Kraft Amtes gehören dem Senat der Hochschule Heilbronn die Rektoratsmitglieder und die Gleichstellungsbeauftragte an.
Laut Grundordnung der Hochschule Heilbronn sind aufgrund von Wahlen 21 Vertreter*innen der Professorenschaft, sieben Vertreter*innen der Mitarbeiterschaft sowie sieben Studierendenvertreter*innen Mitglieder im Gremium.
Die Amtszeit der Vertreter*innen der Professoren- und Mitarbeiterschaft endet mit dem 30.09.2023, die der Studierendenvertreter*innen mit dem 30.09.2021.
Vertreter*innen der Professorenschaft
Fakultät Mechanik und Elektronik
Fakultät Technische Prozesse
Fakultät Wirtschaft und Verkehr
Fakultät International Business
Fakultät Informatik
Fakultät Technik und Wirtschaft
Fakultät Management und Vertrieb
Vertreter*innen der Mitarbeiterschaft
Studierendenvertreter*innen
Mitglieder mit beratender Stimme
Die Hochschule Heilbronn kann Persönlichkeiten, die sich um die Hochschule in besonderem Maße verdient gemacht oder deren Leistung in besonders hervorragendem Maße beeinflusst haben, die Würde Ehrensenator*in oder Ehrenbürger*in verleihen.
Ehrensenator*innen mit beratender Stimme
Ehrenbürger*innen