Gasthörerschaft
An der Hochschule Heilbronn können Sie Vorlesungen und Sprachkurse als Gasthörer*in besuchen.
Prozess
- Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in im Studierendensekretariat ein.
- Durch das Studierendensekretariat wird in den von Ihnen angebebenen Fachbereichen eine Stellungnahme zur Teilnahme eingeholt.
- Wird der Antrag durch die Fakultät befürwortet, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid über die Gasthörerschaft.
- Sie müssen die im Zulassungsbescheid aufgeführte Gebühr bezahlen.
Kosten
Gem. § 17 LHGebG i.V.m. der Hochschulgebührensatzung ist für jedes Semester eine Gebühr für die Gasthörerschaft zu entrichten:
- 90 € für Erwerbstätige
- 50 € für Nichterwerbstätige bzw. Auszubildende (gegen Nachweis)
Bei Sprachkursen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60 € bis 90 € für zwei Semesterwochenstunden fällig.