Studienkommissionen

Der Fakultätsrat bestellt eine Studienkommission für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben. Zur Studienkommission gehören höchstens zehn Mitglieder, davon vier Studierende, von denen einer Mitglied des Fakultätsrats oder der Fachgruppe sein soll. Der Fakultätsvorstand bestimmt über die Zuständigkeit der Studienkommission für einzelne Studiengänge. Den Vorsitz einer Studienkommission führt der Studiendekan.

Studienkommission IBIS/IB-E

Studienkommission TM

Studienkommission HM

Studienkommission WMM

Studienkommission MIBIM

Studienkommission TFS

Studienkommission NTE

Aufgaben der Studienkommissionen

Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.

Zum Geschäftsbereich des Studiendekans gehören die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben, die ihm zur ständigen Wahrnehmung übertragen sind. Der Studiendekan hat insbesondere auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot hinzuwirken, das mit den Studien- und Prüfungsordnungen übereinstimmt. Er bereitet die Beschlussfassung über die Studien- und Prüfungsordnungen vor. Er koordiniert die Studienfachberatung und sorgt für Abhilfe bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb. Studierende haben das Recht, den zuständigen Studiendekan auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu beantragen. Antragsteller sind über das Ergebnis der Beratung zu unterrichten.