​Wissenswertes ​

Rund ums Studium

Nicht immer ist es einfach, die richtige Anlaufstelle für das jeweilige Anliegen zu finden. Diese Liste erleichtert Ihre Suche:

Für Fragen

  • zur Bewerbung
  • zur Zulassung
  • zur Einschreibung
  • zum Fach- und Hochschulwechsel
  • zur Rückmeldung
  • zu Urlaubssemestern
  • zur Exmatrikulation

wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Allgemeine Fragen zum Studium

  • zur Studienwahl
  • zur Studienplanung und –gestaltung,
  • bei Problemen im Studium
  • Beratungsgespräch Drittversuch
  • bei Fachwechsel
  • oder Neuorientierung usw.

Hier hilft die Zentrale Studienberatung weiter.

Bei Fragen zum kooperativen Studienmodell der Fakultät TE finden Sie hier weitere Informationen: Kooperatives Studienmodell

  • Career Service der HHN 
  • Praktikantenamtsleitung des jeweiligen Studiengangs
  • Abschlussarbeiten, Projektarbeiten: betreuende Firma, Professor*in

Sie stehen kurz vor der Prüfung? Wo müssen Sie sich anmelden? Welche Fristen gilt es zu wahren?

Hier hilft zunächst ein Blick in die jeweiligen Prüfungsordnungen

Die meisten Studierenden finanzieren ihr Studium aus mehreren Quellen. Neben der Familie können dies sein

Unter Finanzierung  finden Sie weitere Infos zum Thema.

Sie möchten ins Ausland? Aber wie kommen Sie dahin? Und wie können Sie den Auslandsaufenthalt finanzieren?

Das Internationalisierungsteam der Fakultät Technik hilft Ihnen weiter.

Unter International finden alle Studierenden ihre Ansprechpersonen im International Office und weitergehende Informationen für ein Auslandsstudium/-praktikum.

AStA

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) 

  • bildet die Exekutive auf hochschulweiter Ebene.
  • vertritt die Studierenden z.B. in Verhandlungen mit dem Rektorat, dem Studierendenwerk oder der landesweiten Konferenz aller Studierendenschaften (LandesAStenKonferenz) und sorgt dafür, dass Beschlüsse des StuPa (Studierendenparlaments) in der Hochschule umgesetzt werden.
  • kümmert sich mit eigenen zentralen Referaten um Schlüsselthemen wie Sport, Kultur, Nachhaltigkeit, Gleichstellung, Soziales sowie die Finanzen und das Marketing der Studierendenschaft.
  • organisiert Veranstaltungen für die ganze Hochschule.

Fakultätsrat 

Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen:

  1. die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
  2. die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
  3. die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission,
  4. die Berufungsvorschläge

Hochschulrat 

Der Hochschulrat trägt laut Landeshochschulgesetz (LHG) die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule. Er schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen und beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Zu seinem Aufgabenbereich gehören u.a. (Auszug aus dem LHG, § 20):

  • Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder gemeinsam mit dem Senat nach Maßgabe von § 18 Absätze 1 bis 3 und die Mitwirkung nach § 18 Absatz 5
  • Beschlussfassung über Struktur- und Entwicklungspläne sowie über die Planung der baulichen Entwicklung
  • Beschlussfassung über den Entwurf des Haushaltsvoranschlages
  • Zustimmung zum Abschluss von Hochschulverträgen und Vereinbarungen
  • Beschlussfassung auf Vorschlag des Rektorats über Grundsätze für die Ausstattung und den Einsatz von Mitteln für verschiedene Bereiche
  • Beschlussfassung über die Funktionsbeschreibungen von Professorinnen und Professoren
  • Feststellung des Jahresabschlusses bei Wirtschaftsführung nach den Grundsätzen des § 26 LHO
  • Stellungnahme zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung eines Studienganges
  • Stellungnahme zur Grundordnung und deren Änderung
  • Erörterung des Jahresberichtes der Rektorin oder des Rektors
  • Erörterung des Zwischenberichtes zum Gleichstellungsplan

Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse sind u.a. zuständig für

  • Anerkennung von Prüfungsleistungen und
  • Fristverlängerungen.

Senat 

Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören u.a. (Auszug aus dem LHG, § 19, Abs. 1).

  • Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder sowie Wahl der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder
  • Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungsplänen
  • Stellungnahme zu Entwürfen des Haushaltsvoranschlags
  • Stellungnahme zur Funktionsbeschreibung von Professuren
  • Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
  • Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen
  • Beschlussfassung über die Satzungen für Hochschulprüfungen oder Stellungnahme zu Prüfungssatzungen, durch die ein Hochschulstudium abgeschlossen wird
  • Beschlussfassung über Satzungen wie Eignungsfeststellung, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation von Studierenden
  • Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderung.

Studienkommission 

Der Fakultätsrat bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben eine Studienkommission, Vorsitzende*r ist die Studiengangleitung

Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere

  • Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und
  • an der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.
Starthilfekabel zur Motivation an Socken

Starthilfe

Damit der Start ins Studium besser gelingt: Lernunterstützung, Brückenkurse, Mentoring,...

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