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20:00 - Erstiparty 2010
15.03.2010
08:00 - Vorlesungsbeginn
09:00-16:00 Erstsemesterbegrüßung Sommersemester 2010 in Künzelsau
17.03.2010
17:30-23:00 Studentstour
22.03.2010
20:00 - HGT-Party
23.03.2010
09:00-15:00 Think Ing.-Informationstag feiert 10-jähriges Jubiläum
29.03.2010
20:00 - Profs im KlubSOFA
31.03.2010
09:45-11:30 Vollversammlung der Studierenden
21:00 - TSV - Party
 

Bewerbung und Zulassung

Die Bewerbung für den Bachelor-Studiengang Medizinische Informatik erfolgt direkt bei der Hochschule Heilbronn. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren unter Berücksichtigung besonders relevanter Schulfächer und Qualifikationen vergeben. BewerberInnen müssen zusätzlich zum Bewerbungsformular der Hochschule Heilbronn (Bewerbung bei der Hochschule) das Antragsformular zum Auswahlverfahren ausfüllen. Lesen Sie hierzu auch die Informationen zum Auswahlverfahren.

Zulassung zum Bachelor-Studiengang Medizinische Informatik


Das Zulassungsverfahren - vom Aufnahmeantrag bis zur Immatrikulation - wird vom Sekretariat für studentische Angelegenheiten der Hochschule Heilbronn durchgeführt. Anmeldeschluss für das Sommersemester ist der 15. Januar, für das Wintersemester der 15. Juli.

Zulassungsanträge sind im Sekretariat für studentische Angelegenheiten (Tel. 07131 / 504-666, Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9.30 - 11.45 Uhr, Zimmer B 020) oder hier erhältlich.

Bewerber/-innen mit ausländischem Bildungsnachweis müssen die Zulassung beim Akademischen Auslandsamt der Universität, Postfach 10 57 60, 69047 Heidelberg, beantragen.

Wann endet die Bewerbungsfrist?


Die Bewerbungsfrist endet für das Wintersemester am 15. Juli und für das Sommersemester am 15. Januar.

Welcher Numerus Clausus war bei den letzten Einschreibungen gefordert?


Seit einigen Semestern konnten erfreulicherweise alle Bewerber mit inländischem Bildungsnachweis (Abitur) zugelassen werden. Naturgemäß kann man hieraus nicht sehr viel im Hinblick auf nächstes Semester schließen, da dann die Bewerberlage anders sein kann; aber es ist ein Anhaltspunkt. Der Anteil der zugelassenen ausländischen Bewerber wurde gemäß §8 der Hochschulvergabeverordnung auf 10% festgesetzt.

Last modified 22.09.2009 13:18
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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