Eine junge Frau im Gespräch mit HHN-Profs.

Folge 2 – Arbeitgeberrechte

Arbeitgeberrecht steckt hinter fast jeder unternehmerischen Entscheidung. Professorin Christine Monsch erklärt, warum angehende Führungskräfte und Personaler*innen rechtliche Grundlagen verstehen müssen, um Entscheidungen sicher vorzubereiten. Die Folge zeigt, wie Studierende an der HHN lernen, Verträge, Arbeitszeitmodelle und Personalprozesse rechtlich sicher zu gestalten.
red|09.06.2026

Folge 2 – Arbeitgeberrechte

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Christine Monsch ist seit September 2025 an der Hochschule Heilbronn Professorin für Wirtschaftsrecht an der Fakultät Management und Vertrieb.

Sie lehrt und forscht schwerpunktmäßig zu Wirtschaftsprivatrecht und Arbeitsrecht mit besonderem Fokus auf die Schnittstelle von Unternehmen, Management und moderner Arbeitswelt, Studiengangs übergreifend in allen Studiengängen der Fakultät: Management und Vertrieb, Management und Personal sowie Financial Management, Accounting & Taxation und Global Digital Marketing and Sales. 

Dabei geht es vorrangig um die Frage, wie Unternehmen wirtschaftliche Entscheidungen rechtlich tragfähig gestalten können. Gerade in einer Arbeitswelt, die sich durch Digitalisierung, neue Führungsanforderungen und zunehmende regulatorische Vorgaben stark verändert, wird arbeitsrechtliches Wissen zu einer zentralen Managementkompetenz. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbindung von unternehmerischem Denken, rechtlicher Bewertung und verantwortungsvoller Umsetzung in der Unternehmenspraxis.

Ein konkretes Beispiel ist die Einführung leistungsbezogener Vergütungssysteme. Unternehmen möchten Leistung gezielt steuern, High Performer binden und gleichzeitig wirtschaftlich flexibel bleiben. Arbeitsrecht wird dabei häufig vorschnell als Begrenzung wahrgenommen. Tatsächlich eröffnet das Recht jedoch Gestaltungsspielräume – etwa bei der Festlegung von Leistungsmaßstäben, der Ausgestaltung von Zielsystemen oder den Voraussetzungen für Sonderzahlungen. Studierende lernen, wie Vergütungssysteme so gestaltet werden können, dass sie wirtschaftliche Steuerung ermöglichen und zugleich rechtlich belastbar sind.

Ein weiteres Beispiel ist der Umgang mit sogenannten Low Performern im Unternehmen. Gerade in leistungsorientierten Organisationen stellt sich die Frage, wie Führungskräfte auf dauerhafte Minderleistung reagieren können, ohne vorschnell Konflikte zu verschärfen oder rechtliche Risiken auszulösen. Studierende analysieren, welche arbeitsrechtlichen Instrumente Unternehmen zur Verfügung stehen – von klaren Zielvorgaben über strukturierte Feedback- und Entwicklungsprozesse bis hin zu abgestuften arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie rechtliche Rahmenbedingungen genutzt werden können, um frühzeitig tragfähige und verantwortungsvolle Lösungen für Unternehmen und Beschäftigte zu entwickeln.

An der Hochschule Heilbronn wird dieses Wissen insbesondere im Studiengang Management und Personal vermittelt. Studierende lernen, arbeitsrechtliche Fragestellungen aus Unternehmensperspektive zu analysieren, unterschiedliche Handlungsoptionen zu bewerten und tragfähige Strategien für konkrete Entscheidungssituationen zu entwickeln. Dabei arbeiten sie mit realitätsnahen Fällen aus der Unternehmenspraxis und beschäftigen sich auch mit aktuellen Entwicklungen wie KI-gestützten Entscheidungen im Personalbereich, digitalen Arbeitsprozessen und neuen Anforderungen an Führung und Zusammenarbeit. Das ist besonders wichtig, weil Unternehmen heute Fach- und Führungskräfte benötigen, die komplexe Situationen strukturiert einordnen, rechtliche Risiken verstehen und auch in dynamischen Veränderungsprozessen sicher entscheiden können. Dadurch eröffnen sich vielfältige berufliche Perspektiven, zum Beispiel im Personalmanagement, in Führungspositionen, in der Unternehmensberatung oder im strategischen Management.

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Die Expertin


Christine Monsch promovierte 2015 an der Justus‑Liebig‑Universität Gießen bei Professor Martin Gutzeit. Ihre Dissertation wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Promotionspreis der Juristischen Studiengesellschaft Gießen sowie einer Förderung der VG Wort. Nach ihrer Promotion absolvierte sie das Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe mit Stationen am Landgericht und der Staatsanwaltschaft Mannheim, der Kanzlei PLUP Mannheim, der Universität Speyer sowie Rödl & Partner Nürnberg. Ihr Jurastudium schloss sie an der Universität Mannheim ab, wo sie sich bereits früh auf Arbeitsrecht spezialisierte. In der akademischen Lehre ist Christine Monsch seit vielen Jahren aktiv. An der DHBW Mannheim verantwortet sie die Vorlesungen IT‑Recht sowie Arbeitsrecht und Grundzüge des Insolvenzrechts. Zuvor lehrte sie an der Universität Mannheim auf Arbeitsrecht und war mehrere Jahre akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professor Philipp Fischinger. Ihre Veröffentlichungen umfassen Beiträge im Arbeits‑ und Medizinrecht.