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In die Studiengänge
ist ein praktisches Studiensemester integriert. Das praktische Studiensemester liegt im fünften Fachsemester.
Eine Befreiung vom praktischen Studiensemester ist nicht möglich.
Eine Verschiebung des praktischen Studiensemesters ist im Ausnahmefall auf Antrag hin möglich. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss der Fakultät Management und Vertrieb (MV). Alle sich durch eine Verschiebung ergebenden Folgen, insbesondere in Bezug auf die weitere Gestaltung des Studiums (wie die Belegung von Vorlesungen und die Teilnahme an Seminaren) gehen uneingeschränkt zulasten der Studierenden.
Bezüglich der Sonderregelungen betreffend Mutterschutz und Elternzeit wird auf § 4 Abs. 1 SPO verwiesen.
Nach § 14 SPO können im praktischen Studiensemester nicht bestandene Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen wiederholt werden. Für etwaige Prüfungs- und Vorbereitungszeiten während der Arbeitszeiten ist eine Freistellung/Beurlaubung durch die Praxisstelle erforderlich, hierüber entscheidet die Praxisstelle. Die Mindestanwesenheitspflicht bleibt hiervon unberührt.
Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 100 Präsenztage (Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht dazu) in der Praxisstelle abzuleisten, bezogen auf die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, damit das praktische Studiensemester anerkannt werden kann. Die 100 Mindestpräsenztage müssen innerhalb eines Semesters (01.08. – 28./29.02. bzw. 01.03. – 31.08.) liegen.
Der*die Praktikant*in ist eingeschriebene*r Studierende*r der HHN – und daher nicht Arbeitnehmer*in. Die Rückmeldung zum Semester (Überweisung des Verwaltungskosten- sowie des Studierendenwerksbeitrags) ist wie gewohnt erforderlich.
Der kranken- und sozialversicherungsrechtliche Status als Studierende*r bleibt während des praktischen Studiensemesters unberührt. Als Studierende*r ist man über die Hochschule unfallversichert.
Ein Rechtsanspruch auf Arbeitsentlohnung und Urlaub besteht nicht. Bezüge nach dem BAföG laufen grundsätzlich auch während des praktischen Studiensemesters weiter. Wird die Praktikantentätigkeit entlohnt – was der Regelfall ist – dann ist das Entgelt u. U. auf die Bezüge nach dem BAföG anzurechnen. Praktikantenbezüge sind Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit i. S. des EStG.
Die Studierenden sind verpflichtet, sich an die betriebliche Arbeitszeitregelung zu halten.
Arten der Praxisstellen
Unternehmen aller Branchen und Größen, Unternehmungsberatungen, Steuerberatungsunternehmen, Wirtschaftsprüfungsunternehmen
Tätigkeitsbereiche
Rechnungs- und Finanzwesen, Controlling, Wirtschaftliches Prüfungswesen (Interne Revision, Wirtschaftsprüfung), Planungs- und Budgetmanagement, Steuerliche Beratung
Arten der Praxisstellen
Unternehmen aller Branchen und Größen, Unternehmensberatungen, öffentlicher Sektor, insbesondere Bildungswesen
Tätigkeitsbereiche
Human Resources, personalaffine Tätigkeiten, Personalmarketing, Recruiting, Aus- und Weiterbildung, Personal- und Organisationsentwicklung, Personalplanung
Arten der Praxisstellen
Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche, branchenähnliche Bereiche in Unternehmen
Tätigkeitsbereiche
Vertrieb und vertriebsnahe Bereiche wie Vertriebsinnen- und Außendienst, Marketing, Marktforschung, Kundenmanagement, Portfoliomanagement, Revision, Finanzmarktaufsicht, Compliance, Risikomanagement und -controlling sowie funktionale Managementbereiche entsprechender Unternehmen
Arten der Praxisstellen
Unternehmen der Handelsbranche, branchenähnliche Bereiche in Unternehmen
Tätigkeitsbereiche
Vertrieb und vertriebsnahe Bereiche wie Vertriebsinnen- und Außendienst, Vertriebscontrolling, Markenmanagement, Marketing und Kommunikation, Marktforschung Produktmanagement, Kundenmanagement sowie funktionale Managementbereiche entsprechender Unternehmen
Arten der Praxisstellen
Unternehmen der Industriebranche, branchenähnliche Bereiche in Unternehmen
Tätigkeitsbereiche
Vertrieb und vertriebsnahe Bereiche wie Vertriebsinnen- und Außendienst, Vertriebscontrolling, Marketing, Kundenmanagement, Key Account Management, Produktmanagement, Marktforschung sowie funktionale Managementbereiche entsprechender Unternehmen
Arten der Praxisstellen
Unternehmen aller Branchen und Größen, NGOs, Staatliche Organisationen, wissenschaftliche Think Tanks
Tätigkeitsbereiche
Beschaffungs- und Einkaufswesen, Logistik, Materialwirtschaft, Supply Chain Management, Nachhaltigkeitsmanagement, Umweltmanagement und CSR-Management
Zum praktischen Studiensemester kann nur zugelassen werden, wer den Antrag auf Zulassung zum Praktischen Studiensemester fristgemäß abgegeben hat. Des Weiteren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Während des praktischen Studiensemesters wird den Studierenden jeweils ein*e
Professor*in der Fakultät Management und Vertrieb (MV) als Betreuer*in zugeteilt.
Die Betreuer*innen werden den Studierenden zu Beginn des neuen Semesters mitgeteilt.
Nach Ableisten der praktischen Tätigkeit muss der Antrag auf Anerkennung des
praktischen Studiensemesters fristgerecht beim Praktikantenamt gestellt werden.
