Informationen zum Individuellen Teilzeitstudium

Die Hochschule Heilbronn möchte mit dem Individuellen Teilzeitstudium Studierenden mit privaten oder beruflichen Mehrbelastungen die Möglichkeit geben, ein Studium erfolgreich abzuschließen.

Durch die verbesserte Vereinbarkeit von Studium mit Familie, Beruf und Gesundheit unterstützt die Hochschule Heilbronn Studierende darin, einen Studienabschluss im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit zu erreichen.

Auf einem Zettel steht groß "I Can't do it". Eine Schere schneidet das Papier so, dass daraus "I Can do it" wird.

1. Sie sind in einem Umfang von mindestens 19 Stunden und maximal 30 Stunden pro Woche berufstätig.

2. Sie haben familiäre Verpflichtungen, z.B. Studieren mit Kind, Pflege von Angehörigen.

3. Sie haben eine chronische Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung.

4. Bei Ihnen liegt eine andere Fallkonstellation vor, die ein Studium in Vollzeit nicht ermöglicht.

Sie bewerben sich im regulären Verfahren um einen Studienplatz.

Als immatrikulierte*r Student*in der Hochschule Heilbronn haben Sie ab dem ersten Fachsemester die Möglichkeit, Ihr Studium in Individueller Teilzeit zu studieren.

Der Antrag wird wie folgt gestellt:

1. Zunächst vereinbaren Sie einen Termin mit der Zentralen Studienberatung. Zum Termin bringen Sie bitte Ihre Nachweise über die von Ihnen geltend gemachten Antragsgründe (Original und Kopie zum Verbleib bei der Zentralen Studienberatung) und das Formular "Beratung zur Aufnahme eines Studiums in individueller Teilzeit" (siehe unten) mit. Wenn nach dem vertraulichen Beratungsgespräch eine Bescheinigung ausgestellt wurde, dann ist der nächste Schritt die Terminvereinbarung mit der Fachstudienberaterin oder dem Fachstudienberater Ihres Studienganges.

2. Beim Termin mit der Fachstudienberatung wird ein Studienverlaufsplan für die Dauer des Teilzeitstudiums erstellt.

3. Die Formulare "Antrag auf Zulassung zum Studium in individueller Teilzeit", "Beratung zur Aufnahme eines Studiums in individueller Teilzeit" und den mit der Fachstudienberatung abgestimmten Studienverlaufsplan senden Sie als Antragsteller*in an die Akademische Abteilung.

Häufig gestellte Fragen

Beim Individuellen Teilzeitstudium handelt es sich um ein gleichwertiges Studium. Die Studierenden haben lediglich länger Zeit, die Studienleistungen zu erbringen. Mit der Teilzeitregelung soll Studierenden mit privaten oder beruflichen Mehrbelastungen das Absolvieren eines Studiums ermöglicht werden.

Beim Studium in Teilzeit werden für ein Fachsemester Regelstudienzeit zwei Teilzeitsemester gerechnet. Wenn Sie also z.B. bei einem 7-semestrigen Studiengang ab dem ersten Semester in Teilzeit studieren, beträgt Ihre Regelstudienzeit vierzehn Semester. Bei späterer Antragstellung werden die noch verbleibenden Fachsemester der Regelstudienzeit verdoppelt.

Ein Wechsel zurück in ein Vollzeitstudium ist jederzeit möglich.

Studierende in Teilzeit haben dieselben Prüfungsumfänge wie Vollzeitstudierende, die in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (SPO) festgelegt sind.

Dies gilt auch für die Bearbeitungszeit der Thesis.

Als Teilzeitstudierende*r können Sie jedoch, genauso wie Vollzeitstudierende, unter Angabe eines berechtigten Grundes, Antrag auf eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums stellen.

Ein Wechsel vom Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium kann zu Beginn jedes Semesters gestellt werden. Liegt der Antragsgrund nicht mehr vor, muss dies der Akademischen Abteilung bis spätestens Ende des laufenden Semesters mitgeteilt werden. Es erfolgt dann ein Wechsel in ein Vollzeitstudium.

