Studium Generale

Die Hochschule hat unter anderem den Auftrag, die geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden zu fördern. Darüber hinaus sind neben dem Fachwissen verschiedene Zusatz-/Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. Diese Vermittlung von überfachlicher Qualifikation erfolgt zum einen in den Curricula der Studiengänge, zum anderen im Studium Generale. Das Besondere ist die fächerübergreifende Weiterbildung innerhalb der Hochschule.

Termine Wintersemester 2025/2026

Programmveröffentlichung

01.09.2025

Exklusivanmeldung für die Studiengänge der Fakultät MV mit Studium Generale in der SPO

08.09.2025, 07:00 Uhr - 12.09.2025, 10.00 Uhr (mit Passwort)

Anmeldung für alle Studierende der HHN für Kurse am Standort Schwäbisch Hall

15.09.2025, 07.00 Uhr - eine Woche vor Kursbeginn (ohne Passwort)

Programm

  • Ethik, Nachhaltigkeit und Umwelt
  • IT und Technik
  • Personal Excellence und Kultur
  • Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
  • Sprachen
  • Social ECTS
  • Virtuelle Akademie

Programme aus den vorherigen Semestern finden Sie hier!

Voraussetzungen

Für die Studierenden:

bei FAT der SPO1 (bis Studienstart WS24/25)
bei MPW der SPO3 (alle Jahrgänge)
bei MV der SPO1 (bis Studienstart WS24/25)
bei NBW der SPO1 (alle Jahrgänge)

ist das Studium Generale eine Prüfungsvorleistung und somit ein Pflichtbestandteil der Studien- und Prüfungsordnung. Diese sehen für ein ordnungsgemäßes Studium die Ableistung und den Nachweis eines Studium Generales im Umfang von mindestens 4 ECTS vor.

Für die Bachelorstudiengänge FAT (SPO1), MV (SPO1) und NBW (SPO1) gilt:
Es dürfen maximal 4 Prüfungs(vor)leistungen aus dem Grundstudium und das Wissenschaftliche Arbeiten offen sein. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung kann eine Anerkennung der Studium Generale-Kurse nicht erfolgen (§ 24 Allg. Teil der SPO).

Für den Bachelorstudiengang MPW (SPO3):
Es dürfen maximal 4 Prüfungs(vor)leistungen aus dem Grundstudium offen sein. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung kann eine Anerkennung der Studium Generale-Kurse nicht erfolgen (§ 24 Allg. Teil der SPO).

Für den Master-Studiengang MAC sowie die Bachelor-Studiengänge der SPO2: FAT und MV (ab Studienstart WS25/26) ist die Teilnahme freiwillig.

Es besteht die Möglichkeit, ein Studium Generale-Zertifikat zu erwerben.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über ILIAS (>> Magazin >> Studium Generale >> Campus Schwäbisch Hall)

Es kann an maximal 3 Kursen pro Semester teilgenommen werden.

Bei der Vergabe der Teilnehmerplätze werden den Studierenden der Fakultät MV, welche das Studium Generale als Pflichtbestandteil im Besonderen Teil der SPO verankert haben, Vorrang gewährt.

Die Studierenden:

  • bei FAT der SPO1 (bis Studienstart WS24/25)
  • bei MPW der SPO3 (alle Jahrgänge)
  • bei MV der SPO1 (bis Studienstart WS24/25)
  • bei NBW der SPO1 (alle Jahrgänge)

können sich vorrangig per Passwort (wird rechtzeitig an die betreffenden Studierenden per E-Mail versendet) anmelden. 

Falls Sie sich bei anderen Standorten für Seminare anmelden, beachten Sie bitte, dass ggf. unterschiedliche Bewertungskriterien für die Errechnung der ECTS-Punkte verwendet werden oder Kurse nicht für das Curriculum in Frage kommen. Dies bedeutet, dass Kurse anderer Standort nicht oder nur teilweise angerechnet werden können. 

Anrechnungsfähig sind nur Studium Generale-Veranstaltungen mit folgenden Formen als Leistungsnachweis:

  • Klausur
  • Mündliche Prüfung (Kurzpräsentation)
  • Schriftliche Ausarbeitung (Recherchearbeit, Konzepterstellung usw.)
  • Reflexionsarbeit
  • Praktische Arbeit/Projektarbeit


Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu!

Für alle Studiengänge der Hochschule Heilbronn ist eine Anmeldung ohne Passwort zum späteren Zeitpunkt möglich.

Regeln und Anerkennung

Anwesenheitspflicht

Es besteht Anwesenheitspflicht, für Fehlzeiten gelten die allgemeinen Grundsätze, d.h. Nachweis durch ein ärztliches Attest (siehe §13a Allg. Teil der SPO].

Erbringung der Leistungsnachweise

Die Studierenden haben die von den Dozierenden aufgeführten Leistungsnachweise zu erbringen.

Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme

Nach erfolgreicher Absolvierung, erhalten die Studierenden die Bescheinigungen per Mail. Bescheinigungen aus den vorherigen Semestern, die in Papieform ausgestellt wurden, können in der Vorlesungszeit persönlich dienstags - donnerstags in Raum A103 abgeholt werden.

Wichtiger Hinweis

Die Bescheinigungen sind sorgsam aufzubewahren! Bei Verlust können grundsätzlich keine Ersatzbescheinigungen mehr ausgestellt werden.

Sobald die Anzahl von 4 ECTS erreicht wurde, sind folgende Unterlagen zeitnah bei Ihrer Ansprechperson im Studiengang in einer (!) PDF per E-Mail einzureichen, sodass bei der Beantragung des Abschlusszeugnisses die Prüfungsvorleistung bereits in der hierfür notwendigen Modulnotenkombination aufgeführt ist:

Die Ausstellung eines zusätzlichen Studium Generale-Zertifikats über das Referat Zentrum für Studium und Lehre kommt nur in Betracht, wenn über die pflichtgemäßen nachzuweisenden 4 ECTS hinaus, mindestens weitere 5 ECTS-Punkte aus drei verschiedenen Themenbereichen nachgewiesen werden. Eine „Zweifach-Verwendung“ der ECTS-Punkte ist nicht zulässig.

Ansprechpartner