Das Vorpraktikum wird für Studienbewerber ohne einschlägige praktische Vorbildung empfohlen, es ist nicht verpflichtend. Im Vorpraktikum soll der/die Studienbewerber/in mit handwerklichen Arbeitstechniken der jeweiligen Studienrichtung vertraut gemacht werden. Im Vorpraktikum soll die industrielle Arbeitswelt kennen gelernt werden.
Das Vorpraktikum soll Grundkenntnisse, z.B. in folgenden Arbeitsverfahren vermitteln: Anreißen, Sägen, Feilen, Schneiden, Falzen, Biegen, Bördeln, Richten, Bohren, Gewindeformen, Löten, Kleben, Messen und Prüfen. Vorteilhaft ist auch der Erwerb von Kenntnissen über Werkstoffe und die Grundlagen des Technischen Zeichnens.