Im Studiengang ASE wird jedem Praktikanten ein Betreuer zugewiesen, der gemeinsam mit dem jeweiligen Praktikantenamtsleiter über die Annahme des Praktikums und insbesondere des Berichtes zu befinden hat. In der Folge finden Sie meine Kritierien:
1.1 Inhalt und Umfang
1.1 Inhalt
Immer wieder werden Praktikumsberichte vorgelegt, in denen seitenweise aus Büchern, Firmenschriften, älteren Praktikumsberichten und anderen Quellen abgeschrieben wurde (kann man heute mit einem Scanner und Texterkennungsprogrammen auch automatisieren).
Das ist nicht der Sinn eines Praktikumsberichtes und wird generell vom Praktikantenamt und auch von mir nicht nicht akzeptiert !
Schreiben Sie vor allem, was Sie während Ihres Praktikums tatsächlich gemacht haben! Wenn es dann erforderlich ist, können Sie kurze Passagen und Bildmaterial aus externen Quellen einfügen. Alle externen Textpassagen und nicht selbst erstellte Bilder sind durch einen Verweis auf das Literaturverzeichnis kenntlich zu machen. Denken Sie daran, dass Sie diesen Bericht irgendwann auch für eine Bewerbung verwenden können oder sogar müssen!
1.2 Umfang
Ein guter Anhaltswert für den Umfang des Praktikumsberichtes ist eine A4-Seite pro Praktikumswoche (ohne Bilder, 12-Punkt-Schrift, 14-Punkt-Zeilenabstand). Bilder, Grafiken, Tabellen und Formeln dürfen nicht fehlen! Auch hier ist eine Bildseite pro Praktikumswoche ein guter Richtwert. Allerdings kann es individuelle Ausnahmen geben.
Gestaltung, Rechtschreibung, Interpunktion und "Gutes Deutsch" lassen auf die Qualität des Inhalts schließen. Lassen Sie Ihre Berichte gegebenenfalls durch Dritte Korrektur lesen. Ihre wichtigste "Literatur" sollte der Duden sein.
1.3 Form
Die Hochschule Heilbronn verfügt über ihre eigene Corporate Identity. Dazu gehört auch ein Corporate Design, an das Sie sich halten sollten. Der Bericht sollte gebunden sein (keine lose Blattsammlung).
Die Vorlage gibt einen Anhaltspunkt über eine sinnvolle und lesbare Form und ist als Empfehlung zu verstehen, nicht als MUSS-Kriterium
2. Textaufbau
2.1 Titelseite/Deckblatt/Berichtsblatt
Im Deckblatt MUSS Ihr Name, Ihre Matrikelnummer, ein Logo der Hochschule Heilbronn, der Vermerk „Bericht zum praktischen Studiensemester“ und die Firma stehen, in der Sie das Praktikum abgeleistet haben. Weitere Gestaltung steht Ihnen frei.
Direkt hinter der Titelseite ist das offizielle Berichtsblatt des Praktikantenamtes einzufügen.
2.2 Inhaltsübersicht
Die Inhaltsübersicht soll durch Angabe von Überschriften, Teilüberschriften und Zwischenüberschriften das Thema der Arbeit gliedern. Benutzen Sie die automatische Erstellung des Inhaltsverzeichnisses in Ihrem Textverarbeitungsprogramm und die Gliederungsfunktion bei der Erstellung der Kapitelüberschriften. Dadurch ist gewährleistet, dass:
2.3 Text der Abhandlung
2.3.1 Einleitung
2.3.2 Hauptteil
Die Gedanken des Verfassers sollten so klar formuliert sein, dass der fachkundige Leser nicht grübeln muss. Dabei ist zu prüfen, ob:
Für die Rechtschreibung ist der Duden maßgebend, ebenso für die verwendeten Abkürzungen. Formeln, Größen und Einheiten sind nach DIN 1302 und DIN 1338 genormt und entsprechend zu schreiben. Inzwischen schreiben Medien, Schulen und der Öffentliche Dienst nach den Regeln der "Neuen Rechtschreibung". Eine Rechtschreibprüfung durch den Verfasser ist eine Selbstverständlichkeit!
Bemühen Sie sich um einen guten Stil, der den Sachverhalt knapp, treffend und anschaulich ausdrückt.
2.3.3 Schluss
2.4 Bilder und Grafiken
Ein Bild, ein Diagramm o. ä. vermag in weitaus kürzerer Zeit eine bestimmte Informationsmenge zu vermittelten als ein mehr oder weniger langer Text. Bemühen Sie sich um eine möglichst anschauliche Übermittlung von Informationen. Deshalb sollte man viel, aber nicht zu viel, Bildmaterial einsetzen.
Bildunterschriften müssen auch ohne zusätzlichen Text verständlich sein. Notwendige Erläuterungen gehören zur Bildunterschrift und nicht in die Darstellung selbst. Alle bildlichen Darstellungen sind getrennt nach Art (Bilder oder Tabellen) durchzunummerieren. Die bildlichen Darstellungen müssen auch im Text mit Nummernverweis genannt werden. Falls Sie Bilder verwenden, die nicht von Ihnen stammen, MÜSSEN Sie auf die Bildquelle in der Bildunterschrift verweisen (Bsp.: Quelle: Bosch, Quelle: [4])
2.5 Quellenangabe
Der Ingenieurs entwickelt anhand des Standes der Technik. Ohne Literatur wird das kaum gehen. Sie müssen also das Rad nicht neu erfinden.
Die Quellen sind dabei so anzugeben, dass sie schnell und einfach gefunden werden können.
Zitate müssen wörtlich, unverändert und nicht im falschen Zusammenhang wiedergegeben werden. Es sollte bei wörtlicher oder sinngemäßer Wiedergabe möglichst immer die primäre Quelle zitiert werden. Erweist sie sich als nicht zugänglich, wird die Quellenangabe mit "zitiert nach" eingeleitet.
Quellen sind im Text durch arabische Ziffern in eckige Klammern [1] zu kennzeichnen und im Literaturverzeichnis anzugeben.
Aus Büchern ist im Literaturverzeichnis wie folgt zu zitieren:
[laufende Nummer] Nachname, Vorname: Titel des Buches. Auflage, Verlag, Jahr
Aus Zeitschriftenaufsätzen ist wie folgt zu zitieren:
Vor- und Nachname, Titel des Aufsatzes. Zeitschrift. Jahrgang bzw. Band, Jahr, Seitenangaben (von bis)
Bei graphischen Darstellungen ist nach den gleichen Grundsätzen zu verfahren, wobei die Quelle unmittelbar unter der graphischen Darstellung anzubringen ist und das Wort "Quelle" voranzustellen ist.
2.6 Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis dient dazu, dem Leser einen Überblick über die zu der Arbeit verwendeten Quellen zu geben. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für die Zitate.
2.7 Anhang
Im Anhang können alle Texte, Tabellen, Diagramme und andere bildlichen Darstellungen aufgenommen werden, die den Rahmen der Arbeit sprengen würden aber zum besseren Verständnis beitragen. Muster, Konstruktionszeichnungen größeren Formats und dergleichen können gegebenenfalls in einer dafür vorzusehende Einstecktasche beigefügt werden.
3. Absolute Muss-Kriterien
Nicht akzeptiert werden Berichte,
· in denen die Zitierrichtlinien nicht eingehalten werden
· in denen keine erkennbare Gliederung enthalten ist
· aus denen die erbrachte Leistung nicht erkennbar ist
· die nicht die erforderlichen Angaben im Deckblatt enthalten
· in denen grobe Form- oder Rechtschreibfehler enthalten sind