Häufige Fragen

Vorbereitung

Das Merkblatt Musterablauf Auslandssemester“ erläutert die zeitliche Planung des Auslandsaufenthaltes beispielhaft im 5. Semester. Im Merkblatt Praktisches Studiensemester und Auslandssemester“ finden Sie ausführliche Informationen zum Vorziehen des Praktischen Studiensemesters.

Bitte beachten Sie, dass sich der Ablauf verschiebt, wenn Sie Ihr Bachelor-Studium zum Sommersemester beginnen. In dem Fall eignet sich das 4. Semester am besten für einen Auslandsaufenthalt. Das 5. ist hier als Praxissemester weiterhin vorgesehen. Sie müssen in diesem Fall das Praxissemester nicht vorziehen.

Da ein Studiensemester im Ausland einer sorgfältigen und frühzeitigen Planung bedarf, sollten Sie mindestens eine Vorlaufzeit von 9-12 Monaten einrechnen und entsprechend früh mit der Infosuche beginnen.

Bedenken Sie, dass Sie sich immer nur einmal pro Jahr - Ende Januar - für das darauffolgende WS UND SoSe bewerben können.

Bitte sprechen Sie unbedingt mit Ihrem zuständigen BAföG-Amt über Ihre Pläne zum Auslandssemester. Bekommen Sie Inlands-BAföG, haben Sie auf jeden Fall auch Anspruch auf Auslands-BAföG. Wenn Sie bisher kein Inlands-BAföG bekommen, haben Sie durch die höheren Kosten im Ausland möglicherweise Anspruch auf Auslands-BAföG. Prüfen Sie dies auf jeden Fall!

Bitte beachten Sie weiterhin, dass sich durch das Vorziehen des Praktischen Studiensemesters Ihr BAföG-Anspruch eventuell verschieben oder verringern kann und sprechen Sie auch diesen Punkt unbedingt bei Ihrem BAföG-Amt an. 

Bitte erkundigen Sie sich vorher, ob für Ihre Wunsch-PHS ein BAföG-Anspruch besteht. Dies ist nicht für jede PHS der Fall.

Sie können als Freemover ins Ausland gehen, allerdings führen Sie den administrativen Prozess des Auslandssemesters dann selbstständig durch. Beachten Sie, dass Sie zudem nur an Hochschulen gehen dürfen, die keine Partnerhochschule der HHN ist. Eine Übersicht aller Partnerhochschulen finden Sie hier. Von der Suche nach einer geeigneten Gasthochschule über das selbstständige Einholen von Informationen bis hin zum Bewerbungsprozess an der Gasthochschule, organisieren Sie alles selbst.

Vermittlungsorganisationen unterstützen bei der Suche nach einem Studienplatz und bieten teilweise Stipendien an. Bitte beachten Sie jedoch immer, dass neben den Studiengebühren an der Wunschhochschule, die Vermittlungsorganisationen unter Umständen Gebühren verlangen.

Es ist zudem unbedingt zu empfehlen, dass Sie mit der Internationalisierungsreferentin Cornelia Bächle und Ihrem Studiengangverantwortlichen über Ihre Pläne sprechen. Bitte denken Sie auch daran, rechtzeitig ein Proof of Recognition zu erstellen.

Sie erhalten eine E-Mail vom International Office mit allen relevanten Informationen, wie Sie sich bei der Partnerhochschule bewerben müssen und worauf Sie achten sollten.

Wenn Sie für Ihren Erstwunsch keine Nominierung erhalten haben, dann wird das International Office prüfen, ob bei Ihrem Zweitwunsch oder Drittwunsch noch ein Platz frei ist. Das International Office wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen nur die Unterlagen für Ihre erste Priorität abgegeben werden.

Das Transcript of Records ist eine Bestätigung Ihrer bisher im Studium erbrachten Noten in englischer Sprache. Den Notenspiegel/ Transcript of Records, können Sie im HIS Online-System herunterladen.

Wir empfehlen Ihnen mindestens 20 ECTS im Ausland zu erzielen.  Bitte beachten Sie jedoch, dass es bei Unterschreitung von 30 ECTS zu einer Studienzeitverlängerung kommen kann.

Weiterhin verlangen wir von Ihnen unbedingt das Erbringen von Pflichtleistungen im Ausland; das heißt, Sie sollten im Ausland Prüfungen mitschreiben, die Sie dann später anrechnen lassen.

