Ansprechpersonen

im Studiengang Management und angewandte Psychologie im Sozialwesen

Funktionen

Studiengang- und Praktikantenamtsleitung
Prüfungsausschuss

Professorinnen und Professoren im Studiengang

Prof. Dr. Reiner-Peter Doll
Prof. Dr. Reiner-Peter Doll
Kosten-, und Leistungsrechnung, Controlling in Sozialorganisationen, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Prof. Dr. Gesche Drescher
Prof. Dr. Gesche Drescher
Allgemeine Psychologie, Angewandte Psychologie, Personal-, Arbeits- und Organisationspsychologie

Weitere Dozentinnen und Dozenten im Studiengang

Studienkommission MaPS/BS

Kontakt zur Studienkommission unter: bs@hs-heilbronn.de bzw. maps@hs-heilbronn.de

Möchten Sie Teil der gemeinsamen Studienkommission der Studiengänge MaPS und BS werden? Oder haben Sie Anregungen, Verbesserungswünsche oder auch Kritik? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Vorsitzende*r

Prof. Dr. Stefanie Sachsenmaier (Studiendekanin)

Professor*innen

Prof. Dr. Gesche Drescher

Prof. Dr. Joachim Fiebig

Prof. Dr. Sabine Scholl

Studentische Vertreter*innen

SS 2026

Habibe Ilayda Beler (BS)

Stephan Lehmann (MaPS)

Lisa Rauch (BS)

Arietta Weyl (MaPS)

Mitarbeitende

SS 2026

Anna Strauch

Claudia Vilaboa

Studienkommission nach LHG § 26

(1) (Auszug) Der Fakultätsrat bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben eine Studienkommission, der höchstens zehn Mitglieder, davon vier Studierende, von denen eine oder einer Mitglied des Fakultätsrats oder der Fachgruppe sein soll, angehören. Den Vorsitz einer Studienkommission führt der/die Studiendekan/in.

Aufgaben der Studienkommission nach LHG § 26

(3) Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre gemäß § 5 unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.

(5) Studierende haben das Recht, die/den zuständige/n Studiendekan/in auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu beantragen. AntragstellerInnen sind über das Ergebnis der Beratung zu unterrichten.

Die Mitglieder der Studienkommissionen werden für vier Jahre durch den Fakultätsrat gewählt, mit Ausnahme der studentischen Vertreter.

Stand: April 2026

Studienkommission MaPS/BS

Kontakt zur Studienkommission unter: bs@hs-heilbronn.de bzw. maps@hs-heilbronn.de

Möchten Sie Teil der gemeinsamen Studienkommission der Studiengänge BS und MaPS werden? Oder haben Sie Anregungen, Verbesserungswünsche oder auch Kritik? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Vorsitzende*r

Prof. Dr. Stefanie Sachsenmaier (Studiendekanin)

Professor*innen

Prof. Dr. Joachim Fiebig

Prof. Dr. Sabine Scholl

Studentische Vertreter*innen

SS 2026

Habibe Ilayda Beler (BS)

Stephan Lehmann (MaPS)

Lisa Rauch (BS)

Arietta Weyl (MaPS)

Mitarbeitende

SS 2026

Anna Strauch

Claudia Vilaboa

Studienkommission nach LHG § 26

(1) (Auszug) Der Fakultätsrat bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben eine Studienkommission, der höchstens zehn Mitglieder, davon vier Studierende, von denen eine oder einer Mitglied des Fakultätsrats oder der Fachgruppe sein soll, angehören. Den Vorsitz einer Studienkommission führt der/die Studiendekan/in.

Aufgaben der Studienkommission nach LHG § 26

(3) Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre gemäß § 5 unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.

(5) Studierende haben das Recht, die/den zuständige/n Studiendekan/in auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu beantragen. AntragstellerInnen sind über das Ergebnis der Beratung zu unterrichten.

Die Mitglieder der Studienkommissionen werden für vier Jahre durch den Fakultätsrat gewählt, mit Ausnahme der studentischen Vertreter.

Stand: April 2026