Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Studium ist möglich aufgrund

  • eines Studiums an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule (kein integriertes Studienprogramm).
  • einer längeren Erkrankung mit Beeinträchtigung des Studiums.
  • der Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen.
  • der bevorstehenden Niederkunft und anschließender Betreuung des Kindes sowie Elternzeit.
  • der Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient.
  • von Prüfungsrückständen in Verbindung mit einer Empfehlung der Hochschul-Studienberatung.
  • sonstiger wichtiger Gründe.

Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.
Bei Kinderbetreuung oder Pflege naher Angehöriger gelten andere Regelungen. Bitte nehmen Sie dazu mit dem Familienservice der Hochschule Heilbronn, familie@hs-heilbronn.de , Kontakt auf.

Bitte den Antrag auf Beurlaubung ausgefüllt, vom Studiendekan und der Leitung der Akademischen Abteilung unterschrieben, im Studierendensekretariat abgeben. Der Antrag auf Beurlaubung sollte vor Vorlesungsbeginn eingereicht werden.

MI: Studenten der Medizinischen Informatik geben bitte zusätzlich noch 2 Ausfertigungen des Antrags auf Beurlaubung für die Universität Heidelberg ab.