Ergreifen Sie die Chance - nutzen Sie das Netz von weltweiten Partnerhochschulen der Fakultät MV und verbringen Sie ein Semester im Ausland!
Damit Ihr Traum vom Auslandsemester möglichst unkompliziert zur Realität wird, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte zu befolgen:
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Auch wenn Sie sich noch nicht ganz sicher sein sollten, ob Sie ein Semester im Ausland verbringen möchten, besuchen Sie bitte unbedingt die Informationsveranstaltungen des Internationalisierungsreferates der Fakultät sowie des International Office der. Die Termine werden auf den Internetseiten veröffentlicht und zusätzlich per Rundmail bekannt gegeben.
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Erstellen Sie für Ihre 1. Wunschhochschule einen Proof of Recognition ( PoR) für die spätere Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen aus dem Ausland.
ERASMUS Studierende benötigen außerdem ein Learning Agreement (das Learning Agreement muss erst erstellt werden, wenn Sie bereits einen Platz erhalten haben.)
8.
Teilen Sie Ihre Erlebnisse und Erfahrungen nach Ihrer Rückkehr mit Ihren Kommilitonen durch einen kurzen Bericht bei einer Infoveranstaltung.
An den meisten Partnerhochschulen der Fakultät MV ist das Absolvieren des Auslandssemesters aufgrund unterschiedlicher Semesterzeiten meist nur im Wintersemester möglich.
Lediglich folgende Hochschulen haben ähnliche Semesterzeiten wie die Hochschule Heilbronn, weshalb an diesen Hochschulen auch ein Aufenthalt im Sommersemester möglich ist:
Daher eignet sich für Studierende der Fakultät MV vor allem das 5. Studiensemester für ein Auslandssemester. Dies erfordert jedoch das Vorziehen des Praktischen Studiensemesters in das 4. Semester.
Für alle MPW-Studierenden, die ihr Studium zum Sommersemester beginnen: Hier eignet sich das 4. od. 6. Semester am besten für ein Auslandssemester.
Ein Auslandssemester ist selbstverändlich auch noch im 7. Semester möglich. Jedoch empfiehlt es sich, dieses bereits zwischen dem 3. und 5. Semester in den Studienablauf einzuplanen, da dies die Kursplanung erleichtet.
Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt sind ein abgeschlossenes Grundstudium zum Zeitpunkt der Nominierung (absolutes Muss), eine hinreichend belegte Motivation, unsere Einschätzung, ob Sie die HHN im Ausland gut repräsentieren und ausreichende Plätze bei den Partnerhochschulen.
Ebenso verlangen die meisten Partnerhochschulen sehr gute Englischkenntnisse, die durch einen Test nachzuweisen sind. In der Regel werden Kenntnisse mindestens auf B2 Niveau entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorausgesetzt. Einen Oxford-Test of English können Sie an der Hochschule Heilbronn ablegen. Für den DAAD-Sprachnachweis wenden Sie sich bitte an Jason Humphreys, dieser reicht für alle Partnerhochschulen - außer den kanadischen- aus. Alle anderen (IELTS/TOEFL/Cambrigde) müssen Sie rechtzeitig und auf eigene Kosten ablegen!
Falls mehr Bewerber*innen auf eine Hochschule kommen als Plätze zur Verfügung stehen, gibt es eine Rangliste. Nach der Nominierung müssen Sie sich auch bei der Partnerhochschule nochmals bewerben, diese hat die letzte Entscheidung, ob Sie genommen werden oder nicht.
Die Noten werden nach einer festgelegten Umrechnungstabelle umgerechnet. Die ECTS werden ebenfalls nach einer Tabelle umgerechnet, die gerade überarbeitet wird. Ein Credit an Ihrer Gasthochschule kann dabei zwischen 0,5 und 2 ECTS umfassen!. Achten Sie bei der Erstellung des Proof of Recognition (PoR) darauf.
Reichen Sie nach Ihrem Aufenthalt Ihren Antrag auf Notenanerkennung direkt beim Prüfungsausschuss bei Frau Klesatschke ein.
Details finden Sie unter Ablauf - Nach dem Auslandssemester.
Sie können auf eigene Faust - als sog. Freemover - ins Ausland gehen, allerdings müssen Sie sich um alles selbst kümmern. Freemover bewerben sich nicht über das International Office, sondern direkt bei der gewünschten Hochschule. Sie sind für die Kommunikation mit der Universität im Ausland selbst zuständig und sollten die Bewerbungsfristen der ausländischen Universitäten unbedingt beachten.
Der unterzeichnete Proof of Recognition (PoR) ist das einzige Dokument, dass Sie als Freemover von der Hochschule benötigen. Für alles weitere sind Sie als Freemover selbst verantwortlich.
Sie dürfen als Freemover nicht an eine Partnerhochschule gehen, mit welcher die HHN bereits ein Agreement abgeschlossen hat.
Eine Übersicht aller Partnerhochschulen der HHN finden Sie hier.
Die einzigen HHN-Fristen, die Sie als Freemover beachten müssen, sind die Fristen zur Änderung Ihres PoRs - danach werden keine Änderungen mehr an den PoRs akzeptiert:
Für ein erfolgreiches Auslandssemester lesen Sie sich die unten stehenden Informationen aufmerksam durch:
Legen Sie dann den PoR zur fachlichen Prüfung Ihrem Studiendekan vor.
Dieses Dokument ist Ihr „Vertrag“ mit der Hochschule, dass Ihnen die Veranstaltungen, die Sie dort aufgeführt haben, auch später anerkannt werden.
Finanzierungsmöglichkeit: Stiftungsstipendium
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Bonn bietet diverse Fördermöglichkeiten für Deutsche, die im Ausland studieren möchten. Alle aktuellen Infos, Bewerbungstermine und Bewerbungsunterlagen hierzu finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie sich Ihre Leistungen aus dem Ausland beim Prüfungsausschuss via "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland" anerkennen lassen.
Alle Informationen finden Sie hier.
Informationen zum konkreten Bewerbungsablauf finden Sie unter dem Reiter Ablauf - Vor dem Auslandssemester.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen für unsere Fakultät!
Weitere Informationen rund um das Thema Studium im Ausland finden Sie auch auf ILIAS.
Treten Sie diesem Kus bei für wichtige Updates!
Anlaufstelle für Studierende, regelt die administrativen Seiten eines Auslandsaufenthaltes und berät zum Thema Stipendien