Ein Teilzeitstudium kann mehrmals beantragt werden. Der Wechsel vom Studium in Individueller Teilzeit zum Vollzeitstudium ist zu jedem Semester möglich.

Sie stellen als immatrikulierte*r Student*in zu Beginn eines Semesters bzw. im Rahmen der Rückmeldefrist einen Antrag auf ein Studium in individueller Teilzeit bei der Akademischen Abteilung.

Vor der Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin bei der Zentralen Studienberatung der Hochschule Heilbronn. Zu diesem Termin bringen Sie bereits Ihre zum Nachweis benötigten Dokumente in Original und eine Kopie davon mit. Sie erhalten nach der Beratung eine Bescheinigung.

Im nächsten Schritt vereinbaren Sie einen Termin mit der Fachstudienberatung Ihres Studiengangs. Im Rahmen des Gesprächs wird ein Studienverlaufsplan erstellt.

Den Studienverlaufsplan reichen Sie zusammen mit dem "Antrag auf Zulassung zum Studium in Individueller Teilzeit" und der Bescheinigung über eine "Beratung zur Aufnahme eines Studiums in Individueller Teilzeit" bei der Akademischen Abteilung ein.

Voraussetzung für die Zulassung zu einem Studium in individueller Teilzeit ist die Immatrikulation an der Hochschule Heilbronn.

Für die Zulassung zu einem Studium in individueller Teilzeit muss zuvor ein Gespräch mit der Zentralen Studienberatung erfolgen, worüber Ihnen eine Beratungsbescheinigung ausgestellt wird. Für diesen Termin benötigen Sie die Originalbelege zur Begründung Ihres Antrages.

Zudem müssen Sie dem "Antrag auf Zulassung zu einem Studium in individueller Teilzeit" einen Studienverlaufsplan hinzufügen, den Sie mit der Fachstudienberaterin oder dem Fachstudienberater Ihres Studiengangs erarbeitet haben.

Ihre maximal und mindestens zu erbringenden Leistungen pro Semester finden Sie in der Satzung zum Individuellen Teilzeitstudium (siehe unten) auf der Hochschulwebseite. Durch diese Festlegung soll verhindert werden, dass Sie als Teilzeitstudierende*r eingeschrieben sind, aber tatsächlich in Vollzeit studieren.

Als Studierende*r in Teilzeit besteht kein Anspruch auf Förderung durch BAföG (§2 Abs. 5 S. 1 BAföG).

Sie bekommen als Teilzeitstudierende*r kein BAföG. Sie können jedoch andere Finanzierungsmöglichkeiten als Studierende(r) in Teilzeit in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um einen Kredit oder ein Stipendium.

Studienkredite und Stipendien sind jedoch an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden. Deshalb ist eine mögliche Gewährung abhängig von Ihrem sozialen, finanziellen und beruflichen Hintergrund, sowie dem Studiengang, in dem Sie studieren.

Wenn Sie weitere Informationen zu Studienkrediten und Stipendien benötigen, können Sie sich gerne mit unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern an der Hochschule in Verbindung setzen und sich beraten lassen.

Wenn eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken erteilt wurde, dann ist diese Genehmigung daran gebunden, dass der Hauptzweck des Aufenthalts dem Studium dient. Bei einem Teilzeitstudium wird der Hauptzweck des Studiums durch die Ausländerbehörde in Frage gestellt, es sei denn es liegen persönliche Gründe vor, wie beispielsweise eine chronische Erkrankung oder familiäre Verpflichtungen. Können solche Gründe nicht nachgewiesen werden, kann ein Studium in Teilzeit Ihre Aufenthaltsgenehmigung gefährden. Bitte lassen Sie sich vor der Antragstellung in der Ausländerbehörde beraten.

Sie dürfen als Student*in bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Das bedeutet, dass Ihr Studium Ihre Haupttätigkeit ist. Wenn Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, besteht Ihre Haupttätigkeit in der Ausübung der Berufstätigkeit. Sie müssen also von Ihrem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge, wie Lohnsteuer, Kranken-, Pflege- und Arbeitlosenversicherung bezahlen.

