Prüfungen

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Aufgaben des Zentralen Prüfungsamtes

Die Hauptaufgabe des Zentralen Prüfungsamtes besteht darin, die Prüfungsausschüsse der Fachbereiche bzw. Studiengänge bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und sowohl organisatorisch als auch fachlich zu unterstützen.

Im Rahmen dieser allgemein definierten Funktion nimmt das Zentrale Prüfungsamt eine Vielzahl unterschiedlichster Aufgaben wahr:

  • Beratung der Prüfungsausschüsse und des Rektorats bei Anwendung und Auslegung der SPO
  • Beratung der Studierenden in Prüfungsangelegenheiten und Fragen der Studien- und Prüfungsordnung
  • Generierung der vom Senat beschlossenen Studien- und Prüfungsordnungen
  • Organisation und Durchführung des Prüfungs- An- und Abmeldeverfahrens
  • Verwaltung und Verarbeitung der Noten für Prüfungsleistungen sowie der Bewertung von Prüfungsvorleistungen
  • Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
  • Fristenkontrolle und Umsetzung der im Härtefallverfahren von den Prüfungsausschüssen getroffenen Härtefallentscheidungen
  • Entgegennahme von Bachelor- und Master-Thesis
  • Bearbeitung und Erstellung von Zeugnissen und Urkunden
  • Exmatrikulationsverfahren
  • Mitwirkung/Unterstützung des Rektorats bei der Koordination der einheitlichen Anwendung der Studien- und Prüfungsordnung an der Hochschule.
  • Mitwirkung bei Maßnahmen des Qualitätsmanagement in Prüfungsangelegenheiten, Absolventen-Befragungsaktionen, sowie bei externen Rankings.