
Schutz vor Diskriminierung und Mobbing
Wenn Sie Diskriminierung oder Mobbing erlebt haben, finden Sie an der HHN vertrauliche Beratung und Unterstützung.
Unser Arbeitsverständnis
Was ist Diskriminierung?
An der HHN soll niemand aufgrund von Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, äußerer Erscheinung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden.
Diskriminierung ist nicht immer eindeutig und auf den ersten Blick zu erkennen. Auch handelt es sich nicht immer um Erlebnisse, die rechtliche Folgen haben müssen. ABER: unser Anspruch ist es, eine Lern- und Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der sich alle willkommen und wertgeschätzt fühlen. Auch wenn Sie unsicher sind, wie das Erlebte zu bewerten ist: sprechen Sie uns an!
Was ist Mobbing?
Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet, dass ein Mensch bei der Arbeit von Vorgesetzten oder Kolleg*innen psychische (teilweise auch körperliche) Gewalt erlebt, die durch wiederholtes und regelmäßiges Schikanieren, Ausgrenzen, Diskriminieren oder Beleidigen zum Ausdruck gebracht wird. Es tritt ohne aktuellen Anlass, über einen längeren Zeitraum und oft mit System auf. Auch Studierende können solche Erfahrungen im Studium durch Kommiliton*innen oder Lehrende machen. Die HHN sieht sich in der Pflicht, ihre Mitglieder vor derartiger Belastung zu schützen. Dies ergibt sich aus Art. 1 und Art. 2 des deutschen Grundgesetzes.
Auch wenn das erlebte Verhalten per Definition nicht klar als Mobbing zu identifizieren sein sollte, ist jede Form von schikanierendem Verhalten inakzeptabel. Kommen Sie daher bitte auf uns zu, wenn Sie derartige Vorkommnisse erlebt haben.
An wen können Sie sich wenden?
Die Hochschule hat ein umfangreiches System von Anlaufstellen geschaffen, an die Sie sich vertraulich wenden können. Diese besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie bei Bedarf bei weiteren Schritten zur Lösung des Konflikts.
Für förmliche Beschwerden nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist die AGG-Beschwerdestelle der HHN zuständig.
Alle Ansprechpersonen werden Ihr Anliegen streng vertraulich behandeln und mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen.
Rechtsgrundlagen und Verfahrensablauf
Im Fall von Diskriminierung, Mobbing oder Stalking haben Sie ein Recht darauf, Beschwerde einzulegen. Grundlage sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die Satzung zum Schutz vor Diskriminierung und Mobbing. Trotzdem ist eine förmliche Beschwerde für viele eine große Hürde. Darum nutzen Sie unsere Anlaufstellen, um sich zum Ablauf informieren zu lassen.
Angebot des MWK Baden-Württemberg
Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt
2020 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt. Diese kann (auf Wunsch anonym) kontaktiert werden und bietet sowohl Betroffenen als auch Institutionen rechtliche Beratung und Einordnung an.
Rechtsanwältin Michaela Spandau (Javitz & Spandau Rechtsanwälte)
Immenhofer Straße 5, 70180 Stuttgart
Tel: 0711 673 53 70
Weiterführende Links und Angebote
- HHN Schutzraum-Schulung
- Mod.Support - Das KI-Tool für Institutionen und Engagierte gegen Hass im Netz
- OFEK e.V. Beratungsstelle bei antisemitischen Vorfällen und Straftaten für Schulen, Hochschulen & weitere Institutionen
- Hab' ich was gegen! - Die aktuelle Kampagne der Antidiskriminierungsstelle des Bundes