In dem praktischen Studiensemester vorangehenden Semester muss an zwei frei wählbaren Vortragsterminen des Praktikantenkolloquiums I (Vorkolloquium) teilgenommen werden.
Im Rahmen dieser Veranstaltung berichten Studierende aus dem höheren Semester, die das Praxissemester bereits abgeschlossen haben, über Ihre Erfahrungen.
Die Teilnahme kontrolliert und bestätigt die Veranstaltungsleiter*in auf dem Antrag auf Zulassung.
Der*die Studierende hat die Pflicht, selbstständig eine geeignete Praxisstelle zu gewinnen. Dem Unternehmen sind bei der ersten Kontaktaufnahme die „Richtlinien zur Durchführung des praktischen Studiensemesters – Informationen für Unternehmen“ auszuhändigen.
Es ist zu beachten, dass der*die Studierende für die Praxisstelle verantwortlich ist. Bitte gehen Sie daher, wenn Ihnen mehrere Zusagen vorliegen, umsichtig bei der Absage nicht wahrgenommener Angebote vor.
Gerne unterstützt Sie das Career Service bei Fragen rund zu Bewerbungen oder bei der Suche über die HHN-Jobbörse.
Um zum praktischen Studiensemester zugelassen zu werden, sind folgende Unterlagen bis spätestens 15. Juli (WiSe) bzw. 15. Januar (SoSe) im Praktikantenamt einzureichen:
Auch diejenigen Studierenden, die bis zum 15. Juli (WiSe) bzw. 15. Januar (SoSe) noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen sollten (z. B. fehlende Prüfungsleistungen, fehlende Praktikumsstelle), aber beabsichtigen, im kommenden Semester in das Praxissemester zu gehen, müssen diesen Antrag stellen. Zu spät eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung.
Die fehlenden Zulassungsvoraussetzungen müssen in diesen Fällen bis zu Beginn des praktischen Studiensemesters [01.09. (WiSe) bzw. 01.03. (SoSe)] vorliegen und dem Antrag auf Zulassung nachgereicht werden.
Sollten die fehlenden Zulassungsvoraussetzungen wider Erwarten nicht erfüllt werden bzw. nicht bis zum 01.09. (WiSe) bzw. 01.03. (SoSe) dem Praktikantenamt vorlegt werden, erfolgt keine Zulassung zum Praxissemester und es muss eine Verschiebung des Praxissemesters beantragt werden.
Coronabedingt gilt aktuell folgende Vorgehensweise:
Die Unterlagen sind in 1 (!) PDF mit folgender Bezeichnung und unter nachfolgendem Pfad hochzuladen:
Der*die Praktikantenamtsleiter*in entscheidet über die Zulassung zum praktischen Studiensemester.
Hinweis:
Wird das praktische Studiensemester ohne Zulassung angetreten, ist eine Anerkennung für das Studium nicht möglich. Ein so begonnenes Praktikum muss abgebrochen werden.
Vom Praktikantenamt wird der*dem Studierenden ein*e Betreuer*in für das praktische Studiensemester zugeteilt.
Die Zuteilung wird den Studierenden Anfang des neuen Semesters per E-Mail
mitgeteilt. Die Studierenden sind nach Erhalt dieser Mitteilung verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen Kontakt zu ihrem*ihrer Betreuer*in aufzunehmen und ihm*ihr unter Angabe der Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postanschrift im Unternehmen) über die betreuende Person im Unternehmen zu informieren.
Hinweis:
Diese Kontaktaufnahme ist eine der Voraussetzungen für die spätere Anerkennung! Eine fehlende Kontaktaufnahme bedeutet, dass das Praktikum nicht anerkannt werden wird.
Zum Ende des Praktikums hat der Studierende dafür Sorge zu tragen, dass ihm
ein Zeugnis mit folgendem Inhalt ausgestellt wird:
Ohne ein Zeugnis über die Tätigkeit in der Praxisstelle kann das praktische Studiensemester nicht anerkannt werden. Verzögerungen seitens der Praxisstelle gehen zu Lasten des Studierenden (bspw. verspätete Eintragung in Notenspiegel).
Zudem haben die Studierenden einen Praktikumsbericht über ihre Tätigkeit im Praxissemester anzufertigen.
Hinweis:
Das Praktikantenamt nimmt nur vollständige Unterlagen entgegen. Sollten bis zum Abgabetermin noch Unterlagen seitens des Praxisunternehmens fehlen (Arbeitszeugnis, Bestätigung Präsenztage), nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zum Praktikantenamt auf.
Coronabedingt gilt aktuell folgende Vorgehensweise:
Die Unterlagen sind in 1 (!) PDF mit folgender Bezeichnung und unter nachfolgendem Pfad hochzuladen:
Verpflichtende Teilnahme am Praktikantenkolloquium II im Semester nach dem praktischen Studiensemester: Der*die Studierende arbeitet ein Referat aus und berichtet vor Studierenden aus dem niedereren Semester über die Erfahrungen im Praxissemester. Die Teilnahme kontrolliert und bestätigt der*die Veranstaltungsleiter*in auf dem Antrag auf Zulassung.
Die Anerkennung des praktischen Studiensemesters erfolgt durch das Praktikantenamt. Der*die Praktikantenamtsleiter*in veranlasst die Anerkennung durch das Prüfungsamt in Heilbronn. Es ist keine weitere Aktivität vonseiten der Studierenden notwendig.
Bis spätestens 1. September (WiSe) bzw. 1. März (SoSe)
Wintersemester und Sommersemester:
jew. 1. Dienstag in der 1. Vorlesungswoche
Unverzüglich nach Erhalt durch das Praxisunternehmen.