Das praktische Studiensemester im fünften Fachsemester kann im Ausland absolviert werden. Das Auslandspraktikum unterscheidet sich nicht von einem Inlandspraktikum hinsichtlich der Regelung und Anerkennung. Da die Bewerbungs- und Vorbereitungsphase für eine Praktikumsstelle im Ausland aufwendiger ist, sollte bereits frühzeitig mit den Vorbereitungen begonnen werden. Es ist viel Eigeninitiative erforderlich!
Je nach Land und Unternehmen kann es sein, dass die Bezahlung des Praktikums nicht alle Kosten, die während des Auslandsaufenthaltes entstehen, decken. Das International Office informiert über mögliche Stipendien. Weitere Informationen erhalten Sie im Internationalisierungsreferat am Campus Schwäbisch Hall.
"Während meines Auslandspraktikums in Peking und Tianjin habe ich tiefe Einblicke in die chinesische Kultur sowie das dortige Geschäftsleben sammeln können." Alexander Jung, Absolvent des Studiengangs Management und Vertrieb: Handel.
Foto: Alexander Jung.
Aufgrund der weltweit uneinheitlichen versicherungs- und arbeitsrechtlichen Regelungen besteht Abklärungsbedarf insbesondere mit folgenden Versicherungsunternehmen und Sozialversicherungsträgern:
Bitte nehmen Sie mit Ihren Versicherungsträgern Kontakt auf um einen optimalen Schutz während Ihres Aufenthaltes im Ausland gewährleisten zu können. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, dass Studierende eine Gruppenversicherung über den DAAD abschließen. Mehr Informationen hierzu können Sie hier nachlesen
Studierende am Campus Schwäbisch Hall haben das praktische Studiensemester schon in zahlreichen Ländern innerhalb Europas und darüber hinaus absolviert.
Das Praktikantenamt der FAkultät MV informiert über die formalen Richtlinien des praktischen Studiensemesters.
Informationen und viele Tipps und Workshops rund um das Thema Auslandspraktikum sind vor allem auf der Internetseite des International Career Service der HHN zu finden.
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