Laut den Prüfungsordnungen SPO der einzelnen Studiengänge der Fakultät können Sie Fächer im Ausland studieren, die an der HHN nicht angeboten werden. Im Einzelnen sind dies:
Die Fakultät für Technik (TE) hat in den meisten Bachelorstudiengängen im Bereich der Vertiefungsfächer und der Wahlfächer Credits ausgewiesen, die aus dem Ausland oder generell einer anderen Hochschule ohne Nachweis von inhaltlicher Übereinstimmung eingebracht werden können. Im Automotive Systems Engineering, Electrical Systems Engineering und Maschinenbau sind das 5 ECTS für Vertiefungs- und 10 ETCS für Wahlfächer, in Mechatronik und Robotik sind es 10 Vertiefungs- und 10 Wahlfach ECTS und zwar jeweils unabhängig davon, ob ähnliche Fächer in Heilbronn angeboten werden oder nicht. Der SPO-Eintrag lautet: „Vertiefungsfach x einer anderen Hochschule“ bzw. „Technisches Fach x einer anderen Hochschule“ und muss zwingend aus dem Bereich Technik oder Naturwissenschaften stammen. Die Kompetenzziele des Studiengangs müssen berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Fächer von anderen Hochschulen als Pflicht-, Wahl- oder Vertiefungsfächer anerkannt werden, die in der SPO des jeweiligen Studiengangs fest eingetragen sind, wenn sie inhaltlich übereinstimmen. Bei TE behalten sich die insgesamt sechs Prüfungsausschussvorsitzenden für die Bachelorstudiengänge vor, dieses selbst zu beurteilen*. Laut dem Vertrag von Lissabon sind wir verpflichtet, alle Leistungen anzuerkennen, die Beweislast, dass Fächer nicht übereinstimmen, liegt bei uns! Bei der Anrechnung von fest definierten (inhaltsgleichen) Fächern aus der SPO können in den meisten Bachelorstudiengängen in der Fakultät auch in der Praxis 30 ECTS im Ausland erreicht werden. Dies hängt von der persönlichen Entscheidung des Prüfungsausschussvorsitzenden ab. In der Beratung im Auslandsreferat versuchen wir, individuelle Lösungen für Sie zu erarbeiten und ggf. weisen wir Sie darauf hin, wenn in Ihrem Studiengang ein Auslandssemester möglicherweise studienzeitverlängernd wirkt. Außerdem beraten wir die Vorsitzenden der Prüfungsauschüsse über ihre Rechte und Pflichten.
Im Master können insgesamt 32,5 ECTS als „Vertiefungsfach einer anderen Hochschule“ oder „Wahlfach einer anderen Hochschule“ anerkannt werden. Vertiefungsfächer einer anderen Hochschule können auf Antrag beim für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss ingenieur-, informations- oder naturwissenschaftliche Fächer eines Master-Studiengangs einer anderen Hochschule gewählt werden, die die Kompetenzziele als Vertiefungsfach des Studiengangs berücksichtigen. Wahlfächer einer anderen Hochschule können auf Antrag beim für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss ingenieur-, informations- oder naturwissenschaftliche Fächer eines Master-Studiengangs einer anderen Hochschule gewählt werden, die die Kompetenzziele des Studiengangs berücksichtigen. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Beantragung von Mobilitäten ist es in der Praxis aber so, dass die Studierenden ein zusätzliches Semester einschieben müssen. Allerdings steigt die Tendenz, Masterarbeiten in PHS durchzuführen, was durch das Kollegium der Fakultät auch unterstützt wird.
Fazit: Reden Sie mit Ihren Prüfungsausschussvorsitzenden, sobald Sie eine konkrete Liste mit Fächern haben.
WICHTIG:
- Die Noten werden nach einer festgelegten Umrechnungstabelle (s.u.) umgerechnet. Die ECTS werden ebenfalls nach einer Tabelle umgerechnet, die gerade überarbeitet wird. Ein Credit an Ihrer Gasthochschule kann dabei zwischen 0,5 und 2 ECTS umfassen! Achten Sie bei der Einreichung darauf.
- Reichen Sie nach Ihrem Aufenthalt Ihren Antrag auf Notenanerkennung direkt bei t1-international@hs-heilbronn.de ein. Nach Überprüfungen der ECTS werden wir diese an d einzelnen Prüfungsausschüsse weitergeleitet.
- Den Proof of Recognition müssen Sie VOR Antritt des Auslandssemesters ausfüllen und genehmigen lassen. Änderungen während des Auslandsaufenthalts sind in begründeten Fällen möglich. Der PoR ist auch von ERASMUS+ Studierenden auszufüllen (neben dem LA) und insgesamt von JEDEM!