Die Hochschule Heilbronn (HHN) ist Trägerhochschule des Promotionsverbands Baden-Württemberg. Nachweislich forschungsstarke Professor*innen können beim Promotionsverband einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und innerhalb der dortigen Forschungseinheiten die Erstbetreuung von Promotionsvorhaben übernehmen. Die Promotion wird in diesem Modell lediglich durch den Promotionsverband verliehen, aber an der Hochschule Heilbronn durchgeführt. Doktorand*innen regeln ihr Verhältnis mit der Erstbetreuung auf Seiten der HHN in einer Betreuungsvereinbarung. Nach einer Registrierung können sie anschließend über das PROMAS BW Portal einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in beim Promotionsverband stellen.
Nach der Annahme als Doktorand*in durch den Promotionsverband BW sind Doktorand*innen zur Immatrikulation an der HHN verpflichtet, falls sie nicht unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten möchten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei der kooperativen Promotion gibt die promotionsberechtigte Universität in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät Auskunft darüber, welche Formalien vorausgesetzt werden. Neben diesen Vorgaben sollten erfahrungsgemäß die folgenden Kriterien erfüllt werden: Ein sehr gut und zügig abgeschlossenes Hochschulstudium, große Forschungsaffinität und idealerweise erste Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten. Forschungsinteresse und Qualifikationen sollten sich mit dem Forschungsbereich des Betreuers decken, müssen jedoch nicht zu 100% deckungsgleich sein. Zusätzlich sollte ein hohes Maß an Selbstdisziplin und gutes Durchhaltevermögen vorhanden sein, um die arbeitsintensive und zeitaufwändige Promotionsphase erfolgreich durchlaufen zu können.
Das kooperative Promotionsverfahren kann mit nationalen als auch internationalen promotionsberechtigten Universitäten durchgeführt werden. Bei der Suche können die Betreuer seitens der HHN behilflich sein.
Die finanzielle Absicherung für die Dauer der Promotion ist ein nicht unwesentlicher Faktor für den erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens. Die HHN bietet dabei grundsätzlich keine Promotionsstellen und -finanzierungen an, so dass sich der Promotionsinteressierte vorab eigenständig um eine Finanzierungsmöglichkeit kümmern muss. Zur Auswahl stehen dabei:
Als wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in an der HHN haben Sie die Möglichkeit an einem drittmittelfinanzierten Forschungsprojekt mitzuarbeiten und in diesem Rahmen, zu einer konkret definierten Aufgabenstellung zu promovieren. Somit werden Sie für eine bestimmte Aufgabe an der HHN eingestellt, haben eine Finanzierung über den Zeitraum der Projektlaufzeit und können darüber hinaus zu diesem Thema promovieren.
Die HHN arbeitet sowohl in der Lehre, als auch in Forschung und Transfer mit vielen Industriepartnern zusammen. Im Zuge einer Industriepromotion haben Sie als Angestellte*r in einem Unternehmen die Möglichkeit berufsbegleitend hinsichtlich einer konkreten Fragestellungen seitens des Unternehmens zu promovieren. Betreut werden Sie durch Professor*innen an der HHN oder wie bei der kooperativen Promotion zusätzlich durch eine/n Betreuer*in einer kooperierenden Universität.
Sie haben die Möglichkeit durch eine individuelle Finanzierung oder ein persönliches Stipendium Ihr Thema selbst zu wählen. Im Rahmen einer solchen Individual- oder Einzelpromotion, suchen Sie sich eine/n, zu Ihrem Thema passende/n Betreuer*in an der HHN und/oder zusätzlich wählen Sie noch eine/n Betreuer*in an einer kooperierenden Universität.
Ja. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine berufsbegleitende Promotion gut überlegt und abgewägt sein möchte. Erfahrungsgemäß ist eine „Promotion nach Feierabend“ oder eine „Promotion am Wochenende“ nicht über die Dauer des gesamten Promotionsverfahrens durchzuhalten. Eine Reduzierung des Beschäftigungsumfangs z.B. von Vollzeit auf 60% Teilzeit bringt zwar einerseits finanzielle Einbußen, andererseits erlaubt sie auch, sich zwei Tage pro Woche vollends auf das Promotionsvorhaben zu konzentrieren.
Eine Vollzeit-Promotion kann in der Regel zwischen 3 und 5 Jahren abgeschlossen werden. Ist eine Teilzeit-Promotion vorgesehen, d.h. können zum Beispiel 50% der Woche für die Promotion verwendet werden, so verlängert sich die Promotionsdauer.
Der Kern der Promotionsphase ist das eigenständige wissenschaftliche Arbeiten an der und das Verfassen der Dissertationsschrift.
Ist die Dissertation fertiggestellt, so muss der Doktorand einen schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens bzw. auf Zulassung zur Promotionsprüfung beim Promotionsausschuss des Promotionsverbandes Baden-Württemberg oder der kooperierenden Universität stellen. Nach erteilter Zulassung wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus einem Vorsitzenden und den Gutachtern (Erst-, Zweit-, evtl. Drittgutachter) besteht. Die Gutachter legen dem Promotionsausschuss innerhalb einer gegebenen Frist ihre Gutachten vor. Unmittelbar nach der mündlichen Prüfung (Disputation/Verteidigung, Rigorosum) wird dem Kandidaten das Ergebnis dieser Prüfung mitgeteilt und ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt. Die Promotionsleistung gilt somit als bestanden. In der Regel muss die Dissertation abschließend veröffentlicht werden; erst dann wird die Promotionsurkunde übergeben.
