Studienvoraussetzung Master Verfahrenstechnik

Für den Masterstudiengang Verfahrenstechnik bestehen folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Hochschulabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Fach mit mindestens 210 ECTS. Absolventen/Absolventinnen mit mindestens 180 ECTS können unter Auflagen zugelassen werden.
  • Das Erststudium ist in einer der folgenden Fachrichtungen abgeschlossen worden: Verfahrenstechnik, Maschinenbau mit Ausrichtung Verfahrenstechnik, Chemieingenieurwesen oder Technische Chemie. Auch ein anderes ingenieurwissenschaftliches Studium mit mindestens 50% Fachanteil in diesen Fachdisziplinen ist möglich.
  • Prädikatsexamen mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5.
  • Nachweis über gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Als Nachweis gilt eine erfolgreiche deutsche Sprachprüfung (z.B. DSH-2). Ausgenommen von der Prüfung sind Bewerberinnen und Bewerber mit Deutsch als Muttersprache bzw. einem deutschsprachigen Hochschulabschluss.


Vorläufige Zulassung

Bei nicht abgeschlossenem Hochschulabschluss kann eine Zulassung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn:

  • die Hochschule des ersten Studienabschlusses bescheinigt, dass aufgrund der bisherigen Studienleistungen ein erfolgreicher Studienabschluss zu erwarten ist und

     zum Bewerbungszeitpunkt maximal 180 ECTS sowie die Abschlussarbeit noch nicht erbracht sind und

  • die aktuelle Durchschnittsnote mindestens 2,5 oder besser ist.


Spätestens bei der Einschreibung muss die Exmatrikulation im vorausgehenden Studiengang nachgewiesen werden. Der zulassungsberechtigende Hochschulabschluss muss bei Zulassung zum Sommersemester bis zum 30.04. des ersten Semesters nachgewiesen werden.