BAföG-Beratung

Das BAföG (BundesAusbildungsrderungsGesetz) soll Studierenden, deren Elternhaus ein Studium nicht (ausreichend) finanzieren kann, unter die Arme greifen. 

Ab dem Monat des Vorlesungsbeginns besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Studierende ein Anspruch auf BAföG.  Ab dem Wintersemester 2024/25 gelten neue BAföG-Sätze, zudem können Erstsemester aus Familien mit wenig Geld eine Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro bekommen. Alle Informationen finden Sie hier.

Um den BAföG-Anspruch zu sichern, ist es erforderlich, so früh wie möglich den Antrag auf Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Heidelberg, gerne zunächst als Kurzantrag hier zur Fristwahrung, einzureichen.

BAföG-Anträge gibt es im Studentischen Servicebüro oder online unter https://www.bafoeg-digital.de Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen für Ihren Antrag finden Sie unter Checkliste-Inlandsantrag.pdf oder Checkliste-Auslandsantrag.pdf

Achtung: Nach dem vierten Fachsemester muss dem Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk Heidelberg) ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, um weiterhin BAföG zu erhalten. Dafür genügt es, wenn Sie Ihren Bescheid über Prüfungsleistungen mit dem Nachweis der erbrachten ECTS-Punkte dem Antrag hinzufügen. Wie viele Punkte Sie erreicht haben müssen, damit Ihr Antrag gültig ist, können Sie im Studentischen Servicebüro  erfragen.

Bitte beachten Sie den aktuellen Bewilligungszeitraum von BAföG, wenn Sie in ihr Praxissemester gehen. Sichern Sie sich durch ein Beratungsgespräch bei Ihren BAföG-Sachbearbeiter*innen ab. 

Bei Fragen und Anliegen zum Thema BAföG nutzen Sie die BAföG-Hotline des Studierendenwerks Heidelberg:
Tel: 06221 54-5404 (Montag bis Donnerstag: 10.00 - 16.00 Uhr) oder die Termine der virtuellen Beratung unter BAföG-Heilbronn.  

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BAföG: Virtuelle Sprechstunde

Neue virtuelle Sprechstunden wird es wieder im Wintersemester 2024/25 geben.