Nach § 12 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) erhebt die Hochschule einen Verwaltungskostenbeitrag von 70,00 € für jedes Semester. Dieser Beitrag ist jeweils zur Immatrikulation bzw. Rückmeldung zur Zahlung fällig.
Bei Verzicht des Studienplatzes oder einer Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit kann der Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag erstattet werden.
Gemäß § 2 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Heidelberg beträgt der Studierendenwerksbeitrag 59,00 €.
Er setzt sich zusammen aus 44,00 € für Eigenleistungen des Studierendenwerks zuzüglich 15,00 € für Fremdleistungen (Studententicket). Der Studierendenwerksbeitrag ist jeweils bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zur Zahlung fällig.
Bei Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages ohne Immatrikulation oder Exmatrikulation vor oder innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Semesters kann der Studierendenwerksbeitrag erstattet werden. Die Erstattung müssen Sie direkt beim Studierndenwerk Heidelberg beantragen. Näheres zu den Vorraussetzungen für eine Erstattung sowie das notwendige Antragsformular, finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Heidelberg.
Auch die Verfasste Studierendenschaft der Hochschule Heilbronn hat zur Erfüllung Ihrer Aufgaben einen Beitrag von 25,00 € festgelegt. Dieser Beitrag ist jeweils zur Immatrikulation bzw. Rückmeldung fällig.
Bei Verzicht des Studienplatzes oder einer Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit kann der Studierendenschaftsbeitrags auf Antrag erstattet werden. Die Rückerstattung müssen Sie direkt bei der Verfassten Studierendenschaft beantragen. Näheres zu den Vorraussetzungen für eine Erstattung finden Sie hier.