Abgabe des vom Studiengangverantwortlichen unterschriebenen Proof of Recognition im Internationalisierungsreferat:
13. Dezember 2019 für das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2020.
Diese Frist gilt nur für Studierende, die sich an einer Partnerhochschule bewerben. Falls Sie als Freemover ins Ausland gehen, sind für Sie die Fristen der entsprechenden Gasthochschule entscheidend.
Bitte denken Sie daran, den Proof of Recognition maschinell auszufüllen.
Nur ganze Module können dort angegeben werden und die klare Zuordenbarkeit von den Kursen muss gegeben sein.
Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist jeder Studierende selbst für die rechtzeitige Einholung der Unterschriften verantwortlich.
Abgabe der Online-Bewerbungsunterlagen im Internationalisierungsreferat
17. Januar 2020 für das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021.
Bitte beachten Sie, dass ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der Fakultät für Management und Vertrieb aufgrund unterschiedlicher Semesterzeiten derzeit meist nur im Wintersemester möglich ist.
Bewerbungsfrist des International Office für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule
31. Januar 2020 für das darauffolgende Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen von der Fakultät für Management und Vertrieb an das International Office weitergeleitet werden. Es gilt daher immer die Bewerbungsfrist der Fakultät zu beachten.
Fristen für Änderungen am Proof of Recognition (gilt für alle Studierende) bzw. am Learning Agreement (nur ERASMUS+ Studierende)
15. Oktober für das Wintersemester und 01. April für das Sommersemester
Nach Ablauf dieser Fristen werden keine Änderungen des Proof of Recognition und des Learning Agreements mehr genehmigt. Eine Änderung dieser Dokumente nach Ihrem Auslandssemester ist nicht mehr möglich
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