E-Rechnung: Zentraler Rechnungseingang

Seit dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer der Hochschule Heilbronn nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet - bis 31.12.2025 besteht die Pflicht erst ab 1.000 € ohne Umsatzsteuer.  

Ab 01.01.2026 nehmen wir grundsätzlich ausschließlich E-Rechnungen an.

Nur in Ausnahmefällen nehmen wir die Regelungen laut Wachstumschancengesetz in Anspruch, wonach z.B. für Kleinbetragsrechnungen ≤ 250 € pdf-Rechnungen noch angenommen werden. 

Die Hochschule Heilbronn ist verpflichtet, jeden Lieferanten und Dienstleister über diese Pflicht in Kenntnis zu setzen. Die neuen Beschaffungsformulare werden künftig die Regelungen zum 01.01.2026 enthalten. Bitte klären Sie die Rechnungsstellung bereits bei der Angebotsanfrage

Bei Fragen und in Einzelfällen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen in der Finanzabteilung (finanzabteilung@hs-heilbronn.de) und der zentralen Beschaffung (beschaffung@hs-heilbronn.de). 

Vorgaben und Anleitung

Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den zentralen Rechnungseingang https://service-bw.de/erechnung unter Angabe der Leitweg-ID.

Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID aufweisen.

Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Leitweg-ID

Standort Heilbronn: 08-A1415-76

Standort Künzelsau: 08-A2082-15

Standort Schwäbisch Hall: 08-A6409-32

FAQs zur E-Rechnung