Innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich beim Bürgeramt im Rathaus melden. Nehmen Sie einfach an unserem interkulturellen Mentoringprogramm unter https://hs-heilbronn.de/iment teil, um unsere Unterstützung bei diesem Schritt zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt für alle obligatorisch ist. Nachdem Sie sich angemeldet haben, holen Sie sich eine Anmeldebestätigung und bewahren Sie diese gut auf, da Sie die Anmeldebestätigung bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigen.
Aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs muss im Voraus ein Online-Termin unter https://stadt-heilbronn.appointmind.net/?cap=NDM0 vereinbart werden. Wenn Sie in Schwäbisch Hall wohnen, können Sie einfach während der Öffnungszeiten zum Bürgerbüro kommen (kein Termin erforderlich).
BITTE BRINGEN SIE DIE FOLGENDEN DOKUMENTE MIT:
Wenn Sie sich angemeldet haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente mit:
Je nach den spezifischen Umständen können weitere Dokumente erforderlich sein.
Sie können die Ausländerbehörde telefonisch unter den unten angegebenen Nummern erreichen. Die richtige Kontaktperson hängt von Ihrem Familiennamen ab. Für allgemeine Fragen können Sie sie auch telefonisch erreichen
Zum Beispiel: Servicestelle im Zimmer Nummer 311 - Telefon 07131 56-3892
Nachname | Raumnummer | Telefonnummer 07131 |
---|---|---|
Aa-Al | 311 | 56-3892 |
Am-Bq | 312 | 56-3893 |
Br-Doj | 313 | 56-2066 |
Dok-Güm | 314 | 56-2085 |
Gün-Jg | 315 | 56-3272 |
Jh-Kt | 316 | 56-1231 |
Ku-Mt | 319 | 56-3271 |
Mu-O | 320 | 56-3270 |
P-Sb | 321 | 56-2367 |
Sc-Tg | 322 | 56-2065 |
Th-Z | 323 | 56-3275 |
Heilbronn:
Rathaus Heilbronn, Eingang von der Lohtorstraße, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn
Meldeamt: Erdgeschoss
Ausländerbehörde: 3. Stockwerk
Schwäbisch Hall:
Stadtverwaltung Schwäbisch Hall
Gymnasiumstr. 2, 74523 Schwäbisch Hall
Meldeamt, Ausländeramt: Erdgeschoss