
Auch Studierende können in die Situation kommen, nahe Angehörige während ihres Studiums pflegen zu müssen: für 11% der HHN-Studierenden ist das Realität. Damit ist diese Gruppe größer als die der Studierenden mit Kind. Pflege kann zur enormen Belastungen werden, sodass die HHN eigens geschulte Ansprechpersonen hat, um an dieser Stelle zu unterstützen.
Für eine individuelle Beratung zu Ihrer Studienverlaufsplanung wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs oder an die Studiengangkoordinator*innen.
Liebe Kolleg*innen, auch Sie finden hier einen ersten Überblick über die Strukturen rund um das Thema Pflege. Beachten Sie darüber hinaus gerne das FAQ Pflege für unsere Beschäftigten.
Während der Pflege von nahen Angehörigen haben Sie Anspruch auf bis zu 6 Urlaubssemester in einer besonderen Beurlaubungsform. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass BAFöG nicht ausbezahlt wird, wenn Sie im Urlaubssemester sind.
Unsere Pflegelots*innen unterstützten Betroffene durch Hinweise zu zentralen Angeboten und Anlaufstellen vor Ort sowie durch Kenntnisse von örtlichen, rechtlichen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie informieren über internen Angeboten zu Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenverantwortung und können Betroffene bei der Vorgehensweise im Einzelfall unterstützen. Die geschulten Pflegelots*innen, die für Studierende Ansprechperson sind, finden Sie nachstehend:
Bitte schicken Sie den Antrag bis spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn per E-Mail an sozialkarten-bc@asta.hs-heilbronn.de
Antragsberechtigt sind Studierende der HHN, DHBW, TUM – wenn eine der folgenden, in geeigneter Form nachgewiesenen, Voraussetzung erfüllt ist:
Um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen, Hilfe
und Unterstützung zu bieten, hat das Bundesministermin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Projekt "Pausentaste" entwickelt. Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe. Auf der Website finden Sie Informationen sowie weitere Angebote zur Unterstützung.
Zur Bewältigung der mentalen Herausforderungen rund um das Thema Pflege können Sie die Beratung durch die Hochschulseelsorger*innen oder die psychosoziale Beratung des Studierendenwerks Heidelberg in Anspruch nehmen.
Den Wegweiser für Menschen mit seelischen Problemen für den Stadt- und Landkreis Heilbronn finden Sie im Download.
Weitere Angebote von unabhängigen Beratungsstellen finden Sie unter nachstehendem Link:
Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat eine kurze Info-Broschüre zum Thema "Studium mit Pflegeverantwortung" veröffentlicht.
Im Infotool Familie des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Soziales können Sie über den Online-Rechner herausfinden, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben.
Einen Ratgeber zur Patientenverfügung finden Sie online.
Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht finden Sie hier.
Die Betreuungsverfügung regelt, wer Sie im Ernstfall wie betreut. Sie dient der näheren Gestaltung der vom Gericht angeordneten Betreuung. Die Betreuungsverfügung greift dann, wenn keine Vertrauenspersonen vorhanden sind oder die Vertrauensperson einer engmaschigeren Kontrolle durch das Betreuungsgericht unterliegen soll.
In der Vorsorgemappe der Deutschen Palliativ-Stiftung finden Sie neben Informationen und Vordrucken zu Vorsorgevollmacht Patientenverfügung weitere Formulare wie eine Betreuungsverfügung.
Bei der Bundesnotarkammer können Sie hinterlegen, welche Vollmachten an welcher Stelle liegen.
Die Übersicht aller Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg finden Sie hier.
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