Digitales Bewerbungsverfahren NTE

Der Studiengang "Nachhaltige Tourismusentwicklung" (NTE) soll zum kommenden Wintersemester in "Tourismus und Nachhaltigkeitsmanagement" (TNM) umbenannt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der relevanten Hochschulgremien tritt die entsprechende Studien- und Prüfungsordnung ab dem Wintersemester 2025/26 in Kraft.

Bewerbung Schritt für Schritt

1. Registrieren Sie sich online im Bewerbungsportal eCampus der Hochschule Heilbronn. Bewerbungsfrist: 15. Juli.

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

2. Wählen Sie Ihr Studienprogramm und füllen Sie die Bewerbung online aus.

3. Halten Sie folgende Unterlagen für den Upload bereit:

Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form entgegengenommen. Eine Beglaubigung von Dokumenten ist nicht erforderlich. Mögliche Formate: pdf, jpg, jpeg, png. Bewerbungsfrist: 15. Juli.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis, Fachhochschulreife)
  • Zeugnis und Urkunde des für die Zulassung maßgeblichen Hochschulstudiums
  • Sofern Sie noch kein Abschlusszeugnis des zulassungsberechtigenden Studiums vorweisen können, benötigen Sie zur Bewerbung anstelle des Zeugnisses die vorläufige Bachelor-Bescheinigung
  • BewerberInnen mit nichtdeutschen Abschlüssen: Zeugnisanerkennung des Studienkolleg Konstanz (siehe unten)
  • Transcript of Records (Übersicht der Fächer mit Einzelnoten und Nachweis der ECTS-Punkte)
  • Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (englisch oder ggf. deutsch) durch Vorlage von Sprachzeugnissen
  • Schriftliche Stellungnahme zur Motivation und persönlichen Eignung zum Masterstudium in deutscher Sprache (ca. 500-700 Wörter)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über praktische Erfahrung (falls vorhanden)

4. Zulassung

Auf eCampus können Sie sich jederzeit über den Status Ihrer Bewerbung informieren und z. B. einsehen, welche Unterlagen Sie ggf. noch einreichen müssen.

Sprachvorraussetzungen

  • Nachweis über gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Eine Liste mit zulässigen Sprachprüfungen finden Sie hier. Ausgenommen hiervon sind BewerberInnen mit Deutsch als Muttersprache oder mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung.
  • Gute Beherrschung der englischen Sprache (mindestens B2 nachgewiesen durch TOEFL-Test, IELTS Test, Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) oder Nachweis aus Erststudium). Ausgenommen sind BewerberInnen mit Englisch als Muttersprache.


BewerberInnen mit nichtdeutschen Hochschulabschlüssen

BewerberInnen mit nichtdeutschen Zeugnissen, die an einer Hochschule in Baden-Württemberg studieren möchten, müssen zunächst ihren Abschluss anerkennen lassen. Die Zeugnisanerkennung des Studienkolleg Konstanz muss der Bewerbung an der Hochschule Heilbronn beigelegt werden.  Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für die Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg Konstanz ist in der Regel der 01. Juni.  Es ist möglich, Ihre Dokumente beim Studienkolleg Konstanz nach dem 1. Juni einzureichen. Die fristgemäße Verarbeitung Ihrer Dokumente kann jedoch möglicherweise nicht mehr gewährleistet werden.

Checkliste der Bewerbungsunterlagen zum Download

Auswahlverfahren

Da die Zahl der Studienplätze beschränkt ist, werden die Plätze des Masterstudiengangs Nachhaltige Tourismusentwicklung nach einem Auswahlverfahren vergeben. Eine Kommission führt diese Auswahl durch und erstellt eine Rangliste der Bewerbungen. Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:

  • Abschlussnote in dem für die Zulassung maßgeblichen Abschluss (50%).
  • praktische Erfahrung von mindestens 6 Monaten in Form einer ununterbrochenen kaufmännischen Tätigkeit oder Ausbildung, die im Anschluss an das für die Zulassung maßgebliche Hochschulstudium erbracht wurde (20%).
  • Fachliche Passgenauigkeit des Erststudiums. Die Passgenauigkeit des Erststudiums wird auf einer Punkteskala von 0 bis 60 eingestuft. Die Einstufung erfolgt durch die Auswahlkommission (30%).

Wichtig: Angegebene Qualifikationen und Erfahrungen sind durch Zeugnisse, Referenzen oder sonstige Unterlagen zu belegen.

Sollten nach Ablauf der Einschreibefrist des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze vergeben worden sein, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt, das nach den gleichen Kriterien wie das Hauptverfahren durchgeführt wird. Eine gesonderte Bewerbung hier für ist nicht erforderlich.