Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung eingehalten werden. Er gibt Anregungen zur Reform des Studienplans, der Studien- und Prüfungsordnung.
Der Prüfungsausschuss entscheidet unter anderem auch über:
- Zweite Wiederholung gemäß §13 Abs. 4 LHG (Antrag zu stellen, wenn Sie eine benotete Prüfungsleistung zweimal nicht bestanden haben)
- Fristverlängerung des Grund- oder Hauptstudiums (Grundstudium ist nicht dem 4. Fachsemester noch nicht abgeschlossen; Hauptstudium ist nach dem 10. Fachsemester noch nicht abgeschlossen)
- Anerkennungen von in einem Vorstudium erbrachten Leistungen
- Erlöschen des Prüfungsanspruches und der Zulassung zum Studium gemäß §34 Abs. 2 LHG.
Weitere Informationen zum Prüfungsausschuss der Fakultät finden Sie hier.