Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen haben sich am Mittwoch, den 8. April 2020, auf eine Fortsetzung des Kontaktverbots verbunden mit einer ersten Lockerung der Vorschriften geeinigt. In diesem Zusammenhang informiert die Hochschulleitung über das weitere Vorgehen an der HHN in den 3 Bereichen Studium und Lehre, Forschung sowie Verwaltung bzw. Bürotätigkeiten - soweit dies zu diesem Zeitpunkt möglich ist.
Es geht nach wie vor darum, die Zahl der Kontakte untereinander so gering wie möglich zu halten. Die ab Mitte März beschlossenen Maßnahmen (Unterbrechung des Präsenz-Vorlesungsbetriebs, Schließung von Einrichtungen, Kontaktsperre) haben einen wichtigen Beitrag geleistet, die Ausbreitungsgeschwindigkeit merklich zu verlangsamen. Dennoch liegt die Zahl der Neuinfektionen im Moment etwa auf Höhe der Zahl der täglich Genesenen.
Weiterhin muss jedes Handeln entlang der folgenden Richtlinien unter der Maßgabe erfolgen, Kontakte auf das notwendige Maß zu beschränken, notwendige Kontakte nur unter Einhaltung der Abstandsregeln (2 Meter Minimum) durchzuführen und die Hygienevorschriften einzuhalten. Auch innerhalb der engen Grenzen, in denen die Hochschule die Gbäude wieder öffnet, setzt die Hochschulleitung daher auf die Eigenverantwortung aller, den Aufenthalt in der Hochschule auf notwendige Anlässe zu beschränken, so kurz wie möglich zu gestalten und Abstand zu den anderen Anwesenden zu halten.