Promovieren an der Hochschule Heilbronn

Das Landeshochschulgesetz schreibt vor, dass alle Promovierenden registriert und immatrikuliert sein müssen. Diese Vorgaben setzt die Rahmenpromotionsordnung des Promotionsverbands BW um.

Immatrikulation an der Hochschule Heilbronn

Um an der Hochschule Heilbronn promovieren zu können, müssen Sie sich als Doktorand*in nach der Annahme duch den Promotionsverband Baden-Württemberg an der Hochschule Ihrer Erstbetreuung immatrikulieren. 

Wir klären Sie zu den Vorteilen der Immatrikulation auf und beraten im Rahmen des Erstgesprächs zum weiteren Verlauf der Promotion. Zu den Leistungen und Kosten der Immatrikulation informieren Sie sich bitte hier.

Die Immatrikulation erfolgt persönlich bei der Akademischen Abteilung. Bitte legen Sie dort Ihre Annahmebescheinigung des Promotionsverbands BW vor.

Verzicht auf die Immatrikulation

Als Mitarbeiter*in der Hochschule Heilbronn mit einem Stellenanteil von mehr als 50% haben Sie die Option, sich gegen die Immatrikulation zu entscheiden. 

Sollten Sie den Verzicht auf Immatrikulation wünschen, reichen Sie bitte zeitnah nach Ihrer Annahme als Doktorand*in beim Promotionsverband BW die Erklärung für hauptberuflich Beschäftigte  [Link]  ausgefüllt und unterschrieben [per E-Mail Scan] beim Forschungs- und Graduiertenzentrum der Hochschule Heilbronn ein.

Sollten Sie im Laufe Ihrer Promotion ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Stellenanteil von mehr als 50% mit der Hochschule Heilbronn aufnehmen, erklären Sie den Verzicht auf Immatrikulation zeitnah nach Beginn der Beschäftigung.

[ausländische bzw. non-eu dotorandinenn]

Status und Gruppenzugehörigkeit

Die Immatrikulation begründet und die mitgliedschaftliche Stellung innerhalb der Hochschule. 

Doktorand*innen ohne Anstellung an der Hochschule Heilbronn werden der Gruppe der Studierenden zugeordnet. Doktorad*innen mit einem Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule Heilbronn im Umfang von mehr als 50% werden der Gruppe der Mitarbeitenden zugeordnet.

Hauptberuflich Beschäftigte, die zugleich an der Hochschule Heilbronn immatrikuliert sind müssen sich nach § 3 Abs. 4 der Wahlordnung der Hochschule Heibronn bei der Wahl zum Senat und zum Fakultätsrat der Gruppe der Studierenden oder der Gruppe der Mitarbeitenden zuordnen. Dazu werden Sie durch die Wahlleitung im Rahmen des Wahlausschreibens aufgefordert.