Wenn Sie als Studierende*r für ein Studium immatrikuliert sind, reicht eine Immatrikulationsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse aus. Sie können sich also als Studierende*r krankenversichern. Bei einem geplanten Wechsel vom Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium sollten Sie sich trotzdem vorab bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob eine Tarifveränderung beim Wechsel in ein Teilzeitstudium vorgenommen wird.

Wenn Sie als Teilzeitstudierende*r mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, gilt die Erwerbstätigkeit als Haupttätigkeit. Sie sind dann über Ihren Arbeitgeber krankenversichert oder müssen dies, beispielsweise als Selbständige*r, selbst tun.

Sie sollten sich zur Sicherheit vor Antragstellung mit etwaigen weiteren Sozialleistungsträgern in Verbindung setzen, bei denen eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt wurde.

Ja, auch Teilzeitstudierende müssen wie Vollzeitstudierende einen Verwaltungskosten- und Studentenwerksbeitrag bezahlen. Bei Studierenden in Teilzeit besteht genauso wie bei Vollzeitstudierenden ein Verwaltungsaufwand, außerdem können Angebote des Studentenwerks gleichermaßen von Teilzeitstudierenden in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen des Teilzeitstudiums kann beispielsweise durch Blockveranstaltungen und die Vermeidung von Veranstaltungen an Samstagen auf die Betreuungszeiten Ihres Kindes Rücksicht genommen werden. Die Möglichkeiten sind jedoch je nach Studiengang unterschiedlich flexibel. Sie sollten dies mit der Fachstudienberatung Ihres Studiengangs individuell abstimmen.

Zudem bietet die Hochschule Heilbronn im Rahmen der Kraki am Standort Heilbronn-Sontheim eine Kinderbetreuung für Studierende und Beschäftigte der Hochschule Heilbronn an. Die Betreuung ist dort von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Hochschulwebseite unter "Familiengerechte Hochschule" - "Kinderbetreuung" oder beim Studierendenwerk Heidelberg (www.studierendenwerk-heidelberg.de).

Auch am Campus Künzelsau-Reinhold-Würth-Hochschule ist in Kooperation mit den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen eine Kinderbetreuung möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Hochschulwebsite unter "Familiengerechte Hochschule" - "Kinderbetreuung".

Die HHN bietet im Rahmen der familiengerechten Hochschule Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung an.

Das Teilzeitstudium besteht, ebenso wie das Vollzeitstudium, aus Anwesenheitszeiten, die Sie einhalten müssen. Sie sollten sich mit der Fachstudienberatung Ihres Studiengangs in Verbindung setzen, um zu klären, ob sich eine Beschränkung auf bestimmte Tage und Zeiten der Anwesenheit im Rahmen ihres Studiengangs in der Studienverlaufsplanung realisieren lassen.

Auf Besuche der Hochschule an weiteren Tagen außer den mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Tage/Zeiten, werden Sie im Laufe des Studiums nicht verzichten können. Bei einem Teilzeitstudium handelt es sich nicht um ein berufsbegleitendes Studium.

Im Rahmen Ihres Teilzeitstudiums werden Sie durch die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs dabei unterstützt, einen passenden Studienverlaufsplan für die Absolvierung Ihrer Prüfungsleistungen und den Besuch der Veranstaltungen zu erstellen. Zudem werden Sie in der Zentralen Studienberatung im Rahmen der Grenzen, Möglichkeiten und allgemeinen Rahmenbedingungen eines Teilzeitstudiums beraten.

Während Ihres Studiums in Teilzeit haben Sie die Möglichkeit unterstützende Angebote zu unterschiedlichen Themen im Rahmen des Studium Generale zu besuchen.

Beratungstermin

Für vertiefende Einzelberatungsgespräche empfehlen wir, einen Termin zu vereinbaren. Termine können Sie telefonisch, per E-Mail, persönlich oder über unser Online-Terminbuchungssystem ausmachen.