Für den Masterstudiengang Verfahrenstechnik bestehen folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Vorläufige Zulassung
Bei nicht abgeschlossenem Hochschulabschluss kann eine Zulassung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn:
zum Bewerbungszeitpunkt maximal 180 ECTS sowie die Abschlussarbeit noch nicht erbracht sind und
Spätestens bei der Einschreibung muss die Exmatrikulation im vorausgehenden Studiengang nachgewiesen werden. Der zulassungsberechtigende Hochschulabschluss muss bei Zulassung zum Sommersemester bis zum 30.04. des ersten Semesters nachgewiesen werden.
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