Hochschule Heilbronn | Gremien und Beauftragte | Zentrale Einrichtungen |
Weiterbildung | HHN und Gesellschaft | Verwaltung |
HHN als Arbeitgeber | ||
International Office | Ins Ausland | Studieren an der HHN |
Allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach einer hochschulweiten Regelung wie folgt:
Zunächst werden 15 % für festgelegte Bewerbergruppen (Vorabquoten) vergeben. Die nach Abzug der Vorabquoten zur Verfügung stehenden Studienplätze werden zu 10% nach Wartezeit und zu 90 % nach dem Ergebnis des studiengangspezifischen Auswahlverfahrens vergeben.
Über die noch zur Verfügung stehenden Studienplätze entscheidet dann die Rangfolge nach einer Wertzahl, welche sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt, bei denen jeweils der Faktor der Komponente mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird.
(Bei Abschluss einer kaufmännischen Lehre und Vorlage des Abschlusszeugnisses der IHK/HWK bzw. Steuerberaterkammer wird der Faktor 1 berücksichtigt.
Für Bewerber/-innen ohne kaufmännische Lehre wird der Faktor 3 berücksichtigt.)
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über zentrale Hochschuleinrichtungen und gewährleistet absolute Neutralität.