Als Absolvent allgemeinbildender Gymnasien müssen Sie ein 8-wöchiges Vorpraktikum zum Beginn des ersten Semesters nachweisen. Das Vorpraktikum ist vor Beginn des Studiums in einem geeigneten Betrieb abzuleisten. Sie können die vollständige Ableistung auf Antrag bis zum Ende des 3. Semesters nachholen. Sie können z. B. einen Teil vor dem Studienbeginn und den Rest in den Semesterferien absolvieren.
Datenschutzeinstellungen
Wir setzen auf unserer Website Tracking-Technologien ein und haben Inhalte Dritter eingebettet. Eingesetzte Dienstleister können Daten für eigene Zwecke verarbeiten und mit anderen Daten zusammenführen. Details zu den Zwecken der Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mit Ihrer Auswahl willigen Sie ggf. in die Verarbeitung Ihrer Daten zu den jeweiligen Zwecken ein. Die Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung des Onlineangebots nicht erforderlich und kann jederzeit über unsere Datenschutzeinstellungen widerrufen werden.