Personalmobilität

Das Hochschulpersonal kann im Rahmen einer Erasmus+ Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA) oder zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) an einer Erasmus+ Mobilität teilnehmen.

ERASMUS+ Personalmobillität zu Lehr- und Unterrichtszwecken

Die ERASMUS+ Mobillität zu Lehr- und Unterrichtszwecken bietet die Möglichkeit, Gastdozenturen an Erasmus+ Partnerhochschulen durchzuführen.

Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Die Lehraufenthalte dauern mindestens 2 Tage. Das Unterrichtspensum liegt bei 8 Unterrichtsstunden für die erste Woche (auch bei kürzeren Aufenthalten).
Sie können Mobillität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken kombinieren. In diesem Fall müssen nur 4 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden.

ERASMUS+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Die ERASMUS+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken bietet dem Hochschulpersonal die Möglichkeit, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Ausbau der Internationalisierung durchzuführen. Das Programm steht allen Beschäftigten unserer Hochschule offen.

Aktivitätsformate:

  •     Hospitationen und Job Shadowing
  •     Teilnahme an Workshops und Seminaren
  •     Teilnahme an Sprachkursen

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens 2 Tage und kann aktuell max. 7 Tage über Erasmus+ gefördert werden (budgetabhängig). Klären Sie bei einem Aufenthalt > 7 Tage (inklusive Reisetage), ob ggf. eine Co-Finanzierung durch Ihre Fakultät / Ihre Abteilung möglich ist

​Ansprechpartnerin