Bewerber*innen ohne einschlägige praktische Vorbildung müssen ein Vorpraktikum von 8 Wochen (mindestens 40 Präsenztage) bei der Immatrikulation nachweisen. In der Regel erhalten Sie auch eine Zulassung zum Studium, falls Sie das Vorpraktikum aus zwingenden Gründen nicht vollständig durchführen konnten.
Sie können zum Beispiel einen Teil vor dem Studienbeginn und den Rest in den Semesterferien absolvieren. Das Vorpraktikum kann bis zum Beginn des 4. Semesters nachgeholt werden.
Studienbewerber*innen mit einschlägiger Lehre, vom Technischen Gymnasium, sowie vom zweijährigen Berufskolleg mit dem Abschluss "Technische*r Assistent*in"
Das Vorpraktikum soll möglichst breit angelegte Grundkenntnisse im mechanischen und elektronischen Bereich vermitteln. Dazu gehören grundlegende mechanische und elektronische Fertigungsverfahren genauso wie Kenntnisse im Messen und Prüfen, sowie das Gewinnen von Einblicken in die Organisation (Arbeitseinteilung, soziale Beziehungen, Kooperationen) eines Betriebes.
Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt Vorpraktikum
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