Frequently Asked Questions

Vor dem Auslandsemester

Grundsätzlich so früh als möglich. Mit der konkreten Planung sollte circa 1 Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt begonnen werden.

Grundsätzlich muss bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes das Grundstudium abgeschlossen sein. Zusätzlich können je nach Partnerhochschule weitere Voraussetzungen notwendig sein. Dies finden Sie hier aufgelistet.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, so früh als möglich ein Auslandssemester einzuplanen, idealerweise zwischen dem 3. - 5. Semester.

Die Fakultät Wirtschaft und Verkehr unterhält enge Kontakte zu mehr als 50 Partnern weltweilt. Sollte Sie dennoch darunter keine für Sie passende Hochschule finden, dann haben Sie die Möglichkeit als Freemover an eine andere Hochschule zu gehen. Bitte beachten Sie, dass diese keine Partner einer anderen Fakultät der HHN sein darf.

Als Freemover sind Sie für die Organisation Ihres Auslandsemesters selbst verantortlich und Sie erhalten keine ERASMUS+ Förderung.

Bitte informieren Sie uns dennoch über Ihren geplanten Aufenthalt.

Ja, sofern es sich um äquivalente Kurse handelt, werden diese auf Antrag an der HHN anerkannt. Welche Kurse anerkennungsfähig sind, wird vor dem Auslandsemester in dem Proof of Recognition festgehalten, so dass eine Planungssicherheit gegeben ist.

Ja, auch während Ihres Auslandssemesters müssen Sie an der Hochschule Heilbronn immatrikuliert sein.

Während Ihres Auslandssemesters sollten Sie Kurse mit einem Umfang von mindestens 20 ECTS belegen und anrechnen lassen

Sprachkurse können nur als Studium Generale oder in einem begrenzten Umfang im Rahmen der Vertiefungsrichtung International Management im Studiengang BU anerkannt werden.

Selbstverständlich können Sie während Ihres Auslandssemsters auch Kurse besuchen, die so in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs nicht vorgesehen sind.

Sie haben am Ende Ihres Studiums die Möglichkeit, diese als Zusatzfach (mit Note) in Ihr Zeugnis eintragen zu lassen.

Während des Auslandsemesters

Nein, für Prüfungen, die nach Ihrem Auslandssemester anerkannt werden sollen, brauchen Sie sich nicht an der HHN anzumelden.

Da Änderungen des PoRs / LA nur in einem gewissen Zeitraum möglich sind, prüfen Sie bitte schnellstmöglich, ob es eine passende Alternativ gibt und wenden Sie sich an das Internationalisierungsreferat.

Während Sie sich im Auslandssemester befinden, dürfen Wiederholungsprüfungen an der HHN mitgeschrieben werden. Für diese müssen Sie sich wie gewohnt unter HIS anmelden.

Nach dem Auslandsemester

Nein, über Ihren Antrag auf Notenanerkennung können Sie entscheiden, welche der Noten Sie sich tatsächlich anerkennen lassen möchten.

NIcht bestandene Kurse werden nicht als Fehlversuch gewertet.

Kurse, die Sie an der PHS erfolgreich absolviert haben, jedoch nicht anerkennt werden können, können als Zusatzfach (mit Note) in Ihrem Zeugnis der HHN aufgeführt werden. Voraussetzung ist, dass eine Note vergeben wurde. Insgesamt können bis zu fünf Zusatzfächer berücksichtigt werden.

Zusatzfächer aus dem Auslandsstudium können erst am Ende des Studiums eingetragen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür mit Ihrer Modulnotenkombination an das Internationalisierungsreferat.