Ansprechpersonen der Fakultät IB
Vorstand/Dekanat



Studiendekanat und Studiengangkoordination








Bachelorstudiengänge



Masterstudiengänge



Mitarbeiter*innen














Gremien und Ämter
Zusammensetzung
Gemäß dem Landeshochschulgesetz (LHG) und der Grundordnung der Hochschule Heilbronn gibt es 2 Arten von Fakultätsräten an der HHN: Die "Fakultätsräte" und die "Großen Fakultätsräte". Die Fakultät International Business hat einen großen Fakultätsrat.
Dem Fakultätsrat gehören an:
- Alle hauptberuflichen Professor*innen ohne Wahl
- Neun Mitarbeiter*innen, die durch Gruppenwahl direkt gewählt werden.
- Studentische Vertreter
Die Amtszeit der Wahlmitglieder beträgt mit Ausnahme der Studierenden 4 Jahre. Die Fachschaft wird aus den studentischen Fakultätsratsmitgliedern gebildet.
Aufgaben des Fakultätsrats
Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Gemäß Landeshochschulgesetz Artikel 3, Dritter Teil, § 25 nehmen sie zu Berufungsvorschlägen Stellung, sofern nicht die Grundordnung weitergehende Beteiligungsrechte vorsieht.
Der Zustimmung des Fakultätsrates bedürfen:
- die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät
- die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät sowie
- die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät


Kontakt Prüfungsausschuss und Praktikantenamt : ib-pruefungsausschuss@hs-heilbronn.de
Mitglieder Prüfungsausschuss
Vorsitzender | Prof. Dr. Ralf Bochert |
weitere Mitglieder | Prof. Dr. Beatrice Becker Prof. Dr. Anna Hayduk Prof. Dr. Dietmar Högel Prof. Dr. Michael Ottenbacher Prof. Dr. Björn Röber |

