeichneter PoR vorliegt.

  • Bitte überprüfen Sie Ihre Dokumente immer, bevor Sie diese zur Unterzeichnung weiterleiten,  sowohl auf Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Angaben, als auch Einheitlichkeit des Proof of Recognitions und des Learning Agreements. Sie sind selbst für die Richtigkeit Ihrer Angaben verantwortlich.

Änderungsfristen

15. Oktober für das laufende Wintersemester
15. April für das laufende Sommersemester

Diese Fristen gelten auch für Freemover!*

*Falls die Fristen je aufgrund abweichender Semesterkalender an der ausländischen Hochschule nicht einhaltbar sein sollten, so muss dies vorab kommuniziert werden.