Die Betreuung einer Promotion an der HHN kann von Professoren der HHN durchgeführt werden, die Mitglied des Promotionsverbandes Baden-Württemberg sind.
Vor der Kontaktaufnahme bietet es sich an, einen maximal zwei A4-Seiten umfassenden Entwurf (Exposé) auszuarbeiten, in dem bereits konkrete Vorstellungen skizziert werden, zu welchem Forschungsthema und in welchem Fachgebiet die Dissertation entstehen soll. Dieses Exposé kann z.B. neben den allgemeinen Angaben des Kandidaten (Name, Hochschulabschluss) den möglichen Arbeitstitel, eine kurze Einleitung, die Zielsetzung, den Stand der Forschung, die anzuwendende Methodik sowie zu erwartende Ergebnisse enthalten. Dieses Exposé kann dann bei dem ersten Treffen mit dem potenziellen Promotionsbetreuer vorgelegt haben. Die Kontaktaufnahme sollte dabei prinzipiell vom Promotionsinteressierten ausgehen.
Die Betreuung einer kooperativen Promotion kann grundsätzlich von jedem Professor der HHN durchgeführt werden. Auch hier bietet sich der gleiche Prozess hinsichtlich der Kontaktaufnahme an, wie bei der Promotion an der HHN. Bei der Betreuungssuche an der jeweiligen Kooperationsuniversität wird der HHN-Betreuer in der Regel unterstützend tätig und nutzt die eigenen Kontakte.
Eine kumulative Dissertation ist durch mehrere Publikationen (papers) in Fachzeitschriften (journals) zu einem gemeinsamen Oberthema gekennzeichnet. Oftmals sollen diese Publikationen ein Begutachtungsverfahren (peer-review) durchlaufen, bevor sie zur Veröffentlichung akzeptiert werden.
Eine monographische Dissertation bezeichnet dagegen ein einzelnes, sehr umfangreiches Werk zu einer konkreten wissenschaftlichen Fragestellung. Die Form der Dissertation ist vorab mit den Betreuern abzuklären.
Im Falle einer Promotion an der HHN muss unverzüglich nach der Annahme durch den Promotionsverband eine Immatrikulation bei der Akademischen Abteilung der Hochschule Heilbronn erfolgen. Hierzu sollte die Annahmebestätigung dort vorgelegt werden. Doktorand*innen, die im Rahmen eines überhälftigen Arbeitsverhältnisses an der HHN beschäftigt sind, können auf die Immatrikulation verzichten. Hier finden Sie weitere Informationen zur Immatrikulation.
Im Falle einer kooperativen Promotion erfolgt keine Immatrikulation an der HHN als Promotionsstudierende*r, d.h. anders als HHN-Promovierende erhalten diese Doktorand*innen keine Matrikelnummer. Sehr wohl kann man dem Doktorandenkolleg der HHN als Anwärter*in oder Doktorand*in beitreten. Die kooperierende Universität kann jedoch eine Immatrikulation als Promotionsstudent*in fordern. Dies ist von Universität zu Universität unterschiedlich.
Eine Bearbeitung der Anträge ist während des laufenden Semesters möglich, jedoch kann eine Einschreibung immer nur zum Semesterstart (SoSe 24 / WiSe 25) erfolgen. D.h. wir müssten hier eventuell auch rückwirkend arbeiten. Also meldest sich z.B. ein Promovierender Mitte Mai, muss geklärt sein, zu welchem Semester die Einschreibung erfolgen soll. Also entweder rückwirkend zum SoSe oder eben dann ab WiSe.
Die Rückmeldung in ein weiteres Semester erfolgt regulär über die Gebührenzahlung.
Ja, da sie die gleichen Leistungen erhalten wie reguläre Studierende auch.
Die Hochschule Heilbronn fördert Forschungsaktivitäten über einen zentralen Forschungsfond.
Regelmäßig stehen Mittel zur Verfügung, um forschende Hochschulangehörige mit anteiligen Kostenzuschüssen zu unterstützen:
Maßgeblich für die Bewilligung der Anträge ist die wissenschaftliche Qualität, die Aussicht auf die Einwerbung von Drittmitteln und die Einordnung des Forschungsthemas in die strategischen Ziele (Forschungsschwerpunkte der Hochschule Heilbronn, Forschungsstrategien Land, Bund, EU). Die rechtzeitige vorherige Prüfung anderweitiger externer Fördermöglichkeiten (z.B. OpenAccess-Förderung, DAAD Mobilitätsförderung, beantragte und bewilligte Publikations- und Reisekosten in Drittmittelprojekten) muss dargestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie dazu im Bereich Anreizsysteme (Intranet).
Die Akademische Abteilung benötigt den Nachweis über eine gültige Krankenversicherung nur im Falle einer Beschäftigung unter 50 %. In dem beschriebenen Fall ist insofern bei der AA keine Krankenversicherung vorzulegen.
Wollen Sie einen Beratungstermin vereinbaren oder haben Sie weitere Fragen? Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Forschungs- und Graduiertenzentrums (FUGZ) der HHN. Für Fragen steht Ihnen Frau Nancy Warbeck als Ansprechpartnerin gern zur Verfügung:

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