Bewerbungsunterlagen

Bitte fügen Sie Ihrem ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsantrag die folgenden Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache bei:

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung* (z.B. Abiturzeugnis, Fachhochschulreife)
  • Zeugnis und Urkunde des für die Zulassung maßgeblichen Hochschulstudiums*
  • Sofern Sie noch kein Abschlusszeugnis des zulassungsberechtigenden Studiums vorweisen können, benötigen Sie zur Bewerbung anstelle des Zeugnisses die vorläufige Bachelor-Bescheinigung*
  • BewerberInnen mit nichtdeutschen Abschlüssen: Zeugnisanerkennung des Studienkolleg Konstanz* (siehe unten)
  • Transcript of Records (Übersicht der Fächer mit Einzelnoten und Nachweis der ECTS-Punkte)*
  • Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (englisch oder ggf. deutsch) durch Vorlage von Sprachzeugnissen*
  • Schriftliche Stellungnahme zur Motivation und persönlichen Eignung zum Masterstudium in deutscher Sprache (ca. 500-700 Wörter)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über praktische Erfahrung (falls vorhanden)*

* Die Bewerbung wird mit einfachen Kopien angenommen – Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien müssen bei Zulassung, spätestens aber zur Einschreibung vorgelegt werden.

Die Bewerbung muss bis 15. Juli (Ausschlussfrist) bei der Akademischen Abteilung (Studierendensekretariat) der Hochschule Heilbronn eingereicht werden.

Sie können Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Mail mit PDF-Anlagen an die Adresse master-bewerbung@hs-heilbronn.de senden

oder

Ihren Bewerbungsantrag mit Originalunterschrift sowie Ihre vollständigen Unterlagen per Post an folgende Adresse schicken:

Hochschule Heilbronn

Studierendensekretariat Nachhaltige Tourismusentwicklung

Max-Planck-Str. 39

74081 Heilbronn

Eine Bearbeitung unvollständiger Unterlagen ist nicht möglich. Fügen Sie dem Antrag keine Originale sondern nur einfache Kopien bei. Für Originale kann keine Gewähr übernommen werden.

Sprachvorraussetzungen

  • Nachweis über gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Eine Liste mit zulässigen Sprachprüfungen finden Sie hier. Ausgenommen hiervon sind BewerberInnen mit Deutsch als Muttersprache oder mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung.
  • Gute Beherrschung der englischen Sprache (mindestens B2 nachgewiesen durch TOEFL-Test, IELTS Test, Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) oder Nachweis aus Erststudium). Ausgenommen sind BewerberInnen mit Englisch als Muttersprache.


BewerberInnen mit nichtdeutschen Hochschulabschlüssen

BewerberInnen mit nichtdeutschen Zeugnissen, die an einer Hochschule in Baden-Württemberg studieren möchten, müssen zunächst ihren Abschluss anerkennen lassen. Die Zeugnisanerkennung des Studienkolleg Konstanz muss der Bewerbung an der Hochschule Heilbronn beigelegt werden.  Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für die Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg Konstanz ist in der Regel der 01. Juni.  Es ist möglich, Ihre Dokumente beim Studienkolleg Konstanz nach dem 1. Juni einzureichen. Die fristgemäße Verarbeitung Ihrer Dokumente kann jedoch möglicherweise nicht mehr gewährleistet werden.

Checkliste der Bewerbungsunterlagen zum Download

Auswahlverfahren

Da die Zahl der Studienplätze beschränkt ist, werden die Plätze des Masterstudiengangs Nachhaltige Tourismusentwicklung nach einem Auswahlverfahren vergeben. Eine Kommission führt diese Auswahl durch und erstellt eine Rangliste der Bewerbungen. Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:

  • Abschlussnote in dem für die Zulassung maßgeblichen Abschluss (50%).
  • praktische Erfahrung von mindestens 6 Monaten in Form einer ununterbrochenen kaufmännischen Tätigkeit oder Ausbildung, die im Anschluss an das für die Zulassung maßgebliche Hochschulstudium erbracht wurde (20%).
  • Fachliche Passgenauigkeit des Erststudiums. Die Passgenauigkeit des Erststudiums wird auf einer Punkteskala von 0 bis 60 eingestuft. Die Einstufung erfolgt durch die Auswahlkommission (30%).

Wichtig: Angegebene Qualifikationen und Erfahrungen sind durch Zeugnisse, Referenzen oder sonstige Unterlagen zu belegen.

Sollten nach Ablauf der Einschreibefrist des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze vergeben worden sein, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt, das nach den gleichen Kriterien wie das Hauptverfahren durchgeführt wird. Eine gesonderte Bewerbung hier für ist nicht erforderlich.