Wenn Sie an einer Erasmus+-Partnerhochschule studieren, so beachten Sie dass die ECTS Anzahl von 15 ECTS nicht unterschritten werden sollte, um keine Probleme mit Ihrer Erasmus+-Förderung zu bekommen.


Wurden Sie vom International Office für eine PHS nominiert, so steht als nächstes die Bewerbung bei dieser PHS ans. Zahlreiche PHS - vor allem im asiatischen sowie englischsprachigen Raum verlangen bei der Bewerbung einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse.

Bitte erkundigen Sie sich vorab, welche Nachweise die PHS anerkennt.  Für europäische Hochschulen reicht meist ein DAAD-Sprachnachweis über das Niveau B2 aus. Diesen kann Ihnen Jason Humphreys auf Nachfrage ausstellen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Sprachtests, die die HHN anbietet.

Partnerhochschulen

An den Partnerhochschulen der Fakultät für Management und Vertrieb verfügen wir in der Regel jeweils über zwei Austauschplätze pro akademisches Jahr. 

Die meisten Partnerhochschulen bieten zahlreiche Lehrveranstaltungen und ganze Studienprogramme auf Englisch an – entweder für alle Studierende oder explizit nur für Austauschstudierende.  Ausnahmen bilden hier lediglich spanisch- und französischsprachige Länder. In diesen Ländern sind Kenntnisse in der Landessprache von Vorteil, jedoch haben auch dort die meisten Hochschulen ein englisches Kursangebot.

An vielen ausländischen Hochschulen, darunter auch an unseren Partnerhochschulen in Finnland, den Niederlanden, Irland, Spanien und Ungarn, Mexiko und Kanada stimmen die Semesterzeiten nicht mit denen in Deutschland überein.

An diesen Partnerhochschulen beginnt das Sommersemester beispielsweise schon Ende Januar/Anfang Februar, wenn am Campus Schwäbisch Hall noch Prüfungen geschrieben werden. Das Wintersemester beginnt oft schon Ende August/Anfang September. Deshalb ist an diesen Partnerhochschulen ein Auslandsaufenthalt nur im Wintersemester möglich.

Lediglich an unseren Partnerhochschulen in Breslau, Taiwan und Südkorea stimmen die Semesterzeiten exakt mit denen an der Hochschule Heilbronn überein, weshalb an dieser Hochschule auch ein Auslandssemester im Sommersemester möglich ist. 

Bisher stehen uns an unserer polnischen Partnerhochschule Wroclaw University of Economics in Breslau, sowie an der Universidad Politécnica de Madrid 1-2 Austauschplätze für Masterstudierende zur Verfügung. 

Die Semesterzeiten in Polen entsprechen denen der Hochschule Heilbronn, weshalb ein Auslandsaufenthalt im Sommersemester möglich ist. Das 3. Semester ist im Masterstudiengang MAC als mögliches Auslandssemester eingeplant. An der Partnerhochschule in Madrid ist ein Auslandssemester nur zum Wintersemester möglich.

Für die Partnerhochschulen der Fakultät Management und Vertrieb finden Sie die Links zum Vorlesungsverzeichnis auf der Fakultätsseite für "Auslandsaktivitäten" unter dem Punkt "Partnerhochschulen". Für alle anderen Hochschulen (Freemover) müssten Sie das Vorlesungsverzeichnis selbst auf der Website der entsprechenden Hochschule suchen.

Dies ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Bitte unbedingt als erstes Rücksprache mit der Internationalisierungsreferentin der Fakultät Management und Vertrieb halten.

Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Partnerhochschulen der Hochschule Heilbronn. 

Da Änderungen des PoRs / LA nur in einem gewissen Zeitraum möglich sind, prüfen Sie bitte schnellstmöglich, ob es eine passende Alternative gibt und wenden Sie sich an das Internationalisierungsreferat. Geben Sie den Grund für den Änderungswunsch an. Gehen Sie dann wie folgt vor:

