Als externer Datenschutzbeauftragter ist benannt:
Maximilian Musch
Deutsche Datenschutzkanzlei
Richard-Wagner-Straße 2
88094 Oberteuringen
E-Mail: Datenschutzbüro HHN DSB@hs-heilbronn.de

Wichtige Fragen auf einen Blick:
Die Richtlinie gilt für alle Studierenden, Mitarbeitenden, Lehrenden sowie sonstige Angehörige der Hochschule Heilbronn, die im Rahmen von Forschung oder Lehre ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem (kurz: UAS) außerhalb geschlossener Gebäude betreiben oder betreiben wollen.
Ein UAS („Unmanned Aircraft System“) ist ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem. Dazu zählen alle Luftfahrzeuge, die ohne Pilot an Bord fliegen.
Alle Pilot*innen müssen vor dem Einsatz
Die/ der Projektverantwortliche muss beide Nachweise in Kopie einzusammeln, zu prüfen und gebündelt an die/ den Beauftragte*n für Drohnen weiterzuleiten. Der Betrieb darf erst erfolgen, wenn beide Nachweise gültig vorliegen
Die Hochschule ist als Betreiber bereits beim Luftfahrtbundesamt registriert und verfügt über eine Betreiber‑eID, die an jedem UAS angebracht sein muss.
Damit eine Drohne im Hochschulkontext eingesetzt werden darf, läuft die Registrierung wie folgt ab:
Vor der Beschaffung oder dem Eigenbau wird die beauftragte Person für Drohnen informiert.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorliegen, vergibt die/der Drohnenbeauftragte die Betreiber‑eID für die Drohne.
Die e‑ID muss:
Vor jedem UAS‑Flug müssen Pilot*innen sicherstellen, dass die EU-Verordnungen, die nationale Vorgaben des Luftfahrtbundesamt sowie die hochschulinternen Richtlinien und deren Anhänge eingehalten werden.
Die/der Drohnenbeauftragte ist die zentrale Ansprechperson für den Drohnenbetrieb in Forschung und Lehre und übernimmt insbesondere:

















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