Semesterbeitrag

Wer muss den Semesterbeitrag bezahlen?

  • Alle immatrikulierten Studierenden – auch im Auslands-, Praxis- und Urlaubssemester
  • Für die Anmeldung der Thesis müssen Sie eingeschrieben sein. Sofern keine weiteren Prüfungsleistungen offen sind, können Sie diese auch in exmatrikuliertem Status schreiben. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall keinen Studierendenstatus mehr haben (Hochschulbibliothek, Krankenkasse,…).

Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

Die Höhe des Semesterbeitrags für das Wintersemester 2024/25 beträgt insgesamt 149,00 Euro.

Wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?

Verwaltungskostenbeitrag

Nach § 12 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) erhebt die Hochschule einen Verwaltungskostenbeitrag von 70,00 € für jedes Semester. Dieser Beitrag ist jeweils zur Immatrikulation bzw. Rückmeldung zur Zahlung fällig.

Rückerstattung

Bei Verzicht des Studienplatzes oder einer Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit kann der Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag erstattet werden.

Studierendenwerksbeitrag

Gemäß § 2 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Heidelberg beträgt der Studierendenwerksbeitrag 54,00 €.

 Der Studierendenwerks­beitrag ist jeweils bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zur Zahlung fällig.

Rückerstattung

Bei Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages ohne Immatrikulation oder Exmatrikulation vor oder innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Semesters kann der Studierendenwerksbeitrag erstattet werden. Die Erstattung müssen Sie direkt beim Studierndenwerk Heidelberg beantragen. Näheres zu den Vorraussetzungen für eine Erstattung sowie das notwendige Antragsformular, finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Heidelberg.

Studierendenschaftsbeitrag

Auch die Studierendenschaft der Hochschule Heilbronn hat zur Erfüllung Ihrer Aufgaben einen Beitrag von 25,00 € festgelegt. Dieser Beitrag ist jeweils zur Immatrikulation bzw. Rückmeldung zur Zahlung fällig.

Rückerstattung

Bei Verzicht des Studienplatzes oder einer Exmatrikulation innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn kann der Studierendenschaftsbeitrags auf Antrag erstattet werden. Sollte der Antrag außerhalb der Frist eingereicht werden, so ist keine Rückerstattung mehr möglich. Der Antrag kann per Mail oder postalisch eingereicht werden.

Die Rückerstattung müssen Sie direkt bei der Studierendenschaft beantragen.

Die Rückerstattung kann nur Erfolgen, wenn der Antrag innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn oder einer Exmatrikulation gestellt wird.

Zur Rückerstattung des Studierendenschaftsbeitrags werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular
  • Zahlungsnachweis
  • Exmatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis, dass die Immatrikulation nicht vollzogen wurde (Schreiben über Verzicht auf den Studienplatz)


Bitte senden Sie alle Unterlagen an:

Studierendenschaft der Hochschule Heilbronn
Max-Planck-Str. 39
74081 Heilbronn

oder per Mail an: haushalt@asta.hs-heilbronn.de

Bei Fragen bitte E-Mail an: haushalt@asta.hs-heilbronn.de