  1. Kontaktieren Sie nun umgehend Ihren Studiendekan, führen Sie den Grund für den Änderungswunsch an und senden diesem den Proof of Recognition in der alten und neuen Fassung zur Prüfung zu.
  2. Lassen Sie den PoR dann noch vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnen und senden Sie neuen PoR dem Internationalisierungsreferat zur Ablage zu.
    Wichtig: Sobald ein neuer PoR unterzeichnet wurde, verlieren alle Vorgängerversionen ihre Gültigkeit!
  3. Für alle Teilnehmenden am Erasmus+-Programm:
    Senden Sie den alten und neuen PoR, sowie  das Änderungsformular "During the Mobility" mit Table A2 und B2 des Learning Agreements  dem Internationalisierungsreferat zu. 
     Das Internationalisierungsreferat prüft die Unterlagen und holt die Unterschrift des Auslandsbeauftragten (notwendig für das LA) für Sie ein und legt das Dokument ab. Sie erhalten dann das unterzeichnete Formular.
    Wichtig:  Es werden KEINE Learning Agreements unterzeichnet ohne dass ein aktueller, vollständig unterzeichneter PoR vorliegt.

Bitte überprüfen Sie Ihre Dokumente immer, bevor Sie diese zur Unterzeichnung weiterleiten sowohl auf Vollständigkeit, Korrektheit Ihrer Angaben als auch Einheitlichkeit des Proof of Recognitions und des Learning Agreements. Sie sind selbst für die Richtigkeit Ihrer Angaben verantwortlich.

Leistungserbringung

Es bleibt der Status „eingeschriebene/r Studierende/r". Die Rückmeldung zum Semester ist wie gewohnt erforderlich. Während des Auslandssemesters sind der Verwaltungskosten- und der Studentenwerksbeitrag zu entrichten.

Nein. Für Prüfungen, die in Deutschland nicht mitgeschrieben werden, sondern im Ausland, dürfen sich die Studierenden nicht anmelden.

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses unserer Fakultät (Reiter: Anrechnung von Leistungsanerkennung).

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Prüfungsausschusses, wie die Anträge formal korrekt gestellt werden müssen und welche Unterlagen für die Einreichung erforderlich sind. (Reiter: Anrechnung von Leistungsanerkennung). Dort finden Sie auch eine Ausfüllhilfe.

Während Sie sich im Auslandssemester befinden, dürfen Wiederholungsprüfungen an der HHN mitgeschrieben werden. Für diese müssen Sie sich wie gewohnt unter HIS anmelden.

Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Prüfungsleistungen stellen.

Ihre Leistungen werden also nicht automatisch in Ihren Notenspiegel übertragen.

Bitte erfragen Sie direkt beim Prüfungsausschuss unserer Fakultät (pa-sha@hs-heilbronn.de), welche Unterlagen Sie hierfür einreichen müssen.

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Nein, Sie entscheiden selbst, welche Note Sie vom Ausland zur Anerkennung heranziehen möchten. Sie tragen ausschließlich die Prüfungsleistungen in das Formular für die Leistungsanerkennung (Ausland) ein, die Sie (gemäß genehmigtem PoR) anerkennen lassen möchten.

NIcht bestandene Kurse werden nicht als Fehlversuch gewertet.

Bitte beachten Sie, dass Kurse, die Sie an der PHS belegen und für die Sie keine Note erhalten, sondern ggf. nur ein "bestanden", Ihnen an der HHN nur mit einer "4,0" angerechnet werden können.

Bitten Sie daher Ihren Prüfer vor Ort immer um eine Benotung, wenn Sie einen "4,0"-Eintrag in Ihrem Notenspiegel vermeiden möchten.

Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte immer vorab den Prüfungsausschuss der Fakultät.

Während Sie sich im Auslandssemester befinden, dürfen Wiederholungsprüfungen an der HHN mitgeschrieben werden. Für diese müssen Sie sich wie gewohnt unter HIS anmelden.

Jedoch müssen Sie selbst darauf achten, dass Sie sich fristgerecht wieder abmelden, wenn Sie die Prüfung an der HHN nicht mitschreiben möchten, denn wenn Sie angemeldet sind und unentschuldigt fehlen, zählt die 5,0.

Kurse, die Sie an der PHS erfolgreich absolvieren, jedoch nicht anerkannt werden können, können als Zusatzfach (mit Note) in Ihrem Zeugnis der HHN aufgeführt werden. Voraussetzung ist, dass eine Note vergeben wird. Insgesamt können bis zu fünf Zusatzfächer berücksichtigt werden.
Diese Zusatzfächer müssen als solche in Ihrem PoR aufgeführt werden und Sie müssen dort auch ein äquivalentes Fach aus dem Curriculum eines der Studiengänge der HHN angeben unter dem das Zusatzfach dann in Ihrem Notenspiegel aufgeführt werden kann.