Auswahlverfahren

im Studiengang Management und angewandte Psychologie im Sozialwesen

Folgende Kriterien werden bei Ihrer Bewerbung berücksichtigt

  • Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) dient als Grundlage zur Ermittlung der für die Zulassung relevanten Wertezahl.
  • Eine anerkannte und abgeschlossene kaufmännische, verwaltungstechnische, soziale, pflegerische oder medizinische Berufsausbildung führt zu einer Verbesserung der Wertezahl von insgesamt 0,4.
  • Besondere außerschulische Leistungen im sozialen Bereich können zusätzlich maximal zu einer Verbesserung der Wertezahl von 0,2 führen.

Weiterer Ablauf:

  • Anhand der ermittelten Wertezahlen aller Bewerber wird eine Rangliste erstellt, nach der die Vergabe der Studienplätze erfolgt.
  • Die Wertezahl wird auf eine Dezimalstelle genau ermittelt. Eine Rundung findet nicht statt.
  • 90% der Studienplätze werden über das studiengangsspezifische Auswahlverfahren vergeben und 10% über die Wartezeit.

Die HHN vergibt ihre Studienplätze nach einem studiengangspezifischen Auswahlverfahren. Dieses ist in der Zulassungssatzung des Studiengangs geregelt. In der Zulassungssatzung finden Sie u.a. auch die Kriterien für die außerschulischen Leistungen.


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