Studiengebührenbefreiung
Ab Sommersemester 2010 tritt eine neue Regelung in Kraft (Senatsbeschluss vom 11.11.2009; die wesentliche Änderung besteht darin, dass künftig die Dauer der Befreiung auf ein einziges Semester verkürzt sein wird; dafür werden jeweils die beiden Besten -statt bisher eine(r)- in den Genuss der Befreiung kommen.).
Die neue Regelung wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald ihr Wortlaut schriftlich vorliegt.
Weitere Gründe für die Befreiung von den Studiengebühren finden Sie hier.
Weitere Gründe für die Befreiung von den Studiengebühren finden Sie hier.
Last modified
12.11.2009 09:51