Während des Auslandssemesters

Möglicherweise werden zu Beginn des Auslandssemesters noch Änderungen an Ihrem Proof of Recognition erforderlich, da beispielsweise vereinbarte Lehrveranstaltungen nicht wie geplant oder zeitgleich an der Gasthochschule stattfinden.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall unverzüglich Kontakt mit dem Internationalisierungsreferat auf, da Änderungen des Proof of Recognition und des Learning Agreements nur innerhalb der unten genannten Fristen möglich sind.

Nach Ablauf dieser Fristen werden keine Änderungen des Proof of Recognition und des Learning Agreements mehr genehmigt!

Wenn Sie Änderungen an Ihrem PoR / LA vornehmen müssen, beachten Sie bitte genau die untenstehenden Änderungshinweise.

Wie muss ich bei Änderungen vorgehen?

Änderungsfristen

15. Oktober für das laufende Wintersemester
15. April für das laufende Sommersemester

Diese Fristen gelten auch für Freemover!*

*Falls die Fristen je aufgrund abweichender Semesterkalender an der ausländischen Hochschule nicht einhaltbar sein sollten, so muss dies vorab kommuniziert werden.