Möglicherweise werden zu Beginn des Auslandssemesters noch Änderungen an Ihrem Proof of Recognition erforderlich, da beispielsweise vereinbarte Lehrveranstaltungen nicht wie geplant oder zeitgleich an der Gasthochschule stattfinden.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall unverzüglich Kontakt mit dem Internationalisierungsreferat auf, da Änderungen des Proof of Recognition und des Learning Agreements nur innerhalb der unten genannten Fristen möglich sind.
Nach Ablauf dieser Fristen werden keine Änderungen des Proof of Recognition und des Learning Agreements mehr genehmigt!
Sollten Sie Änderungen an Ihrem Proof of Recognition und Learning Agreements vorgenommen haben, verlieren alle vorherigen Versionen ihre Gültigkeit.
15. Oktober für das laufende Wintersemester
01. April für das laufende Sommersemester
Diese Fristen gelten auch für Freemover!*
*Falls die Fristen je aufgrund abweichender Semesterkalender an der ausländischen Hochschule nicht einhaltbar sein sollten, so muss dies vorab kommuniziert werden.