Auswahlverfahren Master Verfahrenstechnik

Da die Zahl der Studienplätze auf 15 beschränkt ist, werden die Plätze nach einem Auswahlverfahren vergeben. Eine Kommission führt diese Auswahl durch und erstellt eine Rangliste der Bewerbungen.

Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:

  • Die Abschlussnote des zur Zulassung befähigenden Hochschulabschlusses wird auf eine Dezimalstelle genau errechnet. Eine Rundung findet nicht statt. Bei der Studienplatzvergabe werden die Bewerber/Bewerberinnen mit der niedrigsten Note vorrangig berücksichtigt. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
  • Bewerber/Bewerberinnen, bei denen der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt, nehmen mit einer Durchschnittsnote teil, die aufgrund der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird.


Die Auswahlkommission, die dieses Auswahlverfahren durchführt, besteht aus zwei hauptberuflichen Professoren/innen des Masterstudienganges, die vom jeweiligen Fakultätsrat ernannt werden.

Sollten nach Ablauf der Einschreibefrist des Hauptverfahren nicht alle Studienplätze vergeben worden sein, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt, das nach den gleichen Kriterien wie das Hauptverfahren durchgeführt wird. Eine gesonderte Bewerbung hierfür ist nicht erforderlich.