Während des Auslandssemesters
Möglicherweise werden zu Beginn des Auslandssemesters noch Änderungen an Ihrem Proof of Recognition erforderlich, da beispielsweise vereinbarte Lehrveranstaltungen nicht wie geplant oder zeitglich an der Gasthochschule stattfinden.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall unverzüglich Kontakt mit dem Internationalisierungsreferat auf, da Änderungen des Proof of Recognitions und des Learning Agreements nur innerhalb der nebenstehenden Fristen möglich sind.
Nach Ablauf dieser Fristen werden keine Änderungen des Proof of Recognition und des Learning Agreements mehr genehmigt!
Sollten Sie Änderungen an Ihrem Proof of Recognition und Learning Agreements vorgenommen haben, verlieren alle vorherigen Versionen ihre Gültigkeit.
Änderungsfristen PoR und LA
Innerhalb der ersten 3 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit der Partnerhochschule.