Juniorstudium
Die Hochschule Heilbronn kann im Einzelfall Schülerinnen und Schülern, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, ermöglichen, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen sowie entsprechende Leistungspunkte zu erwerben und einzelne Studienmodule zu absolvieren. Ihre erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen können bei einem späteren Studium anerkannt werden, wenn die fachliche Gleichwertigkeit gegeben ist.
Teilnahmebedingungen:
Die Möglichkeit zur Teilnahme liegt vor, wenn
- Interessierte sich um die Teilnahme bei der Hochschule Heilbronn bewerben,
- eine Empfehlung der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers vorliegt,
- die Schulleitung zugestimmt hat,
- die beteiligten Fakultäten die Aufnahme bestätigen,
- eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Prozess
- Die Gymnasien schlagen besonders leistungsfähige und begabte Schülerinnen und Schüler vor
(über die Empfehlung des Fachlehrers) - Die
Schulleitung entscheidet unter Berücksichtigung der Empfehlung der/des
Fachlehrerin/Fachlehrers, ob die Hochschule Heilbronn um Aufnahme
gebeten wird (über Stempel und Unterschrift der Schulleitung auf dem
Bewerbungsformular)
- Die entsprechende Fakultät der
Hochschule Heilbronn entscheidet über die Aufnahme und teilt dies den
interessierten Schülerinnen und Schülern mit.
- Die Schülerinnen und Schüler werden für den Besuch von Lehrveranstaltungen vom Unterricht freigestellt.
- Am Ende des Semesters können die Schülerinnen und Schüler Prüfungsleistungen (i. d. R. Klausuren) nach Maßgabe der einschlägigen Prüfungsordnungen erbringen. Hierüber entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Voraussetzung ist eine schriftliche Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist für Prüfungen. Eine abgelegte Prüfung kann dann zertifiziert und auf den Antrag bei einem späteren Studium anerkannt werden, falls Gleichwertigkeit gegeben ist.
