Während des Auslandssemesters

Möglicherweise werden zu Beginn des Auslandssemsters noch Änderungen an Ihrem Proof of Recognition erforderlich, da beispielsweise vereinbarte Lehrveranstaltungen nicht wie geplant oder zeitglich an der Gasthochschule stattfinden.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall unverzüglich Kontakt mit dem Internationalisierungsrefert auf, da Änderungen des Proof of Recognition und des Learning Agreements nur innerhalb der nebenstehenden Fristen möglich sind.

Nach Ablauf dieser Fristen werden keine Änderungen des Proof of Recognition und des Learning Agreements mehr genehmigt!

Sollten Sie Änderungen an Ihrem Proof of Recognition und Learning Agreements vorgenommen haben, verlieren alle vorherigen Versionen ihre Gültigkeit.

Änderungsfristen PoR und LA

Für PHS Skandinavien:                                            15. Oktober für das laufende Wintersemester       01. April für das laufende Sommersemester

Für alle anderen PHS und Free Mover:             01. November für das laufende Wintersemester  16. April für das laufende Sommersemester