Studiengebühren
Das Land Baden-Württemberg erhebt Studiengebühren für Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten und Studierende im Zweitstudium (außer Incoming-Studierende).
Für alle Studierenden werden Studierendenwerks- und Verwaltungsgebühren in Höhe von 159,00 Euro pro Semester erhoben. In den Studiengebühren sind keine Kosten für Unterkunft und Lebenshaltung enthalten.
Studiengebühren für Internationale Studierende
Für neu eingeschriebene internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten werden Gebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester erhoben.
Studiengebühren für ein Zweitstudium
Für Zweitstudienbewerber/innen werden Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben.
Rückerstattung
Bereits bezahlte Studiengebühren können Sie auf Antrag zurückerstattet bekommen,
- wenn die Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit ausgesprochen wurde,
- wenn die Voraussetzungen für die gesetzliche Ausnahme zwar vorlagen, diese aufgrund eines vorliegenden Hindernisses, jedoch nicht bis zur Immatrikulation oder Rückmeldung nachgewiesen werden konnten, oder
- wenn die Voraussetzungen für die gesetzliche Ausnahme bei Immatrikulation oder Rückmeldung noch nicht vorlagen, jedoch binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit eintraten.
