Die Hochschule hat unter anderem den Auftrag, die geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden zu fördern. Darüber hinaus sind neben dem Fachwissen verschiedene Zusatz-/Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. Diese Vermittlung von überfachlicher Qualifikation erfolgt zum einen in den Curricula der Studiengänge, zum anderen im Studium Generale. Das Besondere ist die fächerübergreifende Weiterbildung innerhalb der Hochschule.
Programmveröffentlichung | 01.09.2025 |
Exklusivanmeldung für die Studiengänge der Fakultät MV mit Studium Generale in der SPO | 08.09.2025, 07:00 Uhr - 12.09.2025, 10.00 Uhr (mit Passwort) |
Anmeldung für alle Studierende der HHN für Kurse am Standort Schwäbisch Hall | 15.09.2025, 07.00 Uhr - eine Woche vor Kursbeginn (ohne Passwort) |
Programme aus den vorherigen Semestern finden Sie hier!
Für die Studierenden:
bei FAT der SPO1 (bis Studienstart WS24/25)
bei MPW der SPO3 (alle Jahrgänge)
bei MV der SPO1 (bis Studienstart WS24/25)
bei NBW der SPO1 (alle Jahrgänge)
ist das Studium Generale eine Prüfungsvorleistung und somit ein Pflichtbestandteil der Studien- und Prüfungsordnung. Diese sehen für ein ordnungsgemäßes Studium die Ableistung und den Nachweis eines Studium Generales im Umfang von mindestens 4 ECTS vor.
Für die Bachelorstudiengänge FAT (SPO1), MV (SPO1) und NBW (SPO1) gilt:
Es dürfen maximal 4 Prüfungs(vor)leistungen aus dem Grundstudium und das Wissenschaftliche Arbeiten offen sein. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung kann eine Anerkennung der Studium Generale-Kurse nicht erfolgen (§ 24 Allg. Teil der SPO).
Für den Bachelorstudiengang MPW (SPO3):
Es dürfen maximal 4 Prüfungs(vor)leistungen aus dem Grundstudium offen sein. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung kann eine Anerkennung der Studium Generale-Kurse nicht erfolgen (§ 24 Allg. Teil der SPO).
Für den Master-Studiengang MAC sowie die Bachelor-Studiengänge der SPO2: FAT und MV (ab Studienstart WS25/26) ist die Teilnahme freiwillig.
Es besteht die Möglichkeit, ein Studium Generale-Zertifikat zu erwerben.
Die Anmeldung erfolgt über ILIAS (>> Magazin >> Studium Generale >> Campus Schwäbisch Hall)
Es kann an maximal 3 Kursen pro Semester teilgenommen werden.
Bei der Vergabe der Teilnehmerplätze werden den Studierenden der Fakultät MV, welche das Studium Generale als Pflichtbestandteil im Besonderen Teil der SPO verankert haben, Vorrang gewährt.
Die Studierenden:
können sich vorrangig per Passwort (wird rechtzeitig an die betreffenden Studierenden per E-Mail versendet) anmelden.
Falls Sie sich bei anderen Standorten für Seminare anmelden, beachten Sie bitte, dass ggf. unterschiedliche Bewertungskriterien für die Errechnung der ECTS-Punkte verwendet werden oder Kurse nicht für das Curriculum in Frage kommen. Dies bedeutet, dass Kurse anderer Standort nicht oder nur teilweise angerechnet werden können.
Anrechnungsfähig sind nur Studium Generale-Veranstaltungen mit folgenden Formen als Leistungsnachweis:
Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu!
Für alle Studiengänge der Hochschule Heilbronn ist eine Anmeldung ohne Passwort zum späteren Zeitpunkt möglich.
Anwesenheitspflicht
Es besteht Anwesenheitspflicht, für Fehlzeiten gelten die allgemeinen Grundsätze, d.h. Nachweis durch ein ärztliches Attest (siehe §13a Allg. Teil der SPO].
Erbringung der Leistungsnachweise
Die Studierenden haben die von den Dozierenden aufgeführten Leistungsnachweise zu erbringen.
Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme
Nach erfolgreicher Absolvierung, erhalten die Studierenden die Bescheinigungen per Mail. Bescheinigungen aus den vorherigen Semestern, die in Papieform ausgestellt wurden, können in der Vorlesungszeit persönlich dienstags - donnerstags in Raum A103 abgeholt werden.
Wichtiger Hinweis
Die Bescheinigungen sind sorgsam aufzubewahren! Bei Verlust können grundsätzlich keine Ersatzbescheinigungen mehr ausgestellt werden.
Sobald die Anzahl von 4 ECTS erreicht wurde, sind folgende Unterlagen zeitnah bei Ihrer Ansprechperson im Studiengang in einer (!) PDF per E-Mail einzureichen, sodass bei der Beantragung des Abschlusszeugnisses die Prüfungsvorleistung bereits in der hierfür notwendigen Modulnotenkombination aufgeführt ist:
Die Ausstellung eines zusätzlichen Studium Generale-Zertifikats über das Referat Zentrum für Studium und Lehre kommt nur in Betracht, wenn über die pflichtgemäßen nachzuweisenden 4 ECTS hinaus, mindestens weitere 5 ECTS-Punkte aus drei verschiedenen Themenbereichen nachgewiesen werden. Eine „Zweifach-Verwendung“ der ECTS-Punkte ist nicht zulässig.
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