FAQs
Bewerbungsprozess
Es bleibt der Status „eingeschriebene/r Studierende/r". Die Rückmeldung zum Semester ist wie gewohnt erforderlich. Während des Auslandssemesters sind der Verwaltungskosten- und der Studentenwerksbeitrag zu entrichten.
Da ein Studiensemester im Ausland einer sorgfältigen und frühzeitigen Planung bedarf, sollten Sie mindestens eine Vorlaufzeit von 9-12 Monaten einrechnen und entsprechend früh mit der Infosuche beginnen.
Bedenken Sie, dass Sie sich immer nur einmal pro Jahr - Ende Januar - für das darauffolgende WS UND SoSe bewerben können.
Die Semesterzeiten der Partnerhochschulen können Sie unter der Webseite der Partnerhochschulen nachlesen bzw. diese selbst auf den Webseiten der jeweiligen Partnerhochschule recherchieren.
Sie können als Freemover ins Ausland gehen, allerdings führen Sie den administrativen Prozess des Auslandssemesters dann selbstständig durch. Beachten Sie, dass Sie zudem nur an Hochschulen gehen dürfen, die keine Partnerhochschule der HHN ist. Eine Von der Suche nach einer geeigneten Gasthochschule über das selbstständige Einholen von Informationen bis hin zum Bewerbungsprozess an der Gasthochschule, organisieren Sie alles selbst.
Vermittlungsorganisationen unterstützen bei der Suche nach einem Studienplatz und bieten teilweise Stipendien an. Bitte beachten Sie jedoch immer, dass neben den Studiengebühren an der Wunschhochschule, die Vermittlungsorganisationen unter Umständen Gebühren verlangen.
Es ist zudem unbedingt zu empfehlen, dass Sie mit der Internationalisierungsreferentin über Ihre Pläne sprechen. Bitte denken Sie auch daran, rechtzeitig ein Proof of Recognition zu erstellen.
In der Clearingrunde werden Studierende, die noch kein Auslandssemester an einer Partnerhochschule absolviert haben und deren letzte Chance es ist ein Auslandsemester zu absolvieren, vorrangig berücksichtigt. Es werden nur Studierende aus dem 3. Semester bei Bewerbung berücksichtigt, die sich für das darauffolgende Wintersemester beworben haben.
Diesen Studierenden wird die Fakultät ein unverbindliches Platzangebot an einer der PHS machen, solange noch Restplätze an den Partnerhochschulen gibt und der/die Studierende sich qualifiziert.
Das International Office wird sich via Mail mit allen relevanten Informationen und weiteren Schritten melden. Schauen Sie daher regelmäßig in Ihr E-Mail Postfach.
Alle Studierende die nominiert wurden müssen sich nochmal offiziel bei der Partnerhochschule bewerben,
Die Nominierungen an die Studierenden werden üblicherweise Mitte März/Ende März vom International Office verschickt.
Bitte beachten Sie, dass die Nominierung nach den Bewerbungsfristen der Partnerhochschulen verschickt werden. Einige Nominierungen werden deshalb früher rausgeschickt als andere. Sie erhalten alle eine Rückmeldung, sehen Sie daher von mehrmaligen Rückfragen bezüglich dem Bewerbungsstatus ab.
Wurden Sie vom International Office für eine PHS nominiert, so steht als nächstes die Bewerbung bei dieser PHS ans. Zahlreiche PHS - vor allem im asiatischen sowie englischsprachigen Raum verlangen bei der Bewerbung einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse.
Bitte erkundigen Sie sich vorab, welche Nachweise die PHS anerkennt. Für europäische Hochschulen reicht meist Bestätigung über ein Niveau B2 aus. Diesen kann Ihnen unsere eine Internationalisierungsreferent*in auf Nachfrage ausstellen. Bitte reichen Sie dann das ausgefüllte Dokument (auf ILIAS zu finden) mit ihrem Notenspiegel/Abi-Zeugnis unter ib-exchange@hs-heilbronn.de ein.
Wenn die PHS einen DAAD Sprachnachweis verlangt, müssten Sie einen Oxfordtest absolvieren. Herr Penn kann ihnen basierend darauf dann einen DAAD Sprachnachweis ausstellen. Bitte wenden Sie bei Fragen an Matthew Penn.
Hier finden Sie eine Übersicht der Sprachtests, die die HHN anbietet.
Der Proof of Recognition (PoR) ist für die interne Bewerbung nicht notwendig. Der PoR ist erst notwendig, wenn Sie nominiert worden sind. Die Fristen finden Sie auf unserer Webseite.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung ist ein abgeschlossenes Grundstudium nicht notwendig. Das Grundstudium muss allerdings vor Auslandsantritt komplett abgeschlossen sein.
Es ist nicht möglich sich für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule anderer Fakultäten zu bewerben. Dies ist vom International Office ausdrücklich nicht erwünscht.
Die Fakultät IB hat über 90 Partner weltweit. Das Portifolio wird ständig erweitert. Hier können Sie sich detailiiert über die Partner informieren.
Proof of Recognition
Vor dem Auslandsstudium ist von den Studierenden ein Proof of Recognition (PoR) zu erstellen.
Dieses legt fest, welche im Ausland erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltung für welche Lehrveranstaltung an der HHN anerkannt wird. Dieses Dokument ist für die spätere Notenanerkennung unabdingbar!
IBI, IB-E- sowie Masterstudierende lassen ihren ersten PoR von ihrer Betreuerin bzw. ihrem Betreuer genehmigen und reichen diesen anschließend fristgerecht unter ib-exchange@hs-heilbronn.de ein.
TM-, HM- und WMM-Studierende reichen ihren PoR ebenfalls fristgerecht unter ib-exchange@hs-heilbronn.de ein. Nach Ablauf der Frist wird dieser von unserem Auslandsbeauftragten, Prof. Dr. Hayduk, unterschrieben.
Eine Vorlage erhalten Sie unter der Rubrik "Downloads".
Da Änderungen des PoRs / LA nur in einem gewissen Zeitraum möglich sind, prüfen Sie bitte schnellstmöglich, ob es eine passende Alternative gibt und wenden Sie sich Ihren Betreuer*in und Auslandsbeauftragen. Den genauen Prozess können Sie unter "Vor Beginn/ Während dem Auslandssemester" auf unserer Webseite nachlesen.
Wir empfehlen, im Ausland insgesamt 30 ECTS zu absolvieren. Die Fakultät IB gewährt jedoch in begründeten Ausnahmefällen eine Kulanz von bis zu 10 %. Sollten Sie weniger als 30 ECTS in Ihrem PoR aufnehmen, kann dies zu einer Verlängerung Ihrer Studienzeit führen.
TM-, HM- und WMM-Studierende, die nach der Internationalen Spezialisierung bzw. nach der TM/HM/WMM SPO 8/5/4 studieren, müssen 30 ECTS an der Partnerhochschule (PHS) belegen. Andernfalls können die Internationale Spezialisierung bzw. das Modul „Interdisziplinäre Studien“ nicht anerkannt werden.
Wenn Sie an einer ERASMUS+-Partnerhochschule studieren, beachten Sie bitte, dass die Anzahl von 20 ECTS nicht unterschritten werden sollte, um mögliche Probleme mit der ERASMUS+-Förderung zu vermeiden.
Die Studierende der Studiengängen TM/HM/WMM haben die Wahl ein Auslandssemester zu belegen und die Internationale Spezialisierung in Anspruch zu nehmen, oder die hausinternen Kurs an der HHN zu belegen. Wenn Sie ein Auslandssemester wählen muss die Internationale Spezialisierung von 30 ECTS an der PHS abgeschlossen werden.
Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei Ihren Studiengangskoordintor*in.
Kurse aus dem Grundstudium dürfen im PoR nicht aufgenommen werden. Das Grundstudium muss vor Auslandsantritt komplett abgeschlossen sein.
Sollten Sie das Grundstudium vor Antritt des Auslandsemesters nicht abgeschlossen haben, benachrichtigen Sie bitte umgehend Ihre*n Betreuer*in, die Auslandsbeauftragten und den Prüfungsausschuss und teilen allen Parteien folgende Informationen mit:
- In welchem Studiengang sie eingeschrieben sind.
- In welchem Semester sie vor haben ihr Auslandssemester zu absolvieren.
- Welche Kurse aus dem Grundstudium sie nicht bestanden haben und die jeweiligen ECTS des Kurses des nicht bestandenen Kurses.
Bitte eine Mail an alle Parteien verfassen!
Anerkennung der Auslandsleistungen
Nein. Für Prüfungen, die in Deutschland nicht mitgeschrieben werden, sondern im Ausland, dürfen sich die Studierenden nicht anmelden.
Der PoR ist Ihre Garantie, dass Ihre Auslandsleistungen auch angerechnet werden. Sie müssen dafür nur einen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen. Weitere Informationen finden Sie unter Ablauf - Nach dem Auslandssemester.
Nein, Sie entscheiden selbst, welche im Ausland erbrachten Leistungen Sie zur Anerkennung heranziehen möchten. In das Formular zur Leistungsanerkennung (Ausland) tragen Sie ausschließlich die Prüfungsleistungen ein, die Sie gemäß Ihres genehmigten PoR anerkennen lassen möchten.
TM-, HM- und WMM-Studierende müssen sich jedoch bei ihrer jeweiligen Studiengangskoordinatorin bzw. ihrem jeweiligen Studiengangskoordinator erkundigen, welche ergänzenden Module gegebenenfalls belegt werden müssen, um das Modul „Interdisziplinäre Studien“ anerkennen zu lassen.
Nicht bestandene Kurse werden nicht als Fehlversuch gewertet.
TM-, HM- und WMM-Studierende müssen sich jedoch bei ihrer jeweiligen Studiengangskoordinatorin bzw. ihrem jeweiligen Studiengangskoordinator erkundigen, welche ergänzenden Module gegebenenfalls belegt werden müssen, um das Modul „Interdisziplinäre Studien“ anerkennen zu lassen.
Für Kurse die Sie an der PHS belegen und nur ein pass/fail erhalten wird der Prüfungsausschuss mit einer 4,0 bewerten. Fragen Sie deshalb immer bei der Partnerhochschule an, ob ggf. eine Note vergeben werden kann.
Sie können an Prüfungen teilnehmen, wenn Sie die Prüfungen während dem Prüfungszeitraum an der HHN ablegen und sich während dem Prüfungszeitraum dafür angemeldet haben. Bitte prüfen Sie jedoch immer im Vorfeld, ob in den jeweiligen Kursen Teilleistungen erbracht werden müssen.
Das Transcript of Records ist eine Bestätigung Ihrer bisher im Studium erbrachten Noten in englischer Sprache. Den Notenspiegel/ Transcript of Records, können Sie im HIS Online-System herunterladen.
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Prüfungsleistungen stellen.
Ihre Leistungen werden also nicht automatisch in Ihren Notenspiegel übertragen.
Eine Checkliste finden Sie unter der Rubrik